Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 12 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 wählt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Herrn Dr. Arthur König

 

zum Stadtwahlleiter für die Kommunalwahl am 07.06.2009.

 

 

 

 

 


 

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Sachdarstellung

Das Amt des Wahlleiters und des Stellvertreters darf nach § 12 Abs. 1 KWG M-V nicht ausüben, wer Wahlbewerber, Mitglied eines anderen Wahlorgans oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlags ist.

 

Da die vorstehend genannten Ausschlussgründe nicht einschlägig sind, wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, den Oberbürgermeister zum Stadtwahlleiter zu wählen, zumal dieser gemäß § 3 Abs. 1 der Europawahlordnung (EuWO) bereits vom Innenministerium zum Stadtwahlleiter für die Wahl zum Europäischen Parlament ernannt worden ist.

 

Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 beruft der Stadtwahlleiter seinen Stellvertreter. Eine Wahl des Stellvertreters ist insoweit nicht erforderlich.

 

Falls die Bürgerschaft dem Beschlussvorschlag folgt, ist beabsichtigt, Frau Petra Demuth zur stellvertretenden Stadtwahlleiterin zu berufen, da auch sie bereits vom Innenministerium zur stellvertretenden Stadtwahlleiterin für die zeitgleiche Europawahl ernannt wurde.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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24.11.2008 - Hauptausschuss (HA)

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08.12.2008 - Bürgerschaft (BS)