Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1738

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestellt

gemäß § 12a Absatz 1 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald 

 

 

Frau Kassandra Engel

(laut Beschlussvorlage vom Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend und

Wahl durch die Bürgerschaft)

 

 

als ehrenamtliche Kinderbeauftragte der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Dauer

der Wahlperiode der Bürgerschaft.

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Sachdarstellung

Gemäß § 12a Absatz 1 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestellt die Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode einen ehrenamtlich tätigen Kinderbeauftragten bzw. eine ehrenamtlich tätige Kinderbeauftragte.

 

Die Wahlperiode der derzeitigen Bürgerschaft endet mit der Kommunalwahl im Frühjahr 2019.

Die Bestellung des/der Kinderbeauftragten entsprechend der Hauptsatzung wird somit nur noch einige Monate gelten.

Eine erneute Bestellung der Kinderbeauftragten für die neue Wahlperiode der Bürgerschaft wird unmittelbar erforderlich und sollte nach Möglichkeit in der konstituierenden Sitzung erfolgen.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

1

111.02.50190000

Aufwandsentschädigung, Kinderbeauftragter

1.800,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

2020

111.02.50190000

1.800,00

Aufwandsentschädigung

1800

 

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Beschlüsse

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28.01.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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21.02.2019 - Bürgerschaft (BS)