Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1732

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussvorlage 06-1563.1 zur Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Herstellung notwendiger Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung) bzw. die Satzung selbst (Anlage 1 zur Vorlage in der Entwurfsfassung vom 09.10.2018) wird wie folgt geändert:

 

  • §7 der Satzung, Satz (3) ist wie folgt zu verändern (Änderungen sind rot markiert). Anlage 3 der Satzung ist entsprechend anzupassen:

 

Die Höhe des Ablösebetrages richtet sich nach der Anzahl der abzulösenden Stellplätze oder abzulösenden Fahrradabstellplätze und Lage des Vorhabens. Der zu zahlende Ablösebetrag für jeden nicht geschaffenen, aber notwendigen Stellplatz oder notwendigen Fahrradabstellplatz wird unter Zugrundelegung eines 80 Vomhundertsatzes der durchschnittlichen Herstellungskosten eines Stellplatzes bzw. Fahrradabstellplatzes einschließlich der Kosten des Grunderwerbs wie folgt festgelegt:

     je Stellplatz   je Fahrradabstellplatz

In der Gebietszone 1:   11.050,00 Euro  506,00  Euro

In der Gebietszone 2:  6.850,00 Euro   338,00 Euro

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Sachdarstellung

Die Stellplatzsatzung ist von entscheidender Bedeutung für die Anzahl und die Beschaffenheit der in Greifswald zur Verfügung stehenden Pkw-Stellplätze und – mit Annahme dieser Satzung erstmals auch - Fahrradabstellplätze. Die Stellplatzsatzung enthält konkrete Vorgaben zur Anzahl und Beschaffenheit von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen, die bei zukünftigen Neubauprojekten, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen im Stadtgebiet hergestellt werden müssen.

 

Damit stellt die Stellplatzsatzung ein wirksames Instrument zur Beseitigung von Problemen im öffentlichen Raum unserer Stadt, die die Bürgerinnen und Bürger täglich belasten, dar und dient dazu, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Greifswald weiter zu verbessern:

-        Die Unterversorgung an Pkw-Stellplätzen wird vermindert.

-        Dem Bedarf an mehr diebstahlsicheren Fahrradabstellmöglichkeiten wird Rechnung getragen.

Die Stellplatzsatzung dient darüber hinaus dazu, die Einführung neuer, an die Bedürfnisse von Bewohnern und Beschäftigten angepasste Mobilitätsmodelle, wie z. B. Car- oder Bike-Sharing, Jobtickets o. ä., zu unterstützen.

 

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die Bevorzugung einer Stellplatzablösezahlung vor der Schaffung von Stellplätzen abgeschafft:

Die Bevorzugung einer Ablösezahlung für notwendige Pkw-Stellplätze vor der Schaffung von Pkw-Stellplätzen im Rahmen von Bauprojekten oder Nutzungsänderungen stellt für uns einen nicht haltbaren Zustand dar, der durch die Verwaltungsvorlage 06/1563.1 fortgeführt wird. Für Bauherren/ Investoren ist es derzeit günstiger, keinen Stellplatz zu schaffen sondern eine Ablöse hierfür zu zahlen. Dies soll mit Hilfe des vorliegenden Änderungsantrages vermieden werden.

 

-        In §7 Absatz 3 soll festgelegt werden, dass zukünftig mindestens die durchschnittlichen Herstellungskosten eines Pkw-Stellplatzes als Ablösebetrag zu zahlen sind. In der Verwaltungsvorlage wird lediglich ein Ablösebetrag in Höhe von 80% der durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Dieser Tatbestand schafft einen falschen Anreiz für Bauherren und Investoren und stellt eine der bedeutenden Ursachen für die bestehende, schwierige Parkplatzsituation in Greifswald dar.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2019

 

 

0 €

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

2020

 

 

 

 

2

2020

 

 

 

 

3

2021

 

 

 

 

4

2022

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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