Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1810
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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29.04.2019
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Investitionskredite bis zu einem Volumen in Höhe von 7.500.000 EUR aufzunehmen. Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt aufgenommen. Vor der Kreditaufnahme werden verschiedene Angebote eingeholt. Die Kredite werden beim günstigsten Anbieter aufgenommen.
Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist die Bürgerschaft zu informieren.
Sachdarstellung
Der Beschluss der Bürgerschaft ist gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 4 der Hauptsatzung notwendig.
Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung der Auszahlungen des Investitionshaushaltes 2017 und 2018. Da es erhebliche Verzögerungen bei der Realisierung geplanter Investitionsvorhaben gab, wurden zu deren Finanzierung noch keine Kredite, wie geplant, aufgenommen, sodass die Ermächtigung weiterhin in voller Höhe besteht.
Mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa vom 19.07.2017 wurde der Universitäts-und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2018 eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ohne Umschuldungen mit einem Betrag in Höhe von 19.598.900 EUR genehmigt. Gemäß § 52 Abs. 4 KV M-V gilt diese Genehmigung bis zum Ende des Haushaltsjahres 2019 und erlischt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.
Von den für das Haushaltsjahr 2018 geplanten Investitionsauszahlungen in Höhe von insgesamt 23.794,1 TEUR und den Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 in Höhe von in Höhe 35.026,1 TEUR wurden aufgrund des Realisierungsstandes zum 31.12.2018 nur Auszahlungen in Höhe von ca. 16.087,5 TEUR getätigt. Die in 2018 nicht benötigten Mittel werden in großem Umfang in das Haushaltsjahr 2019 übertragen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass am 26.05.2019 die Bürgerschaft neu gewählt wird und voraussichtlich erst am 25.06.2019 ihre konstituierende Sitzung hat und erst im September zum regulären Sitzungsverlauf übergeht, macht es sich erforderlich, einen entsprechenden Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt zur Teilaufnahme des genehmigten Investitionskreditvolumens zu fassen.
Nach Einholung von mehreren Angeboten wird die Kreditaufnahme bei dem günstigsten Anbieter erfolgen und die Bürgerschaft informiert.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
1 |
11 |
61200.31513xxx |
Neuaufnahmen Investitionskredite |
7.500.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
noch zur Verfügung in € |
1 |
2018 |
19.598.900 |
0 |
12.098.900 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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114,7 kB
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