Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/964

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, innerhalb der dafür zuständigen Gremien der WVG mbH einen Beschluss vorzubereiten und herbeizuführen, der eine kurzfristige bundesweite Ausschreibung der Stelle des durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu benennenden Geschäftsführers der Gesellschaft vorsieht und ein Auswahlprozedere unter Beteiligung der Gremien und des politischen Raumes sicherstellt.

 

 

 

 

Reduzieren

Sachdarstellung

Nach dem Rücktritt des bisherigen Geschäftsführers muss eine dauerhafte Besetzung und Bestellung kurzfristig erfolgen. Angesichts der erheblichen Aufgaben, vor denen der Greifswalder Wohnungsmarkt mit demographischer Dynamik und besonderen Gegebenheiten in einer Universitätsstadt steht, sowie den künftig veränderten Entscheidungsabläufen unter Berücksichtigung eines privaten Mitgesellschafters bedarf es einer Besetzung der Geschäftsführerfunktion mit der Maßgabe einer möglichst weitreichenden Qualifikation in wohnungswirtschaftlichen Fragen.

Diese bestmögliche Besetzung wird durch eine bundesweite Ausschreibung gewährleistet.

Angesichts der besonderen strategischen Bedeutung dieser Funktion innerhalb der Gesellschaft sollten die Entscheidungsgremien der Gesellschaft sowie Vertreter des politischen Raums als Entscheidungsträger des Gesellschafters Universitäts- und Hansestadt Greifswald weitreichend bei dieser Personalbesetzung beteiligt werden.

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

15.09.2008 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

29.09.2008 - Bürgerschaft (BS) - verwiesen