Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Grundsatzbeschluss der Bürgerschaft zur Erweiterung der Grundschulkapazitäten durch einen Grundschulneubau inklusive Sporthalle vom 06.10.2016 und der Umsetzungsbeschluss zur Errichtung einer Grundschule mit Orientierungsstufe nach Inklusionsstandard einschließlich Hort und Sporthalle am Standort Verlängerte Scharnhorststraße (B-Plan-Gebiet Nr. 114) vom 06.11.2017 werden aufgehoben und durch diesen erweiternden Beschluss ersetzt.

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die notwendigen Erweiterungen von Schulkapazitäten im Bereich der Grundschulen und der Regionalen Schulen, einschließlich des Neubaus einer Zweifeldsporthalle und eines Hortes, zentral an einem Standort, der Verlängerten Scharnhorststraße, in Form eines dreizügigen „Inklusiven Schulzentrums Am Ellernholzteich“ (Variante V) zu realisieren. Der Grundschulteil soll eine Schule mit spezifischer Kompetenz, der Regionalschulteil einschließlich der Orientierungsstufe eine Schule mit flexiblen Bildungsgängen werden. Die neu zu errichtenden Schulen werden entsprechend § 11 (4) SchulG M-V zu einem Schulzentrum verbunden. Der Schulbau wird nach modernen Gesichtspunkten (insb. Empfehlungen der Montag-Stiftung) geplant und soll die Anforderungen des Ganztagsunterrichts, der Inklusion und der Digitalisierung bei der Planung  berücksichtigen. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge zur vorzeitigen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Vorpommern-Greifswald und zur Errichtung der neuen Schulen an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V zu stellen.
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Sachdarstellung

Die bestehende positive Entwicklung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den vergangenen Jahren führte zu einer konstanten Zunahme der Bevölkerung und daraus resultierend zu einem Anstieg der Schülerzahlen. Mit Kreistagsbeschluss vom 06.06.2016 wurde die Schulentwicklungsplanung 2015 bis 2020 für allgemeinbildende Schulen des Landkreises Vorpommern-Greifswald beschlossen. Auf Basis dieser Schülerzahlprognosen und der zum Planungszeitpunkt absehbaren Schulkapazitäten in Greifswald ergaben sich zukünftige Bedarfe im Bereich der Grund- und Regionalschulkapazitäten. Um diesen Bedarfen zu begegnen, fasste die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald am 06.10.2016 den Grundsatzbeschluss, die Erweiterung der Grundschulkapazitäten in Form eines Grundschulneubaus zu realisieren. Unter Beachtung der Ziele der integrierten Stadtentwicklung und des strategischen Leitbildes der Stadt zeichnete sich der Bereich der Verlängerten Scharnhorststraße im Stadtteil Fettenvorstadt / Stadtrandsiedlung als sehr geeigneter Standort für den erforderlichen Grundschulneubau ab. Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 27.02.2017 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan 114) beschlossen, der dort die Realisierung des Schulneubaus ermöglichen sollte. Am 06.11.2017 folgte der Umsetzungsbeschluss zur Errichtung einer Grundschule mit Orientierungsstufe nach Inklusionsstandard, einschließlich Hort und Sporthalle, am Standort Verlängerte Scharnhorststraße. Der zum damaligen Zeitpunkt prognostizierte Kapazitätsbedarf im Regionalschulbereich sollte durch Erweiterungen an bestehenden Regionalschulen (insbesondere Kapazitätserhöhung IGS Erwin-Fischer, Anbau Caspar-David-Friedrich-Schule) und die zusätzliche Schaffung von Orientierungsstufenkapazitäten am neuen Grundschulstandort gedeckt und damit die Gründung einer neuen Regionalschule entbehrlich werden. Nach Antragstellung beim Bildungsministerium wurde mit Bescheid vom 15.06.2018 die Genehmigung für die beantragte Grundschule mit Orientierungsstufe zwischenzeitlich erteilt (unter Auflagen). Die bestehende Beschlusslage wird durch Ziffer 1 des Beschlusses aufgehoben, um die abändernde Erweiterung durch Ziffer 2 des Beschlusses widerspruchsfrei realisieren zu können.

