Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1737
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwandlung von Planstellen in Beamtenplanstellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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28.01.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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21.02.2019
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt die Umwandlung der nachfolgend aufgeführten Angestelltenplanstellen im Stellenplan 2019/2020 in Beamtenplanstellen.
lfd. Amt/Abteilung Bezeichnung der Stelle TVöD LaufbGr.
Nr. Stellenplan Nr. Eingruppierung Einstiegs-
amt,
1. Haupt-und Personal- Sachbearbeiter/in Personal- EG 10 Laufb.Gr. 2,
amt entwicklung/Controlling 1. Einstiegs-
10.00.00.003 amt, StVA
2. Amt für Wirtschaft und Sachbearbeiter/in Anlagen- EG 9c Laufb.Gr.2
Finanzen buchhaltung 1. Einstiegs-
20.01.00.006.0 amt, StVOI
ab 01.01,2020
3. Amt für Bürgerservice Abteilungsleiter/in/allg. EG 10 Laufb.Gr. 2
und Brandschutz Ordnungsaufgaben/Märkte/ 1. Einstiegs-
32.05.00.001.0 Veranstaltungen amt, StVA
Sachdarstellung
Die umzuwandelnden Planstellen in Beamtenplanstellen sind ausschließlich für die bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausgebildeten Beamtenanwärter/innen vorgesehen.
Mit Bürgerschaftsbeschluss vom 08.12.2014 (B127-04/14) ist auf der Grundlage des „Konzeptes zur Schaffung von Beamtenplanstellen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ab 2015“ die planmäßige, sukzessive Ausweisung von Beamtenplanstellen im Stellplan begonnen worden. Insbesondere dient die Maßnahme der Bindung und Entwicklung selbstausgebildeter qualifizierter Nachwuchskräfte. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat in der Sitzung am 17.12.2018 den Beschluss zum Haushalt 2019/2020 gefasst. Die vorgenannten drei Planstellen sind im Stellenplan als Angestelltenplanstellen enthalten und müssen dringend in Beamtenplanstellen umgewandelt werden, um den ausgebildeten Nachwuchskräften eine Beamtenstelle zuweisen zu können. Zusätzliche Personalkosten sind nicht erforderlich. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Deckungskreises Entgelt und Besoldung.