Informationsvorlage - 04/725

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft nimmt die Information der Verwaltung bezüglich der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zur Kenntnis.

 

 

 

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Sachdarstellung

Mit Beschluss vom 02.07.2007 hat die Bürgerschaft die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Dachflächen des neuen Atriums der Erwin-Fischer-Schule mit einer Photovoltaik-Anlage ausgerüstet und betrieben werden können.

 

Von Seiten des Immobilienverwaltungsamtes sind daraufhin Prüfaufträge sowohl für das Atrium der Fischer-Schule als auch für das Atrium am Humboldt-Gymnasium an die beauftragten Architekten herausgegeben worden.

 

Bezüglich des Atriums am Humboldt-Gymnasium hat der beauftragte Architekt ausgeführt, dass er an diesem Standort keine Empfehlung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage geben kann. Begründet wird dies damit, dass der eingeschossige Anbau von viergeschossigen Baukörpern, welche eine Beschattung des Standortes an 2/3 des Tageslichteinfalls hervorrufen, umzingelt wird. Außerdem schränkt das Großgrün in der Makarenko Straße die Besonnung, insbesondere in den Sommermonaten erheblich ein, so dass die Photovoltaik-Anlage nur 10 bis 20 % einer optimalen Nutzung gewährleistet. Insofern ist bereits aus diesen Gründen eine Wirtschaftlichkeit der Anlage nicht gegeben, so dass diese nicht realisiert wird.

 

Hinsichtlich der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Atriums der Fischer-Schule kommt der Architekt zum Ergebnis, dass der Gesamtaufwand für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage 86.585 € beträgt und damit eine jährliche Gesamtvergütung von 5.511,88 € zu erzielen ist.  Insofern beträgt die Rückflussdauer der Investition 15,7 Jahre. Ob unter diesem Gesichtspunkt von einer Wirtschaftlichkeit gesprochen werden kann, erscheint zweifelhaft.

 

Unabhängig von der rein wirtschaftlichen Betrachtung ergibt sich noch zusätzlich folgendes Problem:

 

Für die Aula liegt ein Bewilligungsbescheid des Landes aus dem Ganztagsschulprogramm vor. Die Genehmigungsplanung ist erstellt und der Bauantrag wird zurzeit bearbeitet. Da es sich bei dem Dach der Fischer Schule um ein Flachdach handelt, müssten Solaranlagen über Aufsteller befestigt werden, was zu erheblichen zusätzlichen Belastungen auf der Dachfläche führen würde. Somit wären statisch konstruktive Veränderungen an dem Dach vorzunehmen. Das würde voraussetzen, dass die Planung geändert werden müsste. Infolgedessen müsste dann auch ein Änderungsantrag hinsichtlich des Fördermittelbescheides gestellt werden. Dies würde zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen der Baumaßnahme führen.

 

Um hier diesen Zeitverzug auszuschließen, hat sich die Verwaltung entschieden, zunächst keine Photovoltaik-Anlage auf dem Atrium der Fischer Schule zu errichten. Ob nach Fertigstellung des Atriums die Flächen an einen Dritten zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage vermietet werden können, muss danach noch gesondert geprüft werden. Problematisch erscheint aber, dass in diesem Falle die statisch konstruktive Änderungen nachträglich  im Dachbereich erforderlich wären, was einen zusätzlich erhöhten Aufwand nach sich ziehen würde.

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.08.2007 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten - zur Kenntnis genommen

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10.09.2007 - Hauptausschuss (HA)

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24.09.2007 - Bürgerschaft (BS) - zur Kenntnis genommen