 

  • Aktualisierte Schülerzahlprognosen

Am 09.04.2018 beschloss der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald die 3. vorzeitige Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für allgemeinbildende Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Dies wurde am 25.05.2018 durch das Bildungsministerium M-V unter Auflagen genehmigt. Die getroffenen Schülerzahlprognosen wurden durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zwischenzeitlich jahrgangsbezogen aufbereitet und ausgewertet. Hierbei zeichnet sich ein weiterhin erfreulicher Trend des Bevölkerungsanstiegs im Bereich der Kinder und Jugendlichen für die Stadt Greifswald ab, der einen steigenden Bedarf an neuen Schulräumlichkeiten bestätigt. Die aktuellen Prognosen (Details siehe Anlage) lassen jedoch erwarten, dass die bislang geplanten Erweiterungen im Regionalschulbereich nicht ausreichen werden, um den künftigen Bedarf an Raumkapazitäten zu decken. Neben nochmals erhöhten Bevölkerungszuwächsen im schulpflichtigen Alter müssen auch Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien und die Inkludierung der Förderschüler/innen in kommunale Schulen berücksichtigt werden. Letztere ergibt sich aus der Inklusionsstrategie des Landes M-V im Zuge der vollständigen Aufhebung der Förderschulen zum Schuljahr 2023/24.

 

  • Variantenbetrachtung

Auf Grundlage dieser neuen Prognosedaten wurden durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald intensiv verschiedene Alternativen zur erforderlichen Kapazitätserweiterung geprüft, die in einer ganzheitlichen Betrachtung sowohl den bekannten Bedarf im Grundschulbereich als auch den nochmals gestiegenen Bedarf im Regionalschulbereich decken könnten.

 

Die Berücksichtigung des Gebäudes der jetzigen Pestalozzi-Förderschule wurde geprüft. Neben der Unsicherheit hinsichtlich Zeitschienen und Kosten einer Rückübertragung durch den Landkreis nach Aufhebung der Förderschulen durch das Land zum Schuljahr 2023/2024, wäre eine Nutzung erst nach einer Komplettsanierung (vergleichbar mit IGS Fischer) möglich. Einer Nutzung der Pestalozzi-Förderschule zur Erweiterung der CDF-Schule stünde die räumliche Entfernung entgegen, die einen geordneten Schulbetrieb stark beeinträchtigen würde. Für eine neu zu gründende Regional- oder Grundschule mit den erforderlichen Raumkapazitäten wären Gebäude- und Grundstücksgröße nicht ausreichend. Daher wurde das Gebäude der Pestalozzi-Förderschule aus den weiteren Variantenbetrachtungen ausgeschlossen.

 

Die Gebäude der kaufmännischen Berufsschule des Landkreises in der Hans-Beimler-Straße werden nach Ende der Bauarbeiten am Standort Siemensallee in einigen Jahren vermutlich nicht mehr durch den Landkreis benötigt. Hier wurde über eine Rückübertragung an die Universitäts- und Hansestadt gesprochen. Zeitschiene und Kosten sind jedoch nicht abschließend entschieden, so dass eine zeitnahe Übernahme, wie sie zur Deckung der Schulkapazitäten erforderlich wäre, gegenwärtig nicht ausreichend wahrscheinlich ist. Nach Prüfung des baulichen Zustandes und der räumlichen Zuschnitte wäre auch eine Ertüchtigung des Gebäudes in der Hans-Beimler-Straße nur mit hohem finanziellen Auswand möglich. Dabei wurde sowohl eine etwaige Nutzung als Regionale Schule als auch als Grundschule jeweils mit Orientierungsstufe betrachtet.

 

Daneben wurden unterschiedliche Erweiterungsmöglichkeiten der CDF-Schule und verschiedene Optionen des Schulneubaus am Ellernholzteich in der Verlängerten Scharnhorststraße betrachtet. Alle nachfolgenden Varianten beinhalten den Neubau/Umbau entsprechender Hortkapazitäten. Konkret wurden folgende Kombinationen als potentielle Varianten zur Schulkapazitätserweiterung geprüft:

 

Variante I

-          Umbau zur 3-zügigen Grundschule mit Orientierungsstufe Hans-Beimler-Straße

-          2-zügige Erweiterung der CDF-Schule ab Klasse 7 (Regionale Schule)

-          Sanierung 1-Feldsporthalle der CDF-Schule

-          Kosten ca. 30,1 Mio. € (Städtebauförderung nicht möglich)

-          zeitliche Realisierung unsicher

 

Variante II

-          Neubau 3-zügige Grundschule ohne Orientierungsstufe am Ellernholzteich

-          Neubau 1-Feldsporthalle 15m x 30m am Ellernholzteich

-          Umbau zur 3-zügigen Regionalen Schule mit Orientierungsstufe Hans-Beimler-Straße

-          Kosten ca. 34,4 Mio. € (abzüglich Fördermittel, insb. Städtebauförderung)

-          zeitliche Realisierung unsicher (Hans-Beimler-Straße)

 

Variante III

-          Neubau 3-zügige Grundschule ohne Orientierungsstufe am Ellernholzteich

-          Neubau 1-Feldsporthalle 15m x 30m am Ellernholzteich

-          2-zügige Erweiterung der CDF-Schule (Regionale Schule) mit Orientierungsstufe

-          Sanierung 1-Feldsporthalle der CDF-Schule

-          Kosten ca. 43,4 Mio. € (abzüglich Fördermittel, insb. Städtebauförderung)

 

Variante IV

-          Neubau 3-zügige Grundschule mit Orientierungsstufe am Ellernholzteich

-          Neubau 1-Feldsporthalle 18m x 36m am Ellernholzteich

-          2-zügige Erweiterung der CDF-Schule ab Klasse 7 (Regionale Schule)

-          Sanierung 1-Feldsporthalle der CDF-Schule

-          Kosten ca. 46,4 Mio. € (abzüglich Fördermittel, insb. Städtebauförderung)

 

Variante V

-          Neubau 3-zügige Grundschule am Ellernholzteich

-          Neubau 2-Feldsporthalle 22m x 45m am Ellernholzteich

-          Neubau 2 bis 3-zügige Regionale Schule mit 3-zügiger Orientierungsstufe am Ellernholzteich

-          Kosten ca. 46,9 Mio. € (abzüglich Fördermittel, insb. Städtebauförderung)

 

Die Varianten I und II lassen die geringsten finanziellen Belastungen im Variantenvergleich erwarten, beziehen aber jeweils die Nutzung der jetzigen Berufsschule in der Hans-Beimler-Straße mit ein. Wann die Gebäude am Standort Hans-Beimler-Straße an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ggf. übergeben werden könnten, ist offen. Die sich anschließenden erforderliche Umbaumaßnahmen würden den Nutzungsbeginn noch weiter in die Zukunft rücken lassen. Damit steigt die Gefahr, dass längerfristige Kapazitätsengpässe entstehen, die nicht mehr durch adäquate Zwischenlösungen gedeckt werden können. Daher sollten die Varianten I und II nicht weiterverfolgt werden.

