Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1659
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung Straßenausbau im OT Riems, Straße An der Wiek
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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26.11.2018
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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17.12.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die notwendigen Planungsleistungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zur Diskussion eines grundhaften Ausbaus der Straße an der Wiek im Ortsteil Riems, in den Doppelhaushalt 2019/20 mit eingeordnet werden kann.
Sollte das nicht möglich sein, beschließt die Bürgerschaft die Aufnahme dieser Position in den nachfolgenden Haushalt.
Sachdarstellung
Seit Jahren wird von Seiten der OTV Riems nachdrücklich auf den ausgesprochen schlechten Zustand vieler Straßen hingewiesen.
Die Straße An der Wiek ist die am stärksten befahrene Straße des Ortsteils, welche besonders durch die seit Jahren intensiven Baumaßnahmen und die damit verbundenen Schwerlasttransporter stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Hinzu kommt, dass die Breite der Straße keineswegs mehr dem aktuellen und zukünftigen Verkehrsaufkommen entspricht.
Es wird mit Planungskosten in Höhe von ca. 35.000 € für das Erreichen der Entwurfsphase gerechnet.
Die Aufgabe des fachkompetenten Planers sollte dahingehend erweitert werden, dass die vorliegenden Gutachten zur Schädigung der Straße bewertet und daraus folgende Verantwortlichkeiten geprüft werden.
Auch sollte geprüft werden, ob der grundhafte Ausbau abschnittsweise erfolgen kann bzw. ob es ggf. ausreicht, nur bestimmte Teile der Straße „An der Wiek“ zu sanieren.
Gemäß § 1 Satz 3 der Straßenbaubeitragssatzung sollen die eventuell Beitragsverpflichteten über die wesentlichen Regelungen von Beitragssätzen sowie die geplante Ausbaumaßnahme vor Erörterung in den Ausschüssen und den Ortsteilvertretungen und vor Beschlussfassung in geeigneter Form informiert werden. Um dieser Informationsobliegenheit Genüge tun zu können und die Ausbaumaßnahme mit ihren finanziellen Auswirkungen in den Gremien diskutieren zu können, ist die Beschaffung einer ersten Entwurfsplanung als substantieller Diskussionsgrundlage erforderlich.