Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/899

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Für Ersatzaufforstungen als Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplanes Nr. 2 – Industrie- und Gewerbegebiet Lubminer Heide - stellt die Stadt ca. 73 Hektar landwirtschaftliche Flächen von geringer Bodengüte bzw. ungenutzte Flächen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Der Zweckverband Lubminer Heide beabsichtigt mit Unterstützung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns die Ausweisung eines neuen Industrie- und Gewerbegebietes südlich der L 262 im Raum Lubmin in einer Größe von 175 Hektar. Es handelt sich bei dieser Fläche zum Großteil um Wald, der gerodet werden muss. Dafür sind ca. 600 Hektar Ersatzaufforstungsflächen, vorrangig in Standortnähe und in der Umgebung, zu sichern. Die Energiewerke Nord GmbH (EWN) begleitet den Zweckverband bei der Planung und Vorbereitung und ist Verhandlungspartner.

Erstaufforstungsflächen in diesem Umfang sind in unmittelbarer Standortnähe nicht vorhanden, so dass sich der Zweckverband u.a. auch an die Stadtverwaltung mit der Bitte um Prüfung gewandt hat.

 

Das Immobilienverwaltungsamt hat das Anliegen des Zweckverbandes Lubmin geprüft.  Es gibt im Bereich Steffenshagen/Wackerow angrenzend an Waldflächen landwirtschaftliche Flächen, die teilweise Bodenqualitäten von unter 20 Bodenpunkten ausweisen. Für die Landwirtschaft spielen sie eine untergeordnete Rolle und werden zum Großteil still gelegt. Eine Aufforstung   wäre langfristig eine Alternative. Alle in Betracht kommenden Flächen wurden durch die untere Forstbehörde auf Aufforstungsfähigkeit untersucht und für geeignet erklärt.

 

 

Aus der Sicht des Immobilienverwaltungsamtes/Fortbetriebes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sprechen folgende Aspekte für die Bereitstellung von Flächen für die Aufforstung:

 

- die Stadt bleibt Eigentümer der Flächen, es können ggf. Dienstbarkeiten für die öffentlich-rechtliche Absicherung der Aufforstung eingetragen werden;

- die Flächen werden nur in Anspruch genommen, wenn der B-Plan genehmigt wird und eine Rodung im Geltungsbereich erfolgt ist;

- die Rodung wird erst vorgenommen, wenn ein konkretes Ansiedlungsprojekt oder Bauvorhaben genehmigt ist; bis dahin bleiben die Flächen landwirtschaftlich verpachtet und die Stadt erhält die Pachteinnahmen;

- bei Bedarf gehen die Flächen entschädigungslos und ersatzlos aus dem Pachtvertrag heraus und die Stadt erhält eine Entschädigung für entgangene Pacht von EWN;

- die Kosten der Aufforstung einschließlich Vorbereitung und für 6 Jahre Pflege nach der Anpflanzung trägt der Antragsteller; die Pflanzpläne werden in Zusammenarbeit mit Stadtförster, Forstbehörde und Naturschutzbehörde erstellt

- der Waldgürtel um die Stadt kann vergrößert werden (Klimaschutz, Erholung für die Bürger, Rohstoff) und die Stadt kann den Wald in einigen Jahrzehnten wirtschaftlich nutzen.

 

 

Die Kosten der Aufforstung (einschließlich Vorbereitung und Pflege) belaufen sich auf 8000 Euro/ha. Die Finanzierung einer Maßnahme mit diesem Umfang wäre über den städtischen Haushalt nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.06.2008 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten - abgelehnt

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10.11.2008 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten