Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/990
Grunddaten
- Betreff:
-
überpl. Ausgabe - Gebühren für Gewässerunterhaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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10.11.2008
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2005 wurde beschlossen, dass Gewässergebühren, die durch die Mitgliedschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Wasser- und Bodenverband der Stadt entstehen, entsprechend einer Satzung auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Im Jahr 2007 beginnend hat das Bauverwaltungsamt diese Gebührenbescheide für alle Grundstückseigentümer erstellt. Damit ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald Gebührenschuldner für alle im städtischen Besitz stehenden Grundstücke. In der Summe belaufen sich diese Gebühren für alle städtischen Grundstücke auf jährlich 47.000,00 €.
Da die Bescheide für 2007 erstmalig im Dezember 2007 erlassen wurden, konnten vom Immobilienverwaltungsamt nur 2.000,00 € bezahlt werden, da im Deckungsring keine Mittel mehr vorhanden waren. Insofern ergibt sich für das Jahr 2008 eine Gesamtforderung von 92.000,00 €(45000,00 € - Rest 2007, 47000,00 € Forderung 2008). Im HH-Ansatz 2008 sind jedoch nur 34.800,00 € eingeplant. Dieser Ausgabeansatz beinhaltet jedoch auch die Bezahlung entsprechender Gebühren für außerstädtische Grundstücke. Darüber hinaus war bei der Haushaltsplanung 2008 die Forderungssumme für Gebührenbescheide für innerstädtische Grundstücke nur schätzbar, da zu diesem Zeitpunkt die Bescheide noch nicht vorlagen. Bei vertraglich genutzten Grundstücken (Verpachtungen) ist in Verträgen geregelt, dass die Pächter öffentliche Abgaben (hier Gebühr) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nach Rechnungslegung zu erstatten haben. Diese Umlage auf die Pächter konnte ab 2008 rückwirkend auch für 2007 realisiert werden, so dass Mehreinnahmen in Höhe von 41.000,00 € durch Umlage auf Pächter in der Haushaltsstelle 0.88000.166000 verzeichnet werden konnten. Diese Mehreinnahmen sollen der Deckung der Mehrausgaben in der Haushaltsstelle 0.88000.713000 dienen.
Die restlichen nicht über Mehreinnahmen gedeckten Gebührenforderungen für die Jahre 2007 und 2008 in Höhe von 51.000,00 € finden erst im Haushaltsjahr 2009 Berücksichtigung, da weitere Deckungsquellen im Amt nicht zur Verfügung stehen.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
0.88000.713000 |
Umlage an Wasser- und Bodenverband |
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2 |
0.88000.166000 |
Erstattung Nebenkosten |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
34.800 |
34.800 |
75.800 |
41.000 |
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2 |
10.200 |
51.200 |
10.200 |
41.000 |
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