Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1728

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die nachstehenden

Änderungen in §3 Leistungen bzgl. „Freizeitbad ohne Sauna“ der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald:

 

  • mit Zeitbegrenzung auf 90 min Erwachsene ab 16 Jahre 1,90 € (zzgl. Wochenend-zuschlag) auf den gültigen Tarif, Kinder ab einem Meter Körpergröße 2,40 € (zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif
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Sachdarstellung

Der Tabellenteil im §3 Leistungen der KUS-Satzung würde dann wie folgt aussehen:

Leistungen

Leistungsumfang

ÖPNV

Ermäßigungen:

6-Fahrtenkarte für Erwachsene 1,50 €

6-Fahrtenkarte ermäßigt (Kinder 6-14 Jahre) 2,00 €

Monatskarte für alle KUS-Inhaber 5,00 €

Monatskarte für Schüler, Studenten und

Auszubildende 10 €

Freizeitbad ohne Sauna

ohne Zeitbegrenzung

 

 

 

 

 

mit Zeitbegrenzung auf 90 min

Ermäßigungen

Erwachsene ab 16 Jahre 2,50 €

(zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif

Kinder ab einem Meter Körpergröße 4,00 €

Familienkarte (unabhängig von der Anzahl der

eigenen Kinder) 12,00 € (zzgl. Wochenendzuschlag)

auf den gültigen Tarif

Erwachsene ab 16 Jahre 1,90 €

(zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif

Kinder ab einem Meter Körpergröße 2,40 €

(zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif

Bibliothek

Jahresgebühr 10,00 €

St. Spiritus

Kursermäßigung von 20 % bis 50 %

Eintrittsermäßigung von 20 % bis 40 %

 

Das Freizeitbad Greifswald hat einen Kurzzeittarif für 90 min eingeführt. Dieser neue Tarif hat regen Zuspruch gefunden. Mit der aktuellen Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kann aber kein KUS-Inhaber an diesem neuen und auch günstigeren Tarif teilhaben. Mit Einbeziehung dieses Kurzzeittarifes in der KUS-Satzung soll eine stärkere Nutzung des Freizeitbades auch durch KUS-Inhaber ermöglicht werden.

 

Die erforderlichen Mehrkosten für den KUS wurden bereits mehrheitlich mit der Vorlage 06/1682.1 (Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 2019/2020; SPD) befürwortet und somit jeweils für die Jahre 2019 und 2020 im Haushalt 2019/20 eingestellt („5. Im THH 9, Produkt 35101, ist der Zuschussbetrag in beiden Haushaltsjahren um jeweils 3.000,00 € zu erhöhen, um eine Steigerung der Inanspruchnahme des Schwimmbades im

Rahmen des KUS zu ermöglichen.“).

 

 

Mit Schreiben vom 3.12.2018 beantwortete die Verwaltung auch eine Frage der Fraktion DIE LINKE:

Erwachsene 4,00 EUR, Kinder (bis 15 J.) 1,50 EUR und Familie (2 Erwachsene, mind. 1 Kind) 7 EUR. Wir gehen davon aus, dass die zeitlich unbegrenzten Sätze weniger gebucht werden, dafür aber mehr Kurzzeittarife. Auch wäre im Positivfall die KUS-Satzung im Januar durch die Bürgerschaft anzupassen.

Durch diesen Vorschlag entstehen Mehrkosten von ca. 3.000 €.

 

Der KUS-Leistungsumfang für die Kurzzeittarife soll nun nur die Unterstützung Erwachsener und Kinder enthalten (Empfehlung des Ausschusses für Sport, Soziales und Jugend in seiner Sitzung vom 14. Januar 2019), zumal das Freizeitbad z.Z. keinen Familientarif anbietet.

 

  Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.01.2019 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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14.01.2019 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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17.01.2019 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)

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28.01.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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21.02.2019 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich