Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/968

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die von der Landesregierung vorgelegten Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern 2010-2020 dürfen aus Sicht der Greifswalder Bürgerschaft so nicht umgesetzt werden und bedürfen einer Überarbeitung.             
     
  2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert die Landesregierung auf, die pro Jahr zur Verfügung stehenden FAG-Mittel in Höhe von 35,8 Mio. € für die Theater und Orchester des Landes aus Gründen der Weiterentwicklung und des Erhalts der künstlerischen Qualität, der tariflichen Entwicklung und der allgemeinen Kostenentwicklung ab dem Jahr 2010 bis zum Jahr 2015 mit jährlich 2,5 % zu dynamisieren.             
     

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt besteht auf einer gleichmäßigen Verteilung des Grundbetrages zwischen den vier produzierenden Mehrspartentheatern im Lande in Höhe von jeweils 25 %.
     
  2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald lehnt die Zusammenführung des Theater Vorpommern mit der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg/ Neustrelitz, der Vorpommerschen Landesbühne Anklam und der Deutschen Tanzkompanie Neustrelitz unter einer Intendanz strikt ab. Eine derartige Zusammenführung wird den Eigenheiten der einzelnen Theater nicht gerecht und führt darüber hinaus aufgrund der großen Entfernungen zwischen den einzelnen Spielorten zu erheblichen Kostenerhöhungen.             
     
  3. Träger der Theater in Mecklenburg Vorpommern sind Landkreise und Kommunen. Die Landesregierung wird aufgefordert, die kommunale Selbstverwaltung auch insofern zu respektieren und die mögliche Veränderung von Theaterstrukturen den Trägern zu überlassen. Die Landesregierung wird aufgefordert klarzustellen, dass es sich bei dem Eckpunktepapier lediglich um Vorschläge handelt, die für die Träger keine Bindungswirkung entfalten.             
     
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und den Landtagsabgeordneten und Ministern aus Greifswald in Gespräche einzutreten und sich im Sinne dieses Beschlusses der Bürgerschaft einzusetzen.             
     
  5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung zu treten, diesem das Votum der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu übermitteln und gleichzeitig um Unterstützung zu bitten. Eine breite Solidarität aller beteiligten Gebietskörperschaften ist unbedingt anzustreben.             
     
  6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit allen Beteiligten in Verbindung zu treten und einer drohenden Entsolidarisierung entgegenzuwirken. Alle Theater und Orchester des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind aufgefordert, solidarisch zusammenzustehen.             
     
  7. Der Präsident der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird gebeten, mit der Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung zu treten und sich bei dieser im Sinne dieses Beschlusses der Bürgerschaft zu verwenden.             
     
  8. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist auf der nächsten Sitzung über die geführten Gespräche und deren Ergebnisse zu informieren.

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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29.09.2008 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig