Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/928
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss von Leistungsvereinbarungen für freiwillige Aufgaben im sozialen Bereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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04.09.2008
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Gestoppt
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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01.09.2008
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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29.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, mit den Empfängern von Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege Leistungsvereinbarungen abzuschließen.
Die Vereinbarungen sind für maximal 3 Jahre abzuschließen. Grundlage für die Leistungsvereinbarungen unter dem Haushaltsvorbehalt sind Leistungsbeschreibungen, die von den Trägern vorgelegt werden.
Sachdarstellung
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
717000 |
Zuschüsse Vereine und Verbände |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
84.800 |
84.800 |
84.800 |
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Die freie Wohlfahrtspflege hat es sich zur Aufgabe gemacht, bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung bzw. Not vorbeugend oder heilend zu helfen.
Die Gesamtheit der sozialen Hilfen, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form geleistet werden, ist unter dem Begriff der freien Wohlfahrt zusammengefasst.
Neben der Förderung der Träger nach § 5 SGB XII können sie auch Unterstützungs- und Beratungsleistungen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip und der Kommunalen Richtlinie erhalten.
Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, hängt von den im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mitteln ab.
Zuwendungen werden unter Beachtung der DA 20-5 und der Richtlinie zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege bewilligt.
Die Elemente der Leistungsvereinbarung, die von den Trägern vorzulegen sind:
- Bezeichnung der zu vereinbarenden Leistungskategorie
- Finanz-, Personal- und Sachkompetenz
- Berichterstattung.
Auf Grund der positiven Erfahrungen im Bereich des SGB VIII in der Jugend- und Sozialarbeit haben die freien Träger mit dieser Regelung für den vorgeschlagenen Zeitabschnitt eine finanzielle Planungssicherheit und eine höhere Kontinuität kann erreicht werden.