Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1732
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Herstellung notwendiger Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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21.02.2019
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Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage 06-1563.1 zur Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Herstellung notwendiger Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung) bzw. die Satzung selbst (Anlage 1 zur Vorlage in der Entwurfsfassung vom 09.10.2018) wird wie folgt geändert:
- §7 der Satzung, Satz (3) ist wie folgt zu verändern (Änderungen sind rot markiert). Anlage 3 der Satzung ist entsprechend anzupassen:
Die Höhe des Ablösebetrages richtet sich nach der Anzahl der abzulösenden Stellplätze oder abzulösenden Fahrradabstellplätze und Lage des Vorhabens. Der zu zahlende Ablösebetrag für jeden nicht geschaffenen, aber notwendigen Stellplatz oder notwendigen Fahrradabstellplatz wird unter Zugrundelegung eines 80 Vomhundertsatzes der durchschnittlichen Herstellungskosten eines Stellplatzes bzw. Fahrradabstellplatzes einschließlich der Kosten des Grunderwerbs wie folgt festgelegt:
je Stellplatz je Fahrradabstellplatz
In der Gebietszone 1: 11.050,00 Euro 506,00 Euro
In der Gebietszone 2: 6.850,00 Euro 338,00 Euro
Sachdarstellung
Die Stellplatzsatzung ist von entscheidender Bedeutung für die Anzahl und die Beschaffenheit der in Greifswald zur Verfügung stehenden Pkw-Stellplätze und – mit Annahme dieser Satzung erstmals auch - Fahrradabstellplätze. Die Stellplatzsatzung enthält konkrete Vorgaben zur Anzahl und Beschaffenheit von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen, die bei zukünftigen Neubauprojekten, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen im Stadtgebiet hergestellt werden müssen.
Damit stellt die Stellplatzsatzung ein wirksames Instrument zur Beseitigung von Problemen im öffentlichen Raum unserer Stadt, die die Bürgerinnen und Bürger täglich belasten, dar und dient dazu, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Greifswald weiter zu verbessern:
- Die Unterversorgung an Pkw-Stellplätzen wird vermindert.
- Dem Bedarf an mehr diebstahlsicheren Fahrradabstellmöglichkeiten wird Rechnung getragen.
Die Stellplatzsatzung dient darüber hinaus dazu, die Einführung neuer, an die Bedürfnisse von Bewohnern und Beschäftigten angepasste Mobilitätsmodelle, wie z. B. Car- oder Bike-Sharing, Jobtickets o. ä., zu unterstützen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die Bevorzugung einer Stellplatzablösezahlung vor der Schaffung von Stellplätzen abgeschafft:
Die Bevorzugung einer Ablösezahlung für notwendige Pkw-Stellplätze vor der Schaffung von Pkw-Stellplätzen im Rahmen von Bauprojekten oder Nutzungsänderungen stellt für uns einen nicht haltbaren Zustand dar, der durch die Verwaltungsvorlage 06/1563.1 fortgeführt wird. Für Bauherren/ Investoren ist es derzeit günstiger, keinen Stellplatz zu schaffen sondern eine Ablöse hierfür zu zahlen. Dies soll mit Hilfe des vorliegenden Änderungsantrages vermieden werden.
- In §7 Absatz 3 soll festgelegt werden, dass zukünftig mindestens die durchschnittlichen Herstellungskosten eines Pkw-Stellplatzes als Ablösebetrag zu zahlen sind. In der Verwaltungsvorlage wird lediglich ein Ablösebetrag in Höhe von 80% der durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Dieser Tatbestand schafft einen falschen Anreiz für Bauherren und Investoren und stellt eine der bedeutenden Ursachen für die bestehende, schwierige Parkplatzsituation in Greifswald dar.
Finanzierung |
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gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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0 € |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
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Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
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2020 |
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2020 |
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3 |
2021 |
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4 |
2022 |
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