Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1641
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Herstellung notwendiger Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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22.10.2018
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)
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Beratung
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07.11.2018
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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17.12.2018
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Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage 06-1563.1 zur Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Herstellung notwendiger Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung) bzw. die Satzung (Anlage 1 zur Vorlage in der Entwurfsfassung vom 09.10.2018) wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 3 wird ein neuer Satz 2 angefügt:
Bei Vorhaben ab einem regulären Stellplatzbedarf von 20 Einstellplätzen soll für mindestens 25 % der Stellplätze die Infrastruktur für die Ladung von Elektro-Fahrzeugen versehen werden (z.B. Leerrohre für Leistungs- und Kommunikationskabel)
Sachdarstellung
Laut Programm der Bundesregierung soll es aber bis 2030 6 Mio E-Autos geben, und es wurde schon 2011 ausdrücklich als Aufgabe der Kommunen benannt, u.a. über Satzungen für den Aufbau der Ladeinfrastruktur zu sorgen
(s. 35, https://www.bmbf.de/files/programm_elektromobilitaet(1).pdf).
Auch in anderen Ratgebern wird dies ausdrücklich hervorgehoben
(S. 85ff., Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig.)
2
Die Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen stellt einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der bundespolitischen Zielsetzung dar. Besonders wird in diesem Zusammenhang hervorgehoben, dass eine Verlegung von Leerrohren einen geringen Aufwand bei Neubauvorhaben darstellt. Gleichzeitig stellt sie die notwendige Flexibilität zur Realisierung unterschiedlicher Ladekonzepte dar und kann ein wichtiger Beitrag in einem städtischen E-Mobilitätskonzept sein.