Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/743
Grunddaten
- Betreff:
-
Behindertengerechte Ausgestaltung des Schuhhagens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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24.09.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der Planung und Realisierung der Ausgestaltung und Umgestaltung des Schuhagens die Belange behinderter Personen besonders zu berücksichtigen. Sie wird explizit aufgefordert, die Planung und Realisierung so zu gestalten, dass den Mobilitätsinteressen behinderter Personen insbesondere der Rollstuhlfahrer gerecht werden wird. Diesbezüglich soll in der Mitte des Schuhagens ein glatter, nicht unterbrochener, mindestens 2 Meter breiter Streifen zur Ausführung vorgesehen werden.
Sachdarstellung
Die Restaurierung, Sanierung und Ausgestaltung der Langen Straße bis zum Marktplatz ist optisch und technisch sehr gut gelungen. Zur Ausführung gelangt ist ein relativ kleines Kopfsteinpflaster, welches sich unter anderem mit dem Rollstuhl relativ schwer befahren lässt. Gleiches gilt für gehbehinderte Personen, die sich etwa Gehhilfen bedienen müssen. Es ist an beiden Seiten der langen Straße ein ca. 1 m breiter Streifen in glatter Ausführung vorgesehen. Leider ist dieser glatte Streifen so dicht an den linken und an den rechten Rand der Langen Straße herangebaut worden, dass in der Praxis ein Befahren dieser Streifen mit Rollstühlen oder ein Begehen mit Gehhilfen nicht möglich ist. Es behindern hier Geschäftsauslagen, Werbereiter oder aber auch einfach Publikumsverkehr das ungehinderte Befahren.
Deshalb haben viele behinderte Menschen im Rahmen von Diskussionen mit Vertretern der beantragenden Partei den Wunsch geäußert, dass bei der Sanierung des Schuhagens anders verfahren werden sollte. Die beiden links und rechts am Rand befindlichen Streifen sollten einfach in der Mitte zusammengeführt werden. Zum Ersten wäre so eine breitere Fläche für das Befahren und Gehen vorhanden. Zum Zweiten sind dann die oben beschriebenen Behinderungen (Geschäftsauslagen, Reiter etc.) ebenfalls auszuschließen. Die diesbezügliche Ausgestaltung des Schuhagens wäre nicht nur für behinderte Menschen sachdienlich sondern etwa auch für junge Familien, die für ihre Kinder einen Kinderwagen benötigen. Auch dies ließ und lässt sich in der Langen Straße auf den dafür vorgesehenen schmalen Streifen nur schwerlich bewegen.