Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/987
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung zur Erhebung von Abfallgebühren für das Jahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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10.11.2008
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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11.11.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.12.2008
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die vorgelegte 7. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung vom 23.12.1999 zu Erhebung von Abfallgebühren für das Jahr 2009.
Der Grundsatzbeschluss zur Berechnung der Abfallgebühren auf der Basis von Grund- und Leistungsgebühren, Beschluss-Nr. B493-35/08 vom 30.06.2008, wird für 2009 aufgehoben.
Sachdarstellung
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
072100 |
Einnahmen 6.009,2 T€ |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
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5.717,3 T€ |
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5.717,3 T€ |
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Begründung
Die zur Zeit gültige Abfallgebührensatzung umfasst den Kalkulationszeitraum 2008 sowie eine Kosten- bzw. Abfallmengenprognose der Vorjahre.
Aufgrund von Veränderungen in den bekannten Bezugsgrößen und zu erwartenden weiteren Änderungen im Kalkulationszeitraum 2009 ist eine neue Kalkulation erforderlich.
Die anliegende Neukalkulation berücksichtigt:
- Voraussichtliche Kosten im Transportbereich und anderer relevanter Kosten
- Verringerung des Abfallbehältervolumens
- Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen gemäß § 6 Abs. 2d KAG M-V.
Zu 1.
Berücksichtigung finden hier die stark angestiegenen Kosten für Kraft- und Schmierstoffe sowie weitere Kosten, die mit dem Betrieb des Recyclinghofes und den Abfalltransporten zu Verwertern bzw. zur Abfallbehandlung in Verbindung stehen.
Zu 2.
Wichtiger gebührenrelevanter Ansatz ist das Abfallbehältervolumen, das linear zu den Gesamtentsorgungskosten als Grundlage der Gebührenberechnung dient.
Unseren statistischen Aufzeichnungen zufolge ist das bereitgestellte Behältervolumen von 2007 zu 2008 (hier Prognose) um ca. 1.000.000 l zurückgegangen. Dies wurde in der Gebührenberechnung ebenfalls berücksichtigt.
Zu 3.
§ 6 Abs. 2d KAG M-V schreibt vor, dass Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende eines abgeschlossenen Kalkulationszeitraumes auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Der Abfallgebührenhaushalt des Jahres 2006 wies insgesamt eine Unterdeckung von – 618.011,75 € auf. Davon wurden in der Gebührenkalkulation 2008 -309.005,88 € verrechnet. In der vorliegenden Kalkulation werden -309.005,88 € aus 2006 (2.Hälfte) und ein Guthaben von 2007 in Höhe von 17.049,29 € verrechnet.
Die Berücksichtigung der oben bezeichneten Änderungen im Rahmen der Kalkulation wirkt sich auf die Gebührensätze im Vergleich zu 2008 wie folgt aus:
Abfall-behälter L |
Bürger
|
Gewerbe
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Gebühren- satzung 2008 |
Gebühren- satzung 2009 |
in %
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Gebühren- satzung 2008 |
Gebühren- satzung 2009 |
in %
|
|
60 |
3,10 |
3,18 |
ca.2,60 |
2,52 |
2,60 |
ca.3,2 |
110 |
5,68 |
5,82 |
ca.2,46 |
4,62 |
4,76 |
ca.3,0 |
120 |
6,20 |
6,35 |
ca.2,42 |
5,04 |
5,19 |
ca.3,0 |
240 |
12,40 |
12,70 |
ca.2,42 |
10,08 |
10,38 |
ca.3,0 |
1100 |
56,84 |
58,22 |
ca.2,42 |
46,20 |
47,60 |
ca.3,0 |
Anlage: 7. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung
7. Änderungssatzung
zur Abfallgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
vom 23.12.1999
Aufgrund des § 5 KV M-V und der §§ 1, 2 und § 6 KAG M-V in Verbindung mit § 6 des Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes M-V in der jeweils geltenden Fassung, sowie in Verbindung mit § 13 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen der Hansestadt Greifswald in der aktuellen Fassung hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf ihrer Sitzung am 08.12.2008 die folgende 7. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 23.12.1999 beschlossen:
Artikel 1
- § 4 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:
„Die Höhe der Abfallgebühr ist abhängig von dem in Anspruch genommenen Behältervolumen und der vorgesehenen Entsorgungshäufigkeit (Gebührenmaßstab). Für die Berechnung der Jahresgebühr bei festgesetzter oder beauftragter 14-täglicher Entsorgung werden 26 Entleerungen zugrunde gelegt.
