Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/981

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die

7. Änderungssatzung zur Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 12.11.2001.

 

 

 

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Sachdarstellung

Der KUS ist eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und beruht auf einem Bürgerschaftsbeschluss.
Die Leistungen des ÖPNV können alle KUS- Inhaber in Anspruch nehmen. Die Zuschüsse für die 8-Fahrten-Karte sind mit 1,50 EURO, für die Kinderkarte mit 0,50 EURO und für die ermäßigte Monatskarte mit 3,10 EURO für das Jahr 2009 kalkuliert. Die Ermäßigungen für das Freizeitbad beinhalten 2,00 EURO für die Erwachsenen- und Kinderkarte sowie 6,00 EURO für die Familienkarte. Alle anderen Leistungen des § 3 der Satzung sind Ermäßigungen, die in gesonderten Satzungen geregelt und für die Haushaltsstelle KUS nicht relevant sind.

Wenn die finanziellen Mittel für den KUS auch eingeschränkt wurden, hat der KUS keineswegs an seiner Attraktivität verloren. Es haben in 2008 1.240 Bürger einen KUS erhalten.

 

In Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden werden weitere Vergünstigungen für den KUS angeboten, die nicht im Zusammenhang mit der Satzung stehen. Damit der KUS auch im kommenden Jahr Greifswalder Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen die bessere Teilhabe an kulturellen und sportlichen Angeboten ermöglichen kann, sollen die Leistungen im ausgewiesenen Umfang erhalten bleiben.

 

 

KUS- Position

Erläuterung

Kostenkal-
kulation 2009

1

Druckkosten

 

Laminierhüllen/ Ausweise

   600,00  EURO

2

Ausgleichzahlung
ÖPNV

Monatskarten für Schüler, Azubi und Studenten
41 Karten x 3,10 EURO x 12 Monate

   1 525,20  EURO

3

 

8-Fahrtenkarte
430 Karten x 1,50 EURO x 12 Monate

7 740,00  EURO

4

 

2-Fahrtenkarte für Kinder
80 Karten x 0,50 EURO X 12 Monate

  480,00  EURO

5

Ausgleichszahlung Freizeitbad
 

Erwachsenen- und Kinderkarte um 2 EURO
je 43 Karten x 2 EURO x 12 Monate

1 032,00 EURO

6

 

Familienkarte 2 Erwachsene und 2 Kinder um 6 EURO
18 Karten x 6 EURO x 12 Monate

1 296,00  EURO

 

Gesamt P.2 – P.6

 

12 073,20 EURO

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

40010 717000

Zuschuss KUS

2

40010 629100

Druckkosten

3

40010 176500

Einnahme Spenden

4

40010 580500

Ausgaben Spenden

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

12.100 EURO

 

 

 

 

2

     600 EURO

 

 

 

 

3

    100 EURO

 

 

 

 

4

    100 EURO

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:  7. Änderungssatzung


7. Änderungssatzung zur Satzung für den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 12.11.2001
 

Aufgrund von § 2 i.V.m. §§ 5 und 22 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Satzung über den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die Bürgerschaft auf der Sitzung am 08.12.2008 mit folgender Änderung beschlossen:             
 

Artikel 1
 

Nr. 1

Der § 3 erhält folgende  Fassung:

§ 3 Leistungen
 

  • Leistungen

Leistungsumfang 2009

  • ÖPNV

Ermäßigung der
-8-Fahrtenkarte um 1,50 EURO
-Monatskarte für Auszubildende um 3,10 EURO
-Kinderkarte um 0,50 EURO

  • Freizeitbad
  • keine Zeitbegrenzung

Ermäßigung der Karten für Montag-Sonntag
-Erwachsenen- und Kinderkarte um 2,00 EURO
-Familienkarte 2 Erwachsene und 2 Kinder um 6,00 EURO

  • Volkshochschule

Ermäßigung von 30 % für Kurse, entsprechend der Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule

  • Bibliothek

Ermäßigung der Jahresgebühr auf 7,00 EURO

  • Strandbad Eldena

Ermäßigung des Eintrittspreises für Erwachsene um
0,50 EURO

 

Alle mit dem KUS verbundenen Leistungen können erst ab dem Tag der Ausstellung in Anspruch genommen werden. Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und sie werden nur solange gewährt, bis die hierfür eingeplanten Mittel aufgebraucht sind.

 

Nr. 2

 

Der § 6 erhält folgende neue Fassung:

 

§ 6 Einfluss der KUS- Leistungen auf bestehende Ermäßigungen in der Stadtverwaltung

 

Mit dieser Satzung wird der begünstigte Personenkreis folgender Satzungen ergänzt. Doppelleistungen werden nicht gewährt. Dabei handelt es sich um folgende Satzungen:

  • Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 25.09.2006
  • Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Unterrichtsgebühren für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, Lesefassung vom 30.05.2006
  • Entgeltpreise Museum vom 01.07.2006
  • Satzung und Gebührentarif der Stadtbibliothek „Hans Fallada“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Änderungssatzung vom 08.05.2006
  • Gebührensatzung der Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft vom 20.06.2005

 

 

Nr. 3

Der § 7 erhält folgende neue Fassung:

§ 7 Gültigkeit

Der am 15.07.1997 eingeführte Pass ist bei Verlängerung bis zum 31.12.2009 gültig.
 

 

Artikel 2

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.01.1998 (GVOBI. S. 29) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.11.2008 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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13.11.2008 - Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Behinderte, Senioren und Wohnen

Erweitern

24.11.2008 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

08.12.2008 - Bürgerschaft (BS)