Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/732
Grunddaten
- Betreff:
-
Sollübertragung einer Ausgabe für Planungsleistungen zur grundschulgerechten Sanierung des Gebäudes des jetzigen Gymnasiums „Johann Gottfried Herder“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
|
Beratung
|
|
|
27.08.2007
| |||
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
24.09.2007
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald beschließt
die Sollübertragung von der Haushaltshaltsstelle 1.21100.983200 zur Haushaltsstelle 1.21100.940050 in Höhe von 100.000 € für notwendige Planungsleistungen zur grundschulgerechten Sanierung des Schulgebäudes des jetzigen Gymnasiums „Johann Gottfried Herder“.
Sachdarstellung
Entsprechend der genehmigten Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2006 bis 2011 werden die Gymnasien „Friedrich Ludwig Jahn“ und „Johann Gottfried Herder“ zum Schuljahr 2008/09 zusammengeführt. Es ist geplant, dass nach einer anschließenden grundschulgerechten Komplettsanierung des Gebäudes des jetzigen Herdergymnasiums die Grundschule „Greif“ einschließlich Hort mit dem Schuljahr 2009/10 einziehen wird. Das Umbauprojekt soll über die Städtebauförderung durch die BauBeCon realisiert werden. Zu diesem Zweck sind im Haushalt 2007 100.000 EUR als zusätzliche F4.3 Anteile vorgesehen.
Die BauBeCon hat erklärt, dass das Projekt in diesem Jahr über die BauBeCon nicht mehr begonnen werden kann, da derzeit keine Mittel für diesen Zweck verfügbar sind.
Da das Projekt aber keinen Aufschub duldet, wurde von der BauBeCon vorgeschlagen, dass die Stadt die Planungen in diesem Jahr selbst beauftragt und die BauBeCon auf dieser Grundlage die Maßnahme 2008 weiterführt. Die von der Stadt bis dahin erbrachten Leistungen können dann auf die zu erbringenden zusätzlichen F4.3 Anteile der Städtebauförderung angerechnet werden.
Da aus der für diesen Zweck vorgesehenen Haushaltsstelle 1.21100.983200 F4.3 Anteil der UHGW zu Städtebaufördermitteln für die Sanierung der Greif-Grundschule keine Planungsleistungen bezahlt werden können, ist eine Soll-Übertragung auf die Haushaltsstelle 1.21100.940050 Planungsleistungen für Grundschule Greif am Gebäude des Herder Gymnasiums notwendig.
Finanzierung |
||||||
|
||||||
|
HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
||||
1 |
1.21100.983200 |
F4.3 Anteil der UHGW zu Städtebaufördermitteln für die Sanierung der Greif-Grundschule |
||||
2 |
1.21100.940050 |
Planungsleistungen für Grundschule Greif am Gebäude des Herder Gymnasiums |
||||
|
||||||
|
geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
|
1 |
100.000,- € |
100.000,- € |
- |
|
|
|
2 |
- |
- |
100.000,- € |
|
|
|