Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1749

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft stellt fest, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, um ihre Aufgaben wirksam erfüllen zu können, eine angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung benötigen. Dabei muss der rechtlich geforderte Haushaltsausgleich genauso möglich sein, wie die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben und Investitionen einschließlich Erhaltung der Infrastruktur.

 

  1. Die Bürgerschaft erwartet vom Landtag die Einführung einer dauerhaft zu gewährenden Infrastrukturpauschale in Höhe von 166 Euro pro Einwohner, um die klaffende Lücke zum Durchschnitt aller Flächenländer im Bundesgebiet zumindest ab 2020 zu schließen.

 

  1. Weiterhin erachtet es die Bürgerschaft als Selbstverständlichkeit, dass die vom Land bereits übertragenen und auch in Zukunft neu übertragenen Aufgaben vollständig aus Landesmitteln ausfinanziert werden (Konnexität).

 

  1. Die Bürgerschaft unterstützt deshalb die Forderung gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommerns aus dem beigefügten Papier der beiden kommunalen Spitzenverbände – Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

  1. Die Bürgerschaft fordert die vollständige Umsetzung des Papiers. Der Landtag sollte mit einer Entschließung zu den Grundsätzen aus diesem Papier Verlässlichkeit und Klarheit schaffen. Dazu fordern wir die Abgeordneten des Landtages als die gewählten Vertreter der Menschen in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen ausdrücklich auf. Damit legen die Abgeordneten die Basis für eine gute Zukunft im Land, die ihre Wurzel in den Kommunen hat.

 

  1. Dieser Beschluss wird der Landtagspräsidentin und in Kopie der Ministerpräsidentin des Landes M-V übersandt.
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Sachdarstellung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und seine Kommunen haben aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen die große Chance gemeinsam die Zukunft für die Einwohnerinnen und Einwohner aber auch die Gäste unseres Landes aktiv zu gestalten. Elementar dafür ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.

 

Schon im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsfraktionen auf folgendes geeinigt:

„(409) Im Bewusstsein, dass in den nächsten Jahren grundlegende Entscheidungen und wichtige Weichenstellungen für die zukünftige, positive Entwicklung des Landes insgesamt vorgenommen werden müssen, bekennen sich die Koalitionspartner zu der gemeinsamen Verantwortung und sind sich einig, dass diese Herausforderung nur in einer fairen Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in einer Kultur des Vertrauens und des gegenseitigen Respekts bewältigt werden können.

(410) Damit die Kommunen ihre Aufgaben weiterhin wirksam erfüllen können, brauchen sie eine angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung. Die Koalition wird, wie zwischen Land und Kommunen vereinbart, auf der Basis eines gemeinsam in Auftrag gegebenen Gutachtens eine Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs vornehmen, um diese Ausstattung sicherzustellen.“

 

Der Bund stellt dem Land ab 2020 jährlich 229 Euro pro Einwohner zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und aufgrund der kommunalen Finanzschwäche zur Verfügung. Bereits im ersten Gutachten zum Finanzausgleich in Mecklenburg-Vorpommern führten die Gutachter auf Seite 14 in Fußnote 46 aus: „Aus der der Einigung der Regierungschefs des Bundes und der Länder zu Grunde liegenden Berechnung auf Basis der Steuerschätzung Mai 2016 ergibt sich für Mecklenburg-Vorpommern „aus Sicht des Bundes“ ein Wert von +229 Euro je Einwohner (vgl. BLF-Modell vom 03.12.2015 - 2019 (Steuerschätzung V 2016), BMF, 14.10.2016).“

 

Aus dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz ergibt sich schon daraus eine kommunale Beteiligung in Höhe von 79 Euro pro Einwohner. Nach dem finanzwissenschaftlichen Gutachten von Professor Dr. Lenk darf das Land Mecklenburg-Vorpommern ab 2020 mit Mehreinnahmen von mindestens 266 Euro pro Einwohner rechnen.

 

Neben den Mitteln aus dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist dringend der Investitionsschwäche der Kommunen entgegenzuwirken. Das Gutachten stellt hierzu insbesondere fest, dass im Bereich der Investitionen über deutlich mehr als 10 Jahre hinweg eine erhebliche Lücke im Vergleich der Flächenländer klafft. Der Differenzbetrag beläuft sich dabei im Jahr 2017 auf 166 Euro pro Einwohner (Lenk u.a., Finanzwissenschaftliche Analysen und finanzwirtschaftliche Berechnungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in M-V, Leipzig, Dezember 2018, S.95). Der Betrag von 166 Euro pro Einwohner soll den Kommunen steuerkraftunabhängig und dauerhaft jährlich als „Infrastrukturpauschale“ sowohl für Investitionsmaßnahmen als auch für Unterhaltungsaufwendungen zur Verfügung gestellt werden. Rechnerisch ergibt sich aus der kommunalen Beteiligung nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz (79 Euro/Ew.) und der von den Gutachtern festgestellten Investitionslücke (166 Euro/Ew.) ein Betrag von 245 Euro pro Einwohner ab dem 01.01.2020, der der kommunalen Ebene zusätzlich zur Verfügung gestellt werden soll. Damit ist zwar die entstandene Lücke aus der Vergangenheit nicht aufgeholt. Es wäre dennoch ein mehr als deutliches Zeichen zur gemeinsamen Gestaltung der Zukunft in unserem Bundesland. Zudem wird dem anhaltenden Substanzverlust in der Infrastruktur bei Schulen, Kitas, Straßen und Kultureinrichtungen in den Kommunen vielleicht gerade noch rechtzeitig wirksam begegnet.

 

Profitieren werden von einer dauerhaft planbaren Infrastrukturpauschale alle staatlichen Ebenen. Ist es heute noch die unbedingte Abhängigkeit von Fördermitteln, um überhaupt investieren zu können, so gelingt es künftig nach den örtlichen Bedürfnissen die Infrastruktur dauerhaft intakt zu halten und zusätzliche Bedarfe zu decken. Das erhöht die Zufriedenheit von Einwohnerinnen und Einwohnern, aber auch Gästen. Gleichzeitig kann sich die örtliche Bauwirtschaft darauf verlassen, dass die Gemeinden und Landkreise nicht nur den Willen sondern auch die Mittel haben, um ihre Infrastruktur dauerhaft zu unterhalten. Durch diese Planbarkeit ist es auch der Bauwirtschaft im Land möglich dauerhaft neue Kapazitäten zu schaffen.

 

Das als Anlage beigefügte Papier der beiden kommunalen Spitzenverbände fasst die notwendigen Schritte zu einem tragfähigen Finanzausgleich in Mecklenburg-Vorpommern in herausragender Weise zusammen. Die Bürgerschaft fordert deshalb den Landtag auf, die Landesregierung mit der vollständigen Umsetzung des Papiers zu beauftragen, um gemeinsam die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und das Land Mecklenburg-Vorpommern damit zukunftsfähig für seine Einwohnerinnen und Einwohner zu entwickeln.

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Beschlüsse

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21.02.2019 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig