Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mecklenburg-Vorpommern wird ab 2020 über den Länderfinanzausgleich zusätzliche finanzielle Mittel pro Einwohner_in erhalten.
 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert die Landesregierung auf, alle zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Länderfinanzausgleich, die der Entlastung der Kommunen dienen sollen, direkt und vollumfänglich an die Kommunen weiter zu reichen.

 

Die Bürgerschaft bittet die Landtagsabgeordneten des Wahlkreises, sich auf Landesebene dafür stark zu machen, dass die Kommunen in ihrem Wahlkreis die ihnen zustehenden und dringend benötigten Mittel erhalten.

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ab 2020 mindestens 220 Euro pro Einwohner_in zusätzlich erhält.

 

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Sachdarstellung

Durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 wurde festgelegt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern ab 2020 mehr Bundesmittel erhält als bisher. Es geht um mindestens 220 Euro pro Einwohner_in und Jahr und damit für Greifswald nach derzeitiger Einwohnerzahl um mehr als 12,5 Mio. Euro pro Jahr.

Ziel dieser zusätzlichen Mittel ist insbesondere die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Bundesländern.

Dem Land Mecklenburg-Vorpommern wird hierzu noch Nachholbedarf konstatiert.

 

Begründet wird der Mittelzuwachs für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor allem mit der unterdurchschnittlichen Steuerkraft der Kommunen im Land. Das Geld steht damit unmittelbar den Kommunen zu, die das geringere Steueraufkommen im Vergleich zu Kommunen in anderen Bundesländern ausgleichen müssen.

 

Dieses Geld ist also nicht dem allgemeinen Landeshaushalt oder Fördertöpfen zugedacht, sondern direkt und vollumfänglich den Kommunen. Gleichwertige Lebensverhältnisse können nur vor Ort geschaffen werden, wo die Bürger_innen leben. Die Bürger_innen in unseren Kommunen erwarten, dass diese Steuermittel dort eingesetzt werden, wo sie konkrete Auswirkungen auf ihre Lebensverhältnisse haben.

 

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Beschlüsse

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17.12.2018 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich