Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/981
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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10.11.2008
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Geplant
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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13.11.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.12.2008
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Sachdarstellung
Der KUS ist eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und beruht auf einem Bürgerschaftsbeschluss.
Die Leistungen des ÖPNV können alle KUS- Inhaber in Anspruch nehmen. Die Zuschüsse für die 8-Fahrten-Karte sind mit 1,50 EURO, für die Kinderkarte mit 0,50 EURO und für die ermäßigte Monatskarte mit 3,10 EURO für das Jahr 2009 kalkuliert. Die Ermäßigungen für das Freizeitbad beinhalten 2,00 EURO für die Erwachsenen- und Kinderkarte sowie 6,00 EURO für die Familienkarte. Alle anderen Leistungen des § 3 der Satzung sind Ermäßigungen, die in gesonderten Satzungen geregelt und für die Haushaltsstelle KUS nicht relevant sind.
Wenn die finanziellen Mittel für den KUS auch eingeschränkt wurden, hat der KUS keineswegs an seiner Attraktivität verloren. Es haben in 2008 1.240 Bürger einen KUS erhalten.
In Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden werden weitere Vergünstigungen für den KUS angeboten, die nicht im Zusammenhang mit der Satzung stehen. Damit der KUS auch im kommenden Jahr Greifswalder Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen die bessere Teilhabe an kulturellen und sportlichen Angeboten ermöglichen kann, sollen die Leistungen im ausgewiesenen Umfang erhalten bleiben.
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KUS- Position |
Erläuterung |
Kostenkal- |
1 |
Druckkosten
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Laminierhüllen/ Ausweise |
600,00 EURO |
2 |
Ausgleichzahlung |
Monatskarten für Schüler, Azubi und Studenten |
1 525,20 EURO |
3 |
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8-Fahrtenkarte |
7 740,00 EURO |
4 |
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2-Fahrtenkarte für Kinder |
480,00 EURO |
5 |
Ausgleichszahlung Freizeitbad |
Erwachsenen- und Kinderkarte um 2 EURO |
1 032,00 EURO |
6 |
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Familienkarte 2 Erwachsene und 2 Kinder um 6 EURO |
1 296,00 EURO |
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Gesamt P.2 – P.6 |
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12 073,20 EURO |
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
40010 717000 |
Zuschuss KUS |
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2 |
40010 629100 |
Druckkosten |
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3 |
40010 176500 |
Einnahme Spenden |
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4 |
40010 580500 |
Ausgaben Spenden |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
12.100 EURO |
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2 |
600 EURO |
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3 |
100 EURO |
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4 |
100 EURO |
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Anlage: 7. Änderungssatzung
7. Änderungssatzung zur Satzung für den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 12.11.2001
Aufgrund von § 2 i.V.m. §§ 5 und 22 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Satzung über den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die Bürgerschaft auf der Sitzung am 08.12.2008 mit folgender Änderung beschlossen:
Artikel 1
Nr. 1
Der § 3 erhält folgende Fassung:
§ 3 Leistungen
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Leistungsumfang 2009 |
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Ermäßigung der |
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Ermäßigung der Karten für Montag-Sonntag |
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Ermäßigung von 30 % für Kurse, entsprechend der Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule |
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Ermäßigung der Jahresgebühr auf 7,00 EURO |
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Ermäßigung des Eintrittspreises für Erwachsene um |
Alle mit dem KUS verbundenen Leistungen können erst ab dem Tag der Ausstellung in Anspruch genommen werden. Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und sie werden nur solange gewährt, bis die hierfür eingeplanten Mittel aufgebraucht sind.
Nr. 2
Der § 6 erhält folgende neue Fassung:
§ 6 Einfluss der KUS- Leistungen auf bestehende Ermäßigungen in der Stadtverwaltung
Mit dieser Satzung wird der begünstigte Personenkreis folgender Satzungen ergänzt. Doppelleistungen werden nicht gewährt. Dabei handelt es sich um folgende Satzungen:
- Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 25.09.2006
- Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Unterrichtsgebühren für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, Lesefassung vom 30.05.2006
- Entgeltpreise Museum vom 01.07.2006
- Satzung und Gebührentarif der Stadtbibliothek „Hans Fallada“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Änderungssatzung vom 08.05.2006
- Gebührensatzung der Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft vom 20.06.2005
Nr. 3
Der § 7 erhält folgende neue Fassung:
§ 7 Gültigkeit
Der am 15.07.1997 eingeführte Pass ist bei Verlängerung bis zum 31.12.2009 gültig.
Artikel 2
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.01.1998 (GVOBI. S. 29) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den
Dr. König
Oberbürgermeister