 

Die Varianten III - V liegen kostenseitig verhältnismäßig eng beieinander. Eine wesentliche Erweiterung der Zügigkeit an der CDF-Schule (u.U. bis zu 7-zügige Jahrgänge), wie in den Varianten III und IV erforderlich, würde eine sehr hohe Gesamtschülerzahl an einem Standort bedeuten. Dies ist aus pädagogischer, verkehrstechnischer und sozialer Sicht nicht erstrebenswert. Bei Variante V bleibt die notwendige Erweiterung der CDF-Schule auf die Deckung einer bereits bestehenden Kapazitätslücke im Bereich der Funktionsräume beschränkt (in der Kostenbetrachtung nicht berücksichtigt), so dass keine zusätzlichen Schülerkapazitäten aufgebaut werden. Variante V ist zwar die kostenintensivste Variante, bietet aber aus städteplanerischer, pädagogischer und verwaltungsorganisatorischer Sicht viele Vorzüge. Die Anforderungen der Inklusion lassen sich an einem neu konzipierten Schulcampus bereichsübergreifend planen und optimal umsetzen (Grundschule, Hort, Sporthalle, Regionale Schule, Außenanlagen). Längeres gemeinsames Lernen wird ermöglicht, ohne dass es einer Ausnahmegenehmigung für eine Grundschule mit Orientierungsstufe bedarf. Stadtplanerisch ist ein Regionalschulstandort im Bereich der Stadtrandsiedlung und in direkter Angrenzung an die Innenstadt/ Fleischervorstadt sinnvoll und deckt die lokalen Bedarfe, die durch die neu geschaffenen und sich entwickelnden Wohnbebauungen in dem Gebiet zu erwarten sind. Durch eine einheitliche und abgestimmte Planung und Umsetzung der Funktionsbereiche (Grundschule, Hort, Sporthalle, Regionale Schule, Außenanlagen) werden weniger personelle Ressourcen gebunden als bei mehreren Einzelprojekten. Zudem können durch die Kombination innerhalb eines Schulzentrums zukünftige Raumbedarfe auch schulartübergreifend aufgefangen werden, wenn bspw. in besonders schülerstarken Jahrgängen die Regionale Schule einen Klassenraum der Grundschule mitnutzen kann oder umgekehrt. Diese Vorteile sehen auch die zuständigen Ministerien des Landes M-V. Sie befürworten die Variante V.

 

  • Erweiterung der Grundschule zum Projekt „Inklusives Schulzentrum am Ellernholzteich

Im Ergebnis ist die Vorzugsvariante, sowohl aus pädagogischer, stadtplanerischer und organisatorischer Sicht, die Erweiterung des bereits beschlossenen Grundschulneubaus am Standort Verlängerte Scharnhorststraße um eine Regionalschule zu einem „Inklusiven Schulzentrum am Ellernholzteich“, bestehend aus der geplanten 3-zügigen Grundschule (inklusive Hort und Sporthalle), kombiniert mit einer bis zu 3-zügigen Regionalschule einschließlich 3-zügiger Orientierungsstufe. Dabei soll das gesamte Schulzentrum die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine inklusive Bildung, Betreuung und Freizeitgestaltung im Sinne der Inklusionsstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfüllen und zeitgemäße pädagogische Gesichtspunkte (Empfehlungen der Montag-Stiftung), Ganztagsbetreuung und Digitalisierung  berücksichtigen.

 

Dieses Schulbauvorhaben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird dort ansetzen, wo bereits die Arbeit mit dem Ersatzneubau der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ begonnen wurde. Auch dieses neue Schulzentrum am Ellernholzteich soll im Sinne der Inklusion funktionieren und möglichen Benachteiligungen junger Menschen entgegenwirken. Es soll eine Grundschule als Schule mit spezifischer Kompetenz, ein Hort, eine Regionale Schule mit Orientierungsstufe als Schule mit flexiblen Bildungsgängen und eine Sporthalle gebaut werden, die den Ansprüchen der Inklusion und der vollen Halbtagsschule bzw. der Ganztagsschule, also den Ansprüchen des ganztätigen Verbleibs im Lern- und Lebensort Schule genügen.

 

Im ersten Schritt sollen die dreizügige Grundschule, der Hort und die Sporthalle  am Ellernholzteich entstehen. Nachfolgend soll der Schulstandort um die bis zu 3-zügige Regionale Schule mit 3-zügiger Orientierungsstufe ergänzt werden. Die grundsätzliche 3-Zügigkeit für Grundschule und Orientierungsstufe ergeben sich aus den erforderlichen Schülerzahl- und Raumbedarfsprognosen. Durch Schulwechsel nach der Orientierungsstufe, insbesondere durch Abgänge zu Gymnasien, reduziert sich die Zügigkeit für die Klassenstufen 7-10 auf einen regelmäßig 2-zügigen Regionalschulteil. Da erfahrungsgemäß Bedarfsspitzen in einzelnen Jahrgängen mit überdurchschnittlichen Schülerzahlen auftreten, soll das Schulzentrum in der Lage sein, auch Raumbedarfe in Ausnahmejahrgängen abzudecken und in einzelnen Klassenstufen mit erhöhter Zügigkeit agieren können.

 

Die Orientierungsstufe kann in Ausnahmefällen mit einer Grundschule verbunden werden. Die Genehmigung hierfür erteilt die oberste Schulbehörde auf der Grundlage eines genehmigten Schulentwicklungsplanes (SchulG M-V § 15 (1) Orientierungsstufe). Von dieser im Schulgesetz eingeräumten Ausnahmemöglichkeit wollte die Stadt Greifswald im Sinne von Inklusion und längerem gemeinsamen Lernen beim Grundschulneubau ursprünglich Gebrauch machen, insbesondere um die Neugründung einer Regionalschule zu vermeiden. Mit der Erweiterung zum inklusiven Schulzentrum und der räumlich engen Verknüpfung von Grund- und Regionalschule kann die ursprüngliche pädagogische Zielstellung weitestgehend umgesetzt werden, ohne die zwischenzeitlich von der Landesregierung genehmigte Ausnahmefallregelung für die Orientierungsstufe in Anspruch nehmen zu müssen. Statt die Orientierungsstufe an die Grundschule anzugliedern, ist es nun möglich, diese schulgesetzkonform mit einer Regionalen Schule zu koppeln. Somit soll eine dreizügige Grundschule, als Schule mit spezifischer Kompetenz und weiterführend am gleichen Standort eine Regionale Schule mit Orientierungsstufe entstehen. Die Regionale Schule mit Orientierungsstufe soll ebenfalls einen Beitrag zur Gesamtentwicklung des inklusiven Systems leisten. Bisher gab es Überlegungen die Regionale Schule „Caspar David Friedrich“ als Schule  für Schüler/innen mit besonders stark ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf, faktisch als Schule mit flexiblem Bildungsgang vorzusehen. Eine Angliederung bei der Caspar-David-Friedrich-Schule ist baulich jedoch nicht überzeugend umzusetzen. Somit soll das neue inklusive Schulzentrum am Ellernholzteich nicht nur die Grundschule als Schule mit spezifischer Kompetenz beheimaten, sondern weiterführend auch eine Regionale Schule mit Orientierungsstufe als Schule mit flexiblen Bildungsgängen. Die Standortkonzentration beider Schulen bietet für Schüler mit hohen Förderbedarfen die Möglichkeit einer, räumlich betrachtet, umbruchsfreien Beschulung bis zum Schulabschluss. Dies birgt sowohl pädagogische Vorzüge als auch logistische Vorteile für beispielsweise Eltern oder Betreuungspersonen.

 

Es gilt hierbei der Ansatz, den Schülerinnen und Schülern ein längeres gemeinsames Lernen an einem Ort vom ersten bis zum zehnten Schuljahr in einem Klassenverband zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler werden hier, entsprechend ihrer Fähigkeiten auf den Wechsel in die 7. Klasse einer weiterführenden Schule vorbereitet. Die in der Inklusionsstrategie benannte flexible Schuleingangsphase, in denen die Kinder entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen und ihres Lerntempos bis zu drei Jahre verbringen können, kann an dieser Schule bestmöglich, auch über einen längeren Zeitraum realisiert werden.

 

Der Kriterienkatalog Inklusion für Schulen mit spezifischer Kompetenz, entsprechend den Vorgaben der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, wurde bei der Planung berücksichtigt. Ebenso sind die Raumvorgaben zur Realisierung der Inklusion in Form von drei zusätzlichen Räumen gemäß Inklusionsstrategie M-V zu berücksichtigen.

 

Zu einer Grundschule gehört mehr als nur der Schulbau. Aus diesem Grund soll bei der Realisierung dieses Schulbauprojektes ebenso ein Hort entstehen. Die Räumlichkeiten des Hortes, der gemeinsam mit der Schule unter einem Dach geplant ist, sollen durch den kommunalen Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ angemietet und betrieben werden. Der mit dem Schulneubau verbundene Hort bietet die Chance, dass nicht nach dem Schultag mit der Inklusion Schluss ist. Die Eltern können ihr Kind vertrauensvoll in die Hände eines Hortes geben, der nicht nur entsprechend ausgebildete Erzieher und Erzieherinnen hat, sondern auch die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zur entsprechenden Betreuung bietet.

 

Die Einrichtung bietet eine Betreuung für Kinder im Alter von 6 bis 10/11 Jahren an. Es wird eine Betriebserlaubnis zum Betrieb der Kindertageseinrichtung gemäß § 45 SGB VIII mit einer Kapazität von 312 Kindern angestrebt. Die Kinder sollen von 16 bis 18 sozialpädagogischen Fachkräften im Rahmen der offenen Hortarbeit betreut werden.

 

Das Raumprogramm für den in das Schulgebäude integrierten Hort sieht eine Nutzfläche von rund 2.000 m² (inklusive Doppelnutzung) vor. Diese teilt sich in 15 Gruppenräume, 9 Gruppennebenräume sowie Sanitär-, Garderoben- und Verwaltungsräume auf. 6 Klassenräume sollen in Doppelnutzung mit der Schule betrieben werden. Die Außenfläche soll gemeinsam mit der Schule genutzt werden. Um den Inklusionsgedanken der Schule auch im Hortbereich weiter zu verfolgen und flexible, auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder zugeschnittene Angebote für die Kinder vorzuhalten, wurde die Raumplanung pauschal um 5 % höher gegenüber der anerkennungsfähigen Normative des Landkreises Vorpommern-Greifswald angesetzt. Der Spielplatz wird gemeinsam mit der Schule genutzt.

 

Die neu zu errichtende Sporthalle soll eine sogenannte Zweifachhalle (DIN 18032 = 22 m x 45 m) mit 3-Teilungsmöglichkeit werden. So wie im Gesamtkonzept dieses Projektes vorgesehen, soll die Halle sportliche Aktivitäten für Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen. Das heißt, der Schulsport soll im Kontext der Inklusion ebenso Berücksichtigung finden.

 

Die Sporthalle mit allen Nebenräumen soll nutzungsgerecht für Schüler, behinderte Sportler und Besucher und barrierefrei, primär für rollstuhlgebundene Personen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und erschlossen sein. Dies ist am einfachsten zu erreichen, indem alle Bereiche auf einer Ebene (stufenlos) angeordnet werden. In den Besuchertoiletten ist jeweils ein integriertes Damen-/Herren-WC behindertengerecht nach DIN 18040-1 zu bemessen und auszustatten. Die Sportflächen, die Umkleide-/Wasch-Duschräume und die anderen Nebenräume sind für rollstuhlgebundene Personen barrierefrei erreichbar zu planen.

 

Die optimalen funktionalen Anbindungen von Geräteräumen, Zuschauer- und Sportlerbereichen, Eingangs- und Hallenebenen  der neuen Sporthalle, dies alles unter den baulichen Gesichtspunkten der Inklusion, sind als wichtiges, funktionales und planerisches Ziel zu betrachten.

 

Statt vorhandene Schulen mit teilweise großem Sanierungsstau umzubauen und ggf. im Hort, bzw. bei den Sporteinrichtungen keine adäquaten Bedingungen vorzufinden, kann das neue Schulzentrum von vornherein den Anforderungen an moderne Pädagogik, Inklusion und Ganztagsschule entsprechend konzipiert und gebaut werden. Zudem würden für den Hort ebenfalls baulich die Voraussetzungen für die benannten Förderschwerpunkte geschaffen werden können. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald benötigt, auf Grund der Schülerzahlentwicklungen und der aktuellen Prognosen, grundsätzlich eine neue Grundschule sowie eine Regionale Schule mit Orientierungsstufe. Ein Schulzentrum erzeugt durch die gemeinsame Nutzung von Räumen und Freiflächen Synergieeffekte hinsichtlich der Nutzungseffizienz. 

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat vorgeschlagen, dass im Zuge der Einführung des inklusiven Schulsystems in Mecklenburg-Vorpommern einige Schulen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Schulen mit flexiblen Bildungsgängen bzw. Schulen mit spezifischer Kompetenz ausgewiesen werden sollen. Mit diesem Schulneubau möchten wir diesem Vorschlag in einem Gesamtkonzept folgen.

 

Sofern mit der Planung und vorbereitenden Maßnahmen zeitnah begonnen werden kann, rechnet die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit einem Baubeginn frühestens im Jahr 2021. Es wird eine Fertigstellung des gesamten Schulzentrums zum Schuljahresbeginn 2023/2024 angestrebt.

 

Die Kosten für die angedachten Bestandteile des Inklusiven Schulzentrums am Ellernholzteich- einschließlich der Ausstattung und der notwendigen Außenanlagen - gestalten sich nach überschlägigen Kalkulationen wie folgt:

 

Grundschule     ca. 13.786.000 €

Hort      ca.   8.331.000 €

Sporthalle (Zweifachhalle mit Dreiteilung) ca.   6.706.000 €

Regionalschule mit Orientierungsstufe ca. 18.066.000 €

 

Gesamtkosten     ca. 46.889.000 €

(Kalkulation berücksichtigt Baukostenrisiken von 10 % und Baukostensteigerungen bis 2021)

 

  • Finanzierung/Fördermittel

Der Grundschulneubau, einschließlich Hort und Sporthalle, umfasst nach aktuellem Planungsstand ein Finanzierungsvolumen von ca. 29 Mio. €. Unter Berücksichtigung von Städtebaufördermitteln verbleibt eine Haushaltsbelastung ca. 19,5 Mio. €. Nach einem Abstimmungsgespräch mit den beteiligten Ministerien des Landes Mecklenburg-Vorpommern geht die Universitäts- und Hansestadt Greifswald davon aus, dass Städtebaufördermittel in entsprechendem Umfang realisiert werden können. Zur Finanzierung  des Baus der Regionalen Schule wurde seitens des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern empfohlen EFRE-Mittel (Fördersatz max. 75 %) in der nächsten Förderperiode (ab 2021) zu beantragen. Sofern die EFRE-Förderung in dieser Höhe zum Tragen kommt, würden von ca. 18 Mio. € Gesamtkosten der Regionalen Schule ca. 4,5 Mio. € als Haushaltsbelastung für die Universitäts- und Hansestadt verbleiben. In der Summe ist von einem städtischen Finanzierungsanteil von mindestens 24 Mio. € auszugehen.

 

Finanzierung

 

Siehe o.g. Sachdarstellung! Details der Kontendarstellung/Buchung/Deckung noch zu klären.

 

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.11.2018 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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12.11.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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13.11.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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14.11.2018 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft

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26.11.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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17.12.2018 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen