Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1756
Grunddaten
- Betreff:
-
Platzkosten / Elternbeiträge ab 04/2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Eigenbetrieb "Hanse-Kinder"
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Beratung
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06.03.2019
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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11.03.2019
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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11.03.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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25.03.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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29.04.2019
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, den Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ zu bevollmächtigen, die mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu verhandelnden Vereinbarungen über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklung gem. § 16 KiföG M-V i.V.m. §§ 78 b bis 78 e SGB VIII abzuschließen, welche die in der Anlage 1 dargestellten Platzkosten in den kommunalen Kindertageseinrichtungen ab April 2019 zur Folge haben.
Sachdarstellung
Der Abschluss neuer Vereinbarungen über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklung und die damit einhergehenden Anpassungen der Platzkosten werden nötig, um die tarifbedingten Kostensteigerungen zum 01.04.2019 sowie die geänderten Rahmenbedingungen der Lohnnebenkosten zu kompensieren.
Folgende Lohnkomponenten haben sich seit der letzten Entgeltverhandlung geändert bzw. werden sich ändern:
- Tarifanpassung Sozial- und Erziehungsdienst: mind. + 3,02 % zum 01.04.2019
- Erhöhung des Arbeitgeberanteils zur Altersvorsorge um 0,04 % seit 2018
- Schrittweise Angleichung der Jahressonderzahlung an das West-Niveau, im Jahre 2019 Steigerung um ca. 4%
- Erhöhung des Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung um ca. 0,53 % seit 01/2019
Eine Anpassung der Platzkosten ist zur dauerhaften Sicherung der Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes angemessen und konsequent. Es besteht mittlerweile keine Möglichkeit mehr, diese Kostensteigerungen auf einem anderen Wege zu kompensieren.
Bei gleichbleibender Auslastung und unveränderter Verteilung der Betreuungsarten wird sich die voraussichtliche Erhöhung der Einnahmen auf ca. 340T€ Im Jahr 2019 belaufen. Diesen Mehreinnahmen stehen Mehraufwendungen für Personalkosten in gleicher Höhe entgegen.
Die Steigerungen der Platzkosten sind im Kernhaushalt 2019/2020 geplant und somit gedeckt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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51,3 kB
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2
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öffentlich
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45,3 kB
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