Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/972

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 42 – Schönwalde I/ West – wie folgt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs, Entwurfs, Entwurfs (2. Durchgang) und zu den vereinfachten Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 42 – Schönwalde I/ West – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I, S. 3316), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Bebauungsplan Nr. 42 – Schönwalde I/ West –, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
  3. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 42 – Schönwalde I/ West – wird gebilligt (Anlage 3).
  4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Satzung des Bebauungsplans Nr. 42 – Schönwalde I/ West –gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes, die Flächen der ehemaligen Verkehrsbetriebe Stadt und Land an der Hans-Beimler-Straße zu einem Wohngebiet zu entwickeln. Nach dem Wegzug der gewerblichen Nutzungen liegt die Fläche brach und soll mit der Realisierung der Planung eine innere Erschließung erhalten und als Wohnstandort aufgewertet werden. Eine umfangreiche Altlastensanierung und Beräumung der Flächen ist durchgeführt worden.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht und die Vorbereitung der inneren Erschließung. Mit der Planung wird die Integration der Flächen in den Wohnstandort Schönwalde I erfolgen.

Die gesamte Fläche ist als reines und allgemeines Wohngebiet geplant. Auf dem ca. 13,44 ha großen Gelände ist die Ansiedlung von bis zu 200 Wohneinheiten in zwei- bis dreigeschossigen Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie drei- bis viergeschossigen Mehrfamilienhäusern in den Randbereichen geplant.

Die verkehrliche Anbindung ist als Verlängerung der Einsteinstraße bis zur Heinrich-Hertz-Straße und über einen Abzweig der Hans-Beimler-Straße vorgesehen. Eine begrünte Fuß-/ Radwegachse verbindet den Grünzug im östlichen Teil des Plangebietes mit der Hans-Beimler-Straße.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde am 23.03.2000 von der Bürgerschaft beschlossen. Im November/ Dezember 2000 erfolgten die frühzeitigen Beteiligungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans. Der Vorentwurf lag in 3 Varianten vor, aus denen dann unter Beachtung der Anregungen und Hinweise der Entwurf entwickelt wurde. Nachdem der Entwurf zu diesem Bebauungsplan am 20.06.2005 von der Bürgerschaft beschlossen wurde, erfolgte die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im September/ Oktober 2005. Zu dem am 26.03.2007 beschlossenen Entwurf (2. Durchgang) erfolgte die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im April/ Mai 2007. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen wurde der Entwurf erneut geändert. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührten, wurden im November/ Dezember 2007 und Juli/ August 2008 vereinfachte Änderungsverfahren durchgeführt und die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen gebeten.

Im Abwägungsprotokoll (Anlage 1) sind die Stellungnahmen bzw. Anregungen zu den Entwürfen aufgeführt und die öffentlichen und privaten Belange abgewogen.

 

Der Beschluss der Satzung des Bebauungsplans ist ortüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Abwägungsprotokoll

Anlage 2: Bebauungsplan – Satzung

Anlage 3: Begründung einschließlich Anlagen

 

Die Anlagen zur Begründung liegen in der Bürgerschaftskanzlei zur Einsichtnahme aus.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft: 43

davon anwesend: 37

Ja-Stimmen:  36

Nein-Stimmen:   0

Stimmenthaltungen:  0

 

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.10.2008 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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16.10.2008 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)

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20.10.2008 - Hauptausschuss (HA)

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03.11.2008 - Bürgerschaft (BS)