Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ab dem 1. Januar 2020 Durchfahrtsbeschränkungen für die Straßen und Straßenabschnitte zu erlassen, bei denen eine erhebliche Risikoüberschreitung für potentielle Verkehrsunfälle zwischen abbiegenden LKWs und anderen Verkehrsteilnehmern vorliegt.
Die Durchfahrtsbeschränkungen sollen mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten eingeführt werden.

2. Die Bürgerschaft beauftragt die Stadtverwaltung, einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, um die LKWs der Stadt und der städtischen Gesellschaften sowie Eigenbetriebe mit Abbiegeassistenzsystemen nachzurüsten. Der Maßnahmenkatalog wird durch ein Finanzierungskonzept ergänzt und den zuständigen Gremien der Bürgerschaft im vierten Quartal 2019 zur Abstimmung vorgelegt. Im Zusammenhang mit der Umrüstung wird die  Verwaltung gebeten, einen Förderantrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einzureichen (Förderrichtlinie für die Aufrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen vom 28.11.2018).

3. Die Bürgerschaft appelliert an die Bundesregierung, das Förderprogramm zur Nachrüstung von Abbiegeassistenten mit deutlich mehr finanziellen Mittel auszustatten. Ferner bittet die Bürgerschaft die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Verpflichtung für den Einbau von Abbiegeassistenten so schnell wie möglich eingeführt wird (sowohl neue Fahrzeugtypen, als auch alle Zulassungen von Neufahrzeugen). Die Landtagsabgeordneten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden gebeten, sich dafür auf Landesebene einzusetzen.

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Sachdarstellung

Im Jahr 2018 mussten 34 Radfahrende in Deutschland sterben, weil sie von LKW-Fahrern nicht gesehen wurden.
Dabei stehen technologische Lösungen in Form von Abbiegeassistent-Systemen zur Verfügung, die solche Unfälle beim Rechtsabbiegen von LKWs verhindern können. Bisher wurde der Einbau solcher Systeme allerdings noch nicht verbindlich durch den Bund und europäische Gesetzgebung vorgeschrieben. Obwohl allen Akteuren das Problem bekannt ist, wird frühstens mit 2024 mit einer EU-weiten Vorgabe gerechnet. Das dauert selbst dem aktuellen Bundesverkehrsminister deutlich zu lange - der Bund hat deshalb reagiert und setzt auf die freiwillige Umrüstung.
Die Bestrebungen werden mit einem Förderprogramm in Höhe von 5 Millionen Euro durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Allerdings ist das Volumen des Programms viel zu gering. Die Anträge für die Ende 2018 beschlossene Förderrichtlinie haben bereits im Januar 2019 das zur Verfügung stehende Finanzvolumen überschritten.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald muss im Anbetracht des fehlenden Tempos der Akteure auf EU- und Bundesebene eigene Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit alle Verkehrsteilnehmenden durch das Ausschließen von vermeidbarer Risikosituationen zu erhöhen.
Ein möglicher Weg hierfür liegt in der Festlegung von Durchfahrtsverboten von LKWs ohne Abbiegeassistent. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der GRÜNEN Bundestagsfraktion hat diese Möglichkeit ausführlich beleuchtet und kommt zu dem Schluss, dass Durchfahrtsbeschränkungen rechtlich zulässig und mit Bundes- und EU-Recht vereinbar sind, "sofern einer erheblichen Risikoüberschreitung im Sinne des Straßenverkehrsrechts entgegen zu wirken ist".[2]

 

[1] https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/neues-foerderprogramm-aktion-abbiegeassistent.html

[2] https://www.stefan-gelbhaar.de/start/dossier/lkw/

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Beschlüsse

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12.03.2019 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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25.03.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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29.04.2019 - Bürgerschaft (BS)