Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1747

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Den Jahresfehlbetrag zum 31.12.2014 in Höhe von 6.711.781 EUR  durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 5.767.142 EUR als höchstmöglichen Entnahmebetrag auszugleichen.
  2. Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2014 festzustellen.
  3. Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen.
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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt über den geprüften Jahresabschluss (siehe Anlage 1) bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Zugleich entscheidet sie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus

-          der Ergebnisrechnung

-          der Finanzrechnung

-          den Teilrechnungen

-          der Bilanz

-          dem Anhang und seinen beizufügenden Anlagen

-          den Rechenschaftsbericht

Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt zu vermitteln.

Gemäß § 1 Abs. 4 KPG M-V führt der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung durch. Er bedient sich dafür des Rechnungsprüfungsamtes. Der Entwurf des Jahresabschluss 2014 mit Anhang, Rechenschaftsbericht  und seinen Anlagen wurde am 05. Oktober 2018 von der Kämmerei aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung übergeben.

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG M-V geprüft und seine Prüfungsergebnisse in einem Bericht vom 24.01.2019 zusammengefasst sowie aufgrund der festgestellten Beanstandungen einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.

 

Nach den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2014 und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen unter Berücksichtigung der einschränkenden Beanstandungen des Prüfberichts den Vorschriften des § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Gemeinde.

 

Aufgrund der Empfehlungen der Kommunalaufsicht zur Aufholung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse und der entsprechenden Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt werden berechtigte und noch ausräumbare Beanstandungen in den jeweils folgenden Jahresabschlüssen berücksichtigt. Mit noch aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts bestehen gebliebenen Beanstandungen aus dem Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz und dem Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 wird äquivalent verfahren.    

 

Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wurde vom Oberbürgermeister bestätigt.

 

Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2014, zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sind dem beigefügten Jahresabschluss 2014 und dem Prüfbericht zu entnehmen.

 

Die Ertragslage der Stadt im Haushaltsjahr 2014 hat sich gegenüber der fortgeschriebenen Planung verbessert. Im Ergebnisplan 2014 war ein Fehlbetrag in Höhe von 2.264.400 EUR  vorgesehen. Der Jahresabschluss weist als Ergebnis nach Rücklagenentnahme einen negativen Betrag in Höhe von 927.429 EUR und somit eine Verbesserung gegenüber dem Ansatz in Höhe von 1.336.971 EUR aus. Gegenüber dem Ergebnis von 2013 mit einem Jahresfehlbetrag von 898.892 EUR verschlechtert sich dagegen das Ergebnis zu 2014 damit um 28.537 EUR.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 beträgt ca. 678.109.271 EUR.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.02.2019 - Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

Erweitern

21.02.2019 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig