Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/987

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die vorgelegte 7. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung vom 23.12.1999 zu Erhebung von Abfallgebühren für das Jahr 2009.

Der Grundsatzbeschluss zur Berechnung der Abfallgebühren auf der Basis von Grund- und Leistungsgebühren, Beschluss-Nr. B493-35/08 vom 30.06.2008, wird für 2009 aufgehoben.

 


 

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Sachdarstellung

 

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

072100

Einnahmen 6.009,2 T€

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

 

 

5.717,3 T€

 

5.717,3 T€

 

 

Begründung

 

Die zur Zeit gültige Abfallgebührensatzung umfasst den Kalkulationszeitraum 2008 sowie eine Kosten- bzw. Abfallmengenprognose der Vorjahre.

 

Aufgrund von Veränderungen in den bekannten Bezugsgrößen und zu erwartenden weiteren Änderungen im Kalkulationszeitraum 2009 ist eine neue Kalkulation erforderlich.

 

Die anliegende Neukalkulation berücksichtigt:

 

  1. Voraussichtliche Kosten im Transportbereich und anderer relevanter Kosten
  2. Verringerung des Abfallbehältervolumens
  3. Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen gemäß § 6 Abs. 2d KAG M-V.

 

Zu 1.

Berücksichtigung finden hier die stark angestiegenen Kosten für Kraft- und Schmierstoffe sowie weitere Kosten, die mit dem Betrieb des Recyclinghofes und den Abfalltransporten zu Verwertern bzw. zur Abfallbehandlung in Verbindung stehen.

 

Zu 2.

Wichtiger gebührenrelevanter Ansatz ist das Abfallbehältervolumen, das linear zu den Gesamtentsorgungskosten als Grundlage der Gebührenberechnung dient.

Unseren statistischen Aufzeichnungen zufolge ist das bereitgestellte Behältervolumen von 2007 zu 2008 (hier Prognose) um ca. 1.000.000 l zurückgegangen. Dies wurde in der Gebührenberechnung ebenfalls berücksichtigt.

 

Zu 3.

§ 6 Abs. 2d KAG M-V schreibt vor, dass Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende eines abgeschlossenen Kalkulationszeitraumes auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Der Abfallgebührenhaushalt des Jahres 2006 wies insgesamt eine Unterdeckung von – 618.011,75 € auf. Davon wurden in der Gebührenkalkulation 2008 -309.005,88 € verrechnet. In der vorliegenden Kalkulation werden -309.005,88 € aus 2006 (2.Hälfte) und ein Guthaben von 2007 in Höhe von 17.049,29 € verrechnet.

 

Die Berücksichtigung der oben bezeichneten Änderungen im Rahmen der Kalkulation wirkt sich auf die Gebührensätze im Vergleich zu 2008 wie folgt aus:

 

 

 

Abfall-behälter

L

Bürger

 

Gewerbe

 

Gebühren-

satzung

2008

Gebühren-

satzung

2009

in %

 

Gebühren-

satzung

2008

Gebühren-

satzung

2009

in %

 

60

3,10

3,18

ca.2,60

2,52

2,60

ca.3,2

110

5,68

5,82

ca.2,46

4,62

4,76

ca.3,0

120

6,20

6,35

ca.2,42

5,04

5,19

ca.3,0

240

12,40

12,70

ca.2,42

10,08

10,38

ca.3,0

1100

56,84

58,22

ca.2,42

46,20

47,60

ca.3,0

 

 

 

Anlage: 7. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung


7. Änderungssatzung

zur Abfallgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

vom 23.12.1999

 

 

Aufgrund des § 5 KV M-V und der §§ 1, 2 und § 6 KAG M-V in Verbindung mit § 6 des Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes  M-V in der jeweils geltenden Fassung, sowie in Verbindung mit § 13 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen der Hansestadt Greifswald in der aktuellen Fassung hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf ihrer Sitzung am 08.12.2008 die folgende 7. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 23.12.1999 beschlossen:

 

Artikel 1

 

 

  1. § 4 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:

 

„Die Höhe der Abfallgebühr ist abhängig von dem in Anspruch genommenen Behältervolumen und der vorgesehenen Entsorgungshäufigkeit (Gebührenmaßstab). Für die Berechnung der Jahresgebühr bei festgesetzter oder beauftragter 14-täglicher Entsorgung werden 26 Entleerungen zugrunde gelegt.

 

  1. § 4 Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut:

 

Gebühren gemäß § 4 Abs. 2 - Bürger -

     60-l-Abfallbehälter    3,18 €/Entsorgung
   110-l-Abfallbehälter    5,82 €/Entsorgung
   120-l-Abfallbehälter    6,35 €/Entsorgung
   240-l-Abfallbehälter   12,70 €/Entsorgung
1.100-l-Abfallbehälter   58,22 €/Entsorgung

 

3. § 4 Abs. 5 erhält folgenden Wortlaut:


Gebühr gemäß § 4 Abs. 3 – Gewerbetreibende/Unternehmen -

     60-l-Abfallbehälter    2,60 €/Entsorgung
   110-l-Abfallbehälter    4,76 €/Entsorgung
   120-l-Abfallbehälter    5,19 €/Entsorgung
   240-l-Abfallbehälter   10,38 €/Entsorgung
1.100-l-Abfallbehälter  47,60 €/Entsorgung
 

4.   § 4 Abs. 9 erhält folgenden Wortlaut:

 

 Für die Anlieferung von Kleinabfällen an der Umschlag- und Verdichterstation

Herrenhufen bis max. 200 kg aus privaten Haushalten der Universitäts- und

Hansestadt Greifswald sind 10,00 € zu entrichten.

 

 

Artikel 2

 

 Diese 7. Änderungssatzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.

 

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

Greifswald, den

 

 

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister 

 

 


Kostenzusammenstellung zur Abfallgebührensatzung 2009

 

 

         Angaben – Brutto p.a.

 

1. Behälterkosten*       99.467,34 €

 

 

2. Kosten für innerstädtischen Transport          1.026.881,94 €*

 

 

3. Kosten für Umschlag- u. Verdichten   399.137,90 €

 (s. Anlage 2 )

 

4. Kosten für außerstädtischen Transport    304.353,21 €

 (s. Anlage 2)

 

5. Kosten für  Behandlung               1.788.976,98 €

 (s. Anlage 3)

 

6.  Kosten für Sonderleistungen            1.892.853,08 €

 (s. Anlage 4)

 

7. Verwaltungskosten Hansestadt Greifswald  205.536,00 €

 (s. Anlage 5)

 

8. Verrechnungen aus Vorjahren

 (s. Anlage 6 und Anlage 7)     291.956,59 €**

 

 

 

Gesamtkosten              6.009.163,04 €

         ==========

 

 

 

* Der Kostenberechnung für die Positionen Behälterkosten und Kosten für den innerstädtischen Transport liegt die Vergütungskalkulation der Greifswald Entsorgung GmbH als beauftragtem Dritten für die Abfallentsorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald jeweils für 2009 zu Grunde.

 

** Das Gesamtdefizit aus Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2006 und 2007 in Höhe von –291.956,59 wird in 2009 berücksichtigt.

 

 


Berechnung der Müllgebühr 2009

 

Die Grundlage der Gebührenberechnung ist das linear zu den Gesamtentsorgungskosten bereitgestellte Behältervolumen.

 

Der Berechnung der Abfallgebühr für das Jahr 2009  wird ein Behältervolumen von  116.354.720 l zu Grunde gelegt (s. Anlage 1). 

 

Die Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und die gewerblichen Einrichtungen werden an den Gesamtentsorgungskosten wie nachfolgend dargestellt beteiligt:

 

 

Kosten p.a., die Bürger und Gewerbe gemeinsam tragen

 

Einsammeln und Transportieren des Hausmülls 1.126.349,28 €

Kosten für Umschlag und Verdichtung      399.137,90 €

Außerstädtische Transportkosten       304.353,21 €

Kosten für das Behandeln der Abfälle   1.788.976,98 €

Kosten der Papierentsorgung       290.598,00 €

Entsorgung von Garten- und Parkabfällen     475.549,06 €

Weihnachtsbaumentsorgung         11.984,49 €

Kosten für Öffentlichkeitsarbeit           5.000,00 €

Umweltmaßnahmen          15.000.00 €

Kühlgeräteentsorgung          16.643,34 €

Weißgeräteentsorgung              9.114,21 €

Braungeräteentsorgung            65.384,55 €

Elektrische Kleingeräte          28.531,44 €

Verwaltungskosten HGW        205.536,00 €

Verrechnung aus Vorjahren                       291.956,59

         5.034.115,05                                           

 

Besondere Leistungen für Bürger

 

Sperrmüllentsorgung        725.341,08 €

Elektrosammelmobil          23.606,91 € 

Sondermüllentsorgung                          226.100,00 €

                    975.047,99 €

 

 

 

Ausgangsbasis: Gesamtkosten        6.009.163,04

Abzüglich besondere Leistungen für Bürger  .        975.047,99

                   5.034.115,05

                       ==============

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  5.034.115,05 €
  -----------------------------   =     0,04327 €/l

  116.354.720 l Abfälle*

 

 

975.047,99 €

---------------------------    =     0,00966 €/l

100.957.678  l Abfälle

 

 

 

Gebührensatz für Gewerbe/Betriebe   = 0,04327€/l

        

Gebührensatz für Bürger     = 0,05293 €/l

 

 

 

* Berechnung des Behältervolumens s. Anlage 1

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.11.2008 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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11.11.2008 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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24.11.2008 - Hauptausschuss (HA)

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08.12.2008 - Bürgerschaft (BS) - namentliche Abstimmung