Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/985

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushaltssatzung 2009 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie den Haushaltsplan 2009 in der gemäß § 16 Abs. 1 KomDoppik EG weiter anzuwendenden Fassung entsprechend der im § 46 KV M-V in der Fassung und Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBL. M-V S. 205) zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBL. M-V S. 410) und der hierzu in § 2 GemHVO alter Fassung getroffenen Vorschriften.

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung

mündlich auf der Sitzung der Bürgerschaft

 

 

 

 

 

Anlagen

  1. Haushaltssatzung 2009
  2. Haushaltsplan 2009 einschließlich Anlagen gemäß § 46 Kommunalverfassung in Verbindung mit § 2 GemHVO
    Die vorgeschriebenen Anlagen beinhalten u. a. die Wirtschaftspläne und die neuesten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe sowie der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist.

 

 


Haushaltssatzung

 

der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

für das Haushaltsjahr 2009

 

 

Aufgrund der gemäß § 16 Abs. 1 KomDoppik EG weiter anzuwendenden Fassung der §§ 47 ff Kommunalverfassung in der Fassung und Bekanntmachung vom

08. Juni 2004 (GVOBL. M-V S. 205) zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBL. M-V S. 410) wird nach Beschluss der Bürger-schaft vom 08. Dezember 2008 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen.

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

 

  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf       138.313.200 EUR
    in der Ausgabe auf       140.904.500 EUR

 

und

 

  1. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf         25.129.500 EUR
    in der Ausgabe auf         25.129.500 EUR

 

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
    und Investitionsfördermaßnahmen auf        2.525.200 EUR
    davon für Zwecke der Umschuldung            754.700 EUR

 

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
    ermächtigungen auf         32.512.800 EUR

 

  1. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      16.000.000 EUR

 


§ 3

 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

  1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

Grundsteuer A        230 v.H.

b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B)     405 v.H.

 

 

  1. Gewerbesteuer         395 v.H.

 

 

 

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister 

 

 

 

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Beschlüsse

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10.11.2008 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend

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10.11.2008 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten - erste Lesung

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11.11.2008 - x(bis 2009-07-13) Ausschuss für Wirtschaft und Kultur

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11.11.2008 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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12.11.2008 - Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Sport - erste Lesung

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13.11.2008 - Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Behinderte, Senioren und Wohnen

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17.11.2008 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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24.11.2008 - Hauptausschuss (HA)

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26.11.2008 - Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Sport

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08.12.2008 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen