Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1708

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die in § 17 der Hauptsatzung geregelten Aufwandsentschädigungen, mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung für den Kinderbeauftragten, für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2020 um 10% zu kürzen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre 2021/22 soll diese Regelung wieder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

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Sachdarstellung

Der vorgelegte Haushaltsentwurf der UHGW weist für die Jahre 2019/20 jeweils unausgeglichene Haushalte aus und es erfolgen zur Deckung der beiden erhebliche Entnahmen aus den Rücklagen. Damit sind entsprechend Bürgerschaftsbeschluss B387-15/16 vom 06.10.2016 die dort beschlossenen Erhöhungen der Sitzungsgelder resp. Entschädigungen rückgängig zu machen bzw. anzupassen.

 

Mit dieser Vorlage wird das Anliegen des BS-Beschlusses B563-20/17 vom 22.05.2017 unterstützt, der zwar eine Mehrheit in der Bürgerschaft fand, aufgrund des Nichterreichens des notwendigen Quorums jedoch nicht umgesetzt wurde:

 

„Es wird vorgeschlagen, die Anpassung der Sitzungsgelder und funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unabhängig von den rechtlichen Möglichkeiten nur dann vorzunehmen, wenn ein ausgeglichener Ergebnishaushalt für das jeweilige Kalenderjahr ohne die Entnahme aus der Kapitalrücklage erreicht wird. Auf diese Weise tragen die ehrenamtlich Tätigen zu dem Ziel bei, einen langfristig ausgeglichenen, stabilen Ergebnishaushalt für die Stadt zu erreichen. Diesem Ziel soll dadurch Rechnung getragen werden, dass der Beschluss BS: 327-13/16 bis zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushaltes ohne Entnahmen aus der Kapitalrücklage außer Kraft gesetzt wird.

Damit dieser Vorgehensweise zugleich die geforderten Änderungen der Regelungen über die Aufwandsentschädigungen des Rechnungsprüfungsamtes hinfällig werden, sind die im Beschlusstext unter den Ziffern 2 – 4 dargestellten Änderungen der Hauptsatzung zu beschließen.“ (aus: BS-Beschluss B563-20/17 vom 22.05.2017)

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Beschlüsse

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17.12.2018 - Bürgerschaft (BS)