- § 4 Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut:
Gebühren gemäß § 4 Abs. 2 - Bürger -
60-l-Abfallbehälter 3,18 €/Entsorgung
110-l-Abfallbehälter 5,82 €/Entsorgung
120-l-Abfallbehälter 6,35 €/Entsorgung
240-l-Abfallbehälter 12,70 €/Entsorgung
1.100-l-Abfallbehälter 58,22 €/Entsorgung
3. § 4 Abs. 5 erhält folgenden Wortlaut:
Gebühr gemäß § 4 Abs. 3 – Gewerbetreibende/Unternehmen -
60-l-Abfallbehälter 2,60 €/Entsorgung
110-l-Abfallbehälter 4,76 €/Entsorgung
120-l-Abfallbehälter 5,19 €/Entsorgung
240-l-Abfallbehälter 10,38 €/Entsorgung
1.100-l-Abfallbehälter 47,60 €/Entsorgung
4. § 4 Abs. 9 erhält folgenden Wortlaut:
Für die Anlieferung von Kleinabfällen an der Umschlag- und Verdichterstation
Herrenhufen bis max. 200 kg aus privaten Haushalten der Universitäts- und
Hansestadt Greifswald sind 10,00 € zu entrichten.
Artikel 2
Diese 7. Änderungssatzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
Kostenzusammenstellung zur Abfallgebührensatzung 2009
Angaben – Brutto p.a.
1. Behälterkosten* 99.467,34 €
2. Kosten für innerstädtischen Transport 1.026.881,94 €*
3. Kosten für Umschlag- u. Verdichten 399.137,90 €
(s. Anlage 2 )
4. Kosten für außerstädtischen Transport 304.353,21 €
(s. Anlage 2)
5. Kosten für Behandlung 1.788.976,98 €
(s. Anlage 3)
6. Kosten für Sonderleistungen 1.892.853,08 €
(s. Anlage 4)
7. Verwaltungskosten Hansestadt Greifswald 205.536,00 €
(s. Anlage 5)
8. Verrechnungen aus Vorjahren
(s. Anlage 6 und Anlage 7) 291.956,59 €**
Gesamtkosten 6.009.163,04 €
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* Der Kostenberechnung für die Positionen Behälterkosten und Kosten für den innerstädtischen Transport liegt die Vergütungskalkulation der Greifswald Entsorgung GmbH als beauftragtem Dritten für die Abfallentsorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald jeweils für 2009 zu Grunde.
** Das Gesamtdefizit aus Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2006 und 2007 in Höhe von –291.956,59 € wird in 2009 berücksichtigt.
Berechnung der Müllgebühr 2009
Die Grundlage der Gebührenberechnung ist das linear zu den Gesamtentsorgungskosten bereitgestellte Behältervolumen.
Der Berechnung der Abfallgebühr für das Jahr 2009 wird ein Behältervolumen von 116.354.720 l zu Grunde gelegt (s. Anlage 1).
Die Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und die gewerblichen Einrichtungen werden an den Gesamtentsorgungskosten wie nachfolgend dargestellt beteiligt:
Kosten p.a., die Bürger und Gewerbe gemeinsam tragen
Einsammeln und Transportieren des Hausmülls 1.126.349,28 €
Kosten für Umschlag und Verdichtung 399.137,90 €
Außerstädtische Transportkosten 304.353,21 €
Kosten für das Behandeln der Abfälle 1.788.976,98 €
Kosten der Papierentsorgung 290.598,00 €
Entsorgung von Garten- und Parkabfällen 475.549,06 €
Weihnachtsbaumentsorgung 11.984,49 €
Kosten für Öffentlichkeitsarbeit 5.000,00 €
Umweltmaßnahmen 15.000.00 €
Kühlgeräteentsorgung 16.643,34 €
Weißgeräteentsorgung 9.114,21 €
Braungeräteentsorgung 65.384,55 €
Elektrische Kleingeräte 28.531,44 €
Verwaltungskosten HGW 205.536,00 €
Verrechnung aus Vorjahren 291.956,59 €
5.034.115,05 €
Besondere Leistungen für Bürger
Sperrmüllentsorgung 725.341,08 €
Elektrosammelmobil 23.606,91 €
Sondermüllentsorgung 226.100,00 €
975.047,99 €
Ausgangsbasis: Gesamtkosten 6.009.163,04 €
Abzüglich besondere Leistungen für Bürger . 975.047,99 €
5.034.115,05 €
==============
5.034.115,05 €
----------------------------- = 0,04327 €/l
116.354.720 l Abfälle*
975.047,99 €
--------------------------- = 0,00966 €/l
100.957.678 l Abfälle
Gebührensatz für Gewerbe/Betriebe = 0,04327€/l
Gebührensatz für Bürger = 0,05293 €/l
* Berechnung des Behältervolumens s. Anlage 1
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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10,8 kB
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2
|
öffentlich
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28,4 kB
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