Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1779

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister für die umzuwandelnden Planstellen über die gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 GemHVO-Doppik zu bildenden Rückstellungen hinaus Rücklagen für die zu erwartenden Pensionsansprüche zu bilden.

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Sachdarstellung

Die Umwandlung von Planstellen in Beamtenplanstellen ist ein notwendiger Schritt um in dem „Kampf um die besten Köpfe“ zu bestehen, da der Verwaltung das öffentliche Tarifrecht bzw. Beamtenrecht keine Möglichkeiten gibt, Mitarbeitern an deren Tätigkeit man als Verwaltung interessiert ist, zum Bleiben zu bewegen.

 

Allerdings muss sichergestellt werden, dass die den neuen Beamten zustehenden Pensionsansprüche nicht einfach zu einem Problem der nachfolgenden Generationen gemacht werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat für die Landesbeamten bereits im Jahr 2007 einen entsprechenden Versorgungsfonds eingerichtet. Der § 35 Absatz 1 Satz 1 GemHVO-Doppik schreibet für die kommenden Pensionsansprüche lediglich die Bildung von sog. Rückstellungen vor, ein bloßer buchhalterischer Vorgang, der sich auf die Ergebnisrechnung auswirkt, näheres dazu in der Haushaltssatzung 2019/2020 unter Ziffer 3.3.2.1, ohne das tatsächlich Gelder beiseitegelegt wird, aus dem die Pensionsansprüche befriedigt werden können, wenn sie anstehen. Dieses Problem ist durch die Bildung einer entsprechenden Rücklage oder Abschluss einer entsprechen Versicherung zu lösen.

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Beschlüsse

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21.02.2019 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen