Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1703
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag zum Antrag 06/1650.1
„Beschluss zur Errichtung eines „Inklusiven Schulzentrums am Ellernholzteich“ aus Grundschule, Regionaler Schule, Sporthalle und Hort“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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17.12.2018
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Beschlussvorschlag
2.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die notwendigen Erweiterungen von Schulkapazitäten im Bereich der Grundschulen und der Regionalen Schulen, einschließlich des Neubaus einer Zweifeldsporthalle und eines Hortes, zentral an einem Standort, der Verlängerten Scharnhorststraße, in Form eines dreizügigen „Inklusiven Schulzentrums am Ellernholzteich“ zu realisieren. Der Grundschulteil soll eine Schule mit spezifischer Kompetenz, der Regionalschulteil einschließlich der Orientierungsstufe eine Schule mit flexiblen Bildungsgängen werden. Die neu zu errichtenden Schulen werden entsprechend § 11 (4) SchulG M-V zu einem Schulzentrum verbunden. Der Schulbau wird nach modernen Gesichtspunkten (insb. Empfehlungen der Montag-Stiftung) geplant und soll die Anforderungen des Ganztagsunterrichts, der Inklusion und der Digitalisierung bei der Planung berücksichtigen. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge zur vorzeitigen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Vorpommern-Greifswald und zur Errichtung der neuen Schulen an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V zu stellen.
3.
Der Standort des Schulzentrums ist von der Stadtverwaltung erneut unter folgenden Gesichtspunkten zu untersuchen:
- Aufnahmemöglichkeit von möglichst vielen Schülern unter Minimierung der Schulwege
- Minimierung der Baukosten unter besonderer Berücksichtigung des Baugrundes, der verkehrsrechtlichen Anbindung und der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen
- Maximierung der Rechtssicherheit hinsichtlich bereits bestehender Bebauungspläne oder noch aufzustellender oder zu ändernder Bebauungspläne unter besonderer Berücksichtigung naturschutzfachlicher Probleme
Die Stadtverwaltung legt der Bürgerschaft mehrere Standortvarianten zur Beschlussfassung vor.
Sachdarstellung
Begründung:
- zum in 2. eingefügten Satz: Diese Klarstellung erscheint notwendig, um den Gedanken hervorzuheben, dass es sich um ein Schulzentrum mit einem Kollegium und einer Schulleitung handelt.
- Die Standortfrage sollte nicht mit diesem Beschluss geklärt werden, für die notwendige Änderung der Schulentwicklungsplanung des Kreises Vorpommern-Greifswald und dessen Genehmigung ist diese vorerst ohne Belang.
Dagegen erscheinen die mit dem Bau am Standort „Verlängerte Scharnhorststraße“ verbunden Kosten- und Rechtsrisiken erheblich. Insbesondere ist nochmals zu prüfen, ob die nicht direkt den Schülern zu Gute kommenden Baukosten auch angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage und weiterer Bedarfe im Bereich Schulen bei einem anderen Standort signifikant gesenkt werden können. Hierzu zählen insbesondere die Mehrkosten durch den am geplanten Standort anzutreffenden Baugrund, die durch die Lage an der Osnabrücker Straße in erheblichen Umfang notwendigen Schallschutzmaßnahmen sowie der Zustand der Verlängerten Scharnhorststraße, die wohl in diesem Zusammenhang vollständig saniert werden müsste. Außerdem erscheinen die in die Planung einbezogenen Fördermöglichkeiten noch sehr vage, auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass mit Beginn einer neuen Förderperiode der EU wohl die Maximalhöhe der Förderquote eher sinken wird.
Weiterhin ist zu prüfen, ob der Mehrbedarf an Schulplätzen tatsächlich am westlichen Rand des Stadtgebiets auftritt, die beigefügten Zahlen der Präsentation der Stadtverwaltung lassen eher eine gleichmäßige Verteilung des Mehraufkommens vermuten. Daher erscheint ein zentralerer Standort angemessener.
Der B-Plan 114 ist noch nicht beschlossen und noch nicht genehmigt. In der Nähe des bisher vorgesehenen Schulstandorts befinden sich zwei hochwertige Biotopkomplexe. Die Genehmigung des B-Plans ist daher nicht sicher, von eventuellen Klagen von Bürgern oder §29-Verbänden einmal ganz abgesehen. Diese Rechtsunsicherheit und daraus folgende mögliche Verzögerungen sind in die Standortuntersuchung mit einzubeziehen.