Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt für 2009 zur Festsetzung der Entgelte in den Kindertageseinrichtungen folgendes Verfahren:

  1. der durch die Verwaltung eingebrachte Beschluss Nr. 04-09/08 - Richtwerte für die Platzkostenkalkulation der Kitas im Verantwortungsbereich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald - wird aufgehoben,
  2. für das Jahr 2009 wird mit den freien Trägern eine maximale Steigerung des Entgeltes von bis zu 6% vereinbart,
  3. der Verwaltung sind von allen Trägern bis zum 31. März die Jahresabschlüsse für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen vorzulegen, die dann als Grundlage für die Neuverhandlungen der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen dienen.

 


 

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Sachdarstellung

Der Beschluss des Jugendhilfeausschuss zur Festlegung der Richtwerte für die Platzkostenkalkulation der Kitas im Verantwortungsbereich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat zu massiven Protesten der Träger der Einrichtungen sowie der betroffenen Eltern geführt. Schwerpunkt der Proteste war die Absenkung des Personalbestandes auf    90 % für Einrichtungen mit den Betreuungsformen Krippe und Kindergarten, auf 88 % für Einrichtungen mit den Betreuungsformen Krippe, Kindergarten und Hort sowie auf 85 % für Einrichtungen mit der Betreuungsform Hort. Zur Realisierung der gestiegenen Ansprüche bezüglich der Bildungsarbeit in den Kindereinrichtungen ist eine Reduzierung des Personalbestandes aus Sicht der Träger nicht zu verantworten. Der Bildungsbericht 2008 weist aus, dass ohnehin in M-V schon der niedrigste Personalschlüssel festgeschrieben ist. Der Personalschlüssel soll im Rahmen der Novellierung des KiföG M-V an den Bundessstandard angepasst werden. Da schon im Frühjahr 2009 ein diesbezüglicher Referentenentwurf zur Kita-Novelle angekündigt ist, hat der Unterausschuss vorgeschlagen, für 2009 eine Übergangsregelung mit den Trägern zu treffen, um eine Absenkung des vorhandenen Personalbestandes und damit eventuelle Stundenreduzierungen bzw. Kündigungen des pädagogischen Personals zu vermeiden.

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

46400.672.100

Anteil der Wohnsitzgemeinde nach KiföG M-V für die Kitas in freier Trägerschaft

 

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

46400.672.100

1.615.000,00

1.822.835,09

+ 207.835,09

 

 

Durch diese Übergangsregelung kann die geplante Absenkung der Entgelte durch die Reduzierung der Personalausgaben bei den freien Trägern nicht realisiert werden. Da die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten in den letzten drei Jahren aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung deutlich angestiegen sind, ist sogar bei gleichbleibendem Personalbestand von einer maximalen Steigerung der Entgelte von 6 % auszugehen. Dies führt zu einer finanziellen Mehrbelastung von Wohnsitzgemeinde (WSG) und Eltern. Im Jahr 2009 wird somit für den Anteil der WSG für die Einrichtungen der freien Träger gegenüber dem Planansatz 2009 ein Mehrbedarf von 207.835,09 € prognostiziert.

 

In den kommunalen Kindertageseinrichtungen ist die Hauhaltsplanung 2009 bei der Personalbemessung wie bisher mit 90 %, 88 % bzw. 85 % erfolgt.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

24.11.2008 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

08.12.2008 - Bürgerschaft (BS)