Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende

Änderung zur Ausgestaltung der Tagespflege in § 1 o. g. Richtlinie: In Absatz 1 wird Satz 2,

„Maximal sollen 3 Kinder in einer Tagespflegestelle betreut werden.“, ersatzlos

gestrichen.

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Zurzeit ist der Bedarf in der Kindertagesbetreuung deutlich gestiegen. Gerade für jüngere Kinder bis zu 2 Jahren ist ein Mehrbedarf zu verzeichnen, der gegenwärtig durch das vorgehaltene Angebot von Krippen- und Tagespflegeplätzen nicht realisiert werden kann. Um diesem gestiegenen Anspruch Rechnung zu tragen, ist auch eine Erweiterung der Kapazitäten im Bereich der Tagespflege erforderlich. Die Tagespflege, als alternatives Betreuungsangebot vorrangig für Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres, muss deshalb ausgebaut werden. Eine Möglichkeit ist die durch das Amt für Jugend, Soziales und Familie begonnene Neugewinnung geeigneter Tagespflegepersonen. Trotz intensiver Bemühungen zeigt sich, dass keine ausreichenden bzw. fachlich geeigneten Bewerber für ein solches Leistungsangebot zur Verfügung stehen. Die zweite Möglichkeit ist die Aufhebung der maximalen Belegungsgrenze von 3 Kindern. Entsprechend Bundesgesetzgebung ist eine maximale Belegung mit 5 Kindern in der Tagespflege möglich. Das KiföG M-V beschreibt das Angebot der Tagespflege jedoch vorrangig für Kinder unter 2 Jahren sowie für Kinder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Kinder, für deren Eltern die Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung nicht ausreichend sind. Deshalb sind bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis zukünftig folgende Kriterien durch das Amt für Jugend, Soziales und Familie differenziert zu prüfen:

-          die fachliche Kompetenz und die persönliche Geeignetheit,

-          die räumlichen Bedingungen und

-          die Zusammensetzung der zu betreuenden Kinder unter Beachtung der Altersstruktur, besonderer Förderbedarfe, chronischer Erkrankungen oder anderer individueller Besonderheiten.

Grundlage für die Entscheidung über die Anzahl der zu betreuenden Kinder in der jeweiligen Tagespflegestelle ist die Sicherung einer qualitätsgerechten Bildung, Betreuung und Erziehung in der Tagespflege.

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

45420. 761 000

Tagespflege nach § 23 SGB VIII

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

495.600

495.600

495.600

0

495.600

 

Sachdarstellung/ Begründung

Auf Grund des prognostizierten Mehrbedarfs in der Kindertagesbetreuung wurde bei der Planung der Haushaltsmittel für 2009 schon mit einer Kapazitätssteigerung geplant. Dadurch entsteht durch den quantitativen Ausbau der Tagespflege sowie durch die Aufhebung der maximalen Belegungsgrenze von maximal 3 Kindern kein finanzieller Mehrbedarf zum Planansatz 2009.

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.12.2008 - Bürgerschaft (BS)

Erweitern

12.01.2009 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend