Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1809
Grunddaten
- Betreff:
-
Leitfaden städtische Werbung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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29.04.2019
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Leitfaden für die Inhalte von Werbung in Verantwortung der Stadt und der Gesellschaften, in denen die UHGW als Gesellschafterin vertreten ist, zu entwickeln. Ziel des Leitfadens ist eine von Diskriminierung und Herabwürdigung freie Werbung. Dieser Leitfaden soll sowohl für die Stadt und ihre Gesellschaften selbst als auch für diejenigen, denen von der Stadt oder einer ihrer Gesellschaften Werbefläche oder sonstige Werbeträger zur Verfügung gestellt werden, gelten. Dies betrifft sowohl kommerzielle wie nichtkommerzielle Werbung.
Sachdarstellung
Vorlage für die Leitlinien könnten z. B. die Vorgaben durch den Deutschen Werberat sein:
Es sollen keine Aussagen oder Darstellungen verwendet werden,
1. die Personen beispielsweise wegen ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer politischen Anschauung, ihres Alters, einer Behinderung oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe diskriminieren;
2. die Personen allein deswegen abwerten, weil sie in Bezug auf ihr Aussehen, ihr Verhalten, ihre sexuelle Orientierung, ihre Eigenschaften oder Lebensweisen nicht den vorherrschenden Vorstellungen entsprechen;
3. die Gewalt oder die Verharmlosung von Gewalt gegenüber Personen enthalten bzw. Gewalt oder Dominanzgebaren als akzeptabel erscheinen lassen;
4. die den Eindruck erwecken, Personen seien käuflich zu erwerben, oder Personen mit Objekten gleichsetzen;
5. die Personen auf ihre Sexualität reduzieren oder ihre sexuelle Verfügbarkeit nahelegen;
6. die mit übertrieben herausgestellter Nacktheit eine Herabwürdigung des Geschlechts vermitteln;
7. die einen pornografischen Charakter besitzen.
Nachzulesen sind die genaueren Vorschläge hier: https://www.werberat.de/werbekodex/herabwuerdigung-diskriminierung
Die Ratschläge des Deutschen Werberates zur diskriminierungsfreien Werbung sind diesem Antrag als Anlage beigefügt.
Ein weiteres Beispiel: Die Stadt Leipzig ist eine der Städte, die schon einen solchen Werbekodex haben:
Nachzulesen auf den Seiten der Stadt Leipzig.