Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/727

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasser­ent­­sorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit unveränderten Beit­rag­s­sätzen für Schmutzwasser in Höhe von 1,78 Euro/m2 nutzungsbezogener Grundstücks­fläche und für Niederschlagswasser in Höhe von 0,48 Euro/m2 nutzungsbezogener Grund­stücksfläche.

 

 


 

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Sachdarstellung

In der Sitzung vom 15.05.2007 beschloss die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die 2. Änderungssatzung zur Abwasserbeitragssatzung. Die Satzungsneufassung ist gemäß § 5 Abs. 4 KV M-V dem Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Nunmehr hat das Innenministerium Zweifel an der rechtlichen Haltbarkeit des § 4 Abs. 4 lit. c) geäußert. Es wurde eine mögliche Ungleichbehandlung von Grundstücken, wel­che in Bebauungsplangebieten mit ausschließlich festgesetzter Gebäudehöhe liegen und sol­chen welche in Bebauungsplangebieten mit ausschließlich festgesetzter Baumassenzahl lie­gen, vermutet. Die rechnerische Überprüfung dieser These ergab, dass tatsächlich eine Un­gleichbehandlung von Grundstücken gegeben sein könnte, die im Hinblick auf das Maß ihrer baulichen Nutzbarkeit gleich zu bewerten wären. Demnach war der Satzungstext ent­sprechend zu überarbeiten. Nunmehr stellt der Satzungstext nur noch auf die im Bebau­ungs­plan festgesetzte oder die aus der Baumassenzahl für das konkrete Grundstück be­rech­nete höchstzulässige Gebäudehöhe ab.

 

Infolge der hieraus resultierenden Bewertung von Grundstücken, welche in Bebauungs­plangebieten mit ausschließlich festgesetzter Baumassenzahl liegen, verändert sich die im Rahmen der Kalkulation zu berücksichtigende Gesamtverteilungsfläche für Schmutzwasser um +63.495,45 m2 auf 5.234.178,65 m2. Teilt man den umlagefähigen Gesamtaufwand von 40.623.893,74 Euro durch diese Beitragsfläche ergibt sich ein höchstmöglicher Beitragssatz für Schmutzwasser von 7,76 Euro/m2. Im Rahmen der letztmaligen Überarbeitung der Kalku­lation im Jahr 2006 war ein höchstmöglicher Beitragssatz von 7,86 Euro/m2 für Schmutz­was­ser berechnet worden.

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschloss bereits im Sep­tem­ber 2006, dass die ursprünglich (im Jahr 2003) errechneten Beitragssätze von 1,78 Euro/m2 für Schmutzwasser und 0,48 Euro/m2 für Niederschlagswasser unverändert bleiben sollen. Dementsprechend, wird die Beibehaltung dieser Beitragssätze in der anliegenden Ände­rungs­­satzung vorgeschlagen. Der Deckungsgrad der beibehaltenen Beitragssätze erhöht sich infolge der Neukalkulation für Schmutzwasser um 0,29 %-Punkte auf 22,94 %. Für Nie­der­schlags­­wasser ändert sich die Kalkulation nicht. Der in § 4 Abs. 4 der Abwasser­bei­trags­satzung geregelte Vollgeschossmaßstab findet auf die Berechnung des Niede­rschlags­wasserbeitrages keine Anwendung.

 

 

Anlage: 3. Änderungssatzung zur Abwasserbeitragssatzung

 

 


3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserentsorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

- Abwasserbeitragssatzung -

 

 

Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der KV M-V sowie der §§ 2, 7, 9 und 10 des KAG M-V jeweils in der aktuellen Gesetzesfassung beschließt die Bürgerschaft der Uni­versitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrer Sitzung vom 24.09.2007 folgende Än­derungssatzung:

 

 

Artikel 1

 

§ 4 Abs. 4 lit. c) erhält folgenden Wortlaut:

 

„… bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse nicht festgesetzt ist, sondern nur die Höhe der baulichen Anlagen oder eine Baumas­senzahl angegeben ist, die durch 2,6 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe; bei Industrie- und Gewerbegrundstücken, die wegen der Besonderheit ihrer Nutzung eine Geschosshöhe von mehr als 2,6 m benötigen, die durch 3,5 geteilte höchstzu­lässige Gebäudehöhe. Eine Aufrundung von Bruchzahlen findet nicht statt. Es wird mindestens ein Geschoss zu Grunde gelegt.“

 

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.08.2007 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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10.09.2007 - Hauptausschuss (HA)

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24.09.2007 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich