Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1724
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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14.01.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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28.01.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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21.02.2019
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Satzung für einen Kinder- und Jugendbeirat der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
a) in der Fassung der Gruppe bereits aktiver Kinder und Jugendlicher (Entwurf vom 30.10.2018)
oder
b) in der Fassung der Verwaltung mit der Übernahme der Abstimmungen aus dem Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend vom 14.01.2019
Sachdarstellung
Laut Bürgerschaftsbeschluss vom 20.12.2016/B514-18/17 sind gemeinsam mit dem Stadtjugendring Maßnahmen zur Gründung des Kinder- und Jugendbeirates durchzuführen. Eine erste Maßnahme war die Erarbeitung der Satzung.
Die Erarbeitung erfolgte in einem partizipatorischen Prozess. Politik, Stadtjugendring und Verwaltung standen der Gruppe aktiver Kinder und Jugendlicher beratend zur Seite.
Das im Satzungsentwurf der Kinder- und Jugendlichen enthaltene Antrags – und Rederecht § 8 (4) ist jedoch aus Sicht der Verwaltung und den bereits gesammelten Erfahrungen mit dem Senioren- und Frauenbeirat sehr bedenklich bzw. gesetzlich nicht zulässig. (Stellungnahme des Innenministeriums zum Antrags – und Rederecht der bereits vorhandenen Beiräte vom 22.12.2016)
Analog zu den bisherigen Beiräten wurde der § 8 (4) der Satzung des Kinder- und Jugendbeirat in der Variante B (Verwaltungsvorschlag) wie folgt angepasst.
§8 (4) Einbindung in die Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Fassung der Kinder und Jugendlichen vom 30.10.2018 |
Fassung der Verwaltung |
(4) 1. Der Kinder- und Jugendbeirat wird zu allen Ausschusssitzungen eingeladen und hat Rede- und Antragsrecht in allen Ausschüssen der Bürgerschaft… |
(4) 1. Der Kinder- und Jugendbeirat hat das Recht, Anliegen, welche Belange der Kinder und Jugendlichen zum Inhalt haben, direkt an die Bürgerschaft, die Ausschüsse, die Ortsteilvertretungen und die Verwaltung heranzutragen. 2. Ladungen zu den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und der Ortsteilvertretungen gehen an die jeweils vom Beirat benannten Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates. 3. An die/den Vorsitzende/n des Kinder- und Jugendbeirates geht die Ladung zu den öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft…
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Weiterhin sind die im Satzungsentwurf blau gefärbten Passagen durch den Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend ergänzt und von der Verwaltung so übernommen worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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320,6 kB
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2
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öffentlich
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221,3 kB
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