Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/996

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Greifswalder Bürgerschaft beschließt:

 

1. Die Greifswalder Bürgerschaft fordert den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für 24-Stunden-Dienste bei den Berufsfeuerwehren des Landes kurzfristig zu schaffen und von einer „Erprobungsphase“ für dieses langjährig bewährte Dienstzeitenmodell abzusehen. Hierbei ist kurzfristige Rechtssicherheit erforderlich und ein Zuwarten bis zum Jahresende zu vermeiden.             
 

2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, dem Innenminister diese Forderung der Greifswalder Bürgerschaft in angemessener Form und mit Nachdruck zu übermitteln. Der Oberbürgermeister wird zudem um ein gemeinsames Einwirken in diesem Sinne mit den weiteren Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der Städte, die über Berufsfeuerwehren im Lande verfügen, auf den Innenminister gebeten sowie um die Initiierung einer hierauf gerichteten Initiative des Städte- und Gemeindetages des Landes.


 

 

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Sachdarstellung

Die Greifswalder Berufsfeuerwehr wünscht eine Fortsetzung der bewährten 24-Stunden-Dienste.

Aufgrund der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist hierfür jedoch eine rechtliche Grundlage des Landesinnenministers Mecklenburg-Vorpommern erforderlich, mit der eine Ausnahmeregelung geschaffen würde, die eine Beibehaltung der langjährig bewährten 24-Stunden-Dienste bei den Berufsfeuerwehren ermöglicht.

Der Innenminister hat jedoch zunächst die Durchführung einer „Erprobungsphase“ angeordnet, in der die 24-Stunden-Dienste „noch toleriert“ werden.

Die Kameraden der Berufsfeuerwehr benötigen angesichts der zum 31.12.2008 endenden „Tolerierungsphase“ jedoch nunmehr kurzfristig Rechtssicherheit über die künftigen Arbeitszeitregelungen in der Berufsfeuerwehr.

Angesichts der langjährigen Praxiserprobung dieser Dienstzeitorganisation bei den Berufsfeuerwehren des Landes, wird mit jedem weiteren Zuwarten hinsichtlich einer Entscheidung über die Zulassung von 24-Stunden-Diensten mittels Rechtsverordnung durch das Innenministerium die erforderliche Rechtssicherheit für die Berufsfeuerwehren des Landes unnötig hinausgezögert.

Die Greifswalder Berufsfeuerwehr und ihre Familienangehörigen benötigen für ihre gefahrenträchtige Arbeit langfristige Planungssicherheit, die seitens der Greifswalder Bürgerschaft durch Einfordern der Rechtssicherheit bringenden rechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt werden sollte.

Solange aus Sicht der Berufsfeuerwehrleute und ihrer Familien auf diese Weise Brand- und Katastrophenschutz in Greifswald am Effektivsten ermöglicht werden, sollte die Bürgerschaft diese Forderung nachdrücklich unterstützen.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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03.11.2008 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig