Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1029
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur außerplanmäßigen Ausgabe im Bereich Hilfen zur Erziehung § 35 SGB VIII § in Höhe von 29.200 €
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend
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Beratung
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12.01.2009
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Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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12.01.2009
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●
Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Leistungen gemäß § 35 SGB VIII sind Pflichtleistungen und müssen von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald finanziert werden. Da wir im Jahr 2007 keinen Jugendlichen durch intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe gem. § 35 SGB VIII betreuten, wurden für das Jahr 2008 keine finanziellen Mittel eingestellt. Tatsächlich machte sich der Bedarf der Betreuung eines Jugendlichen in dieser Hilfeform erforderlich.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
0.45580.763000 |
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII |
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2 |
0.90000.041000 |
Schlüsselzuweisungen |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
0 |
0 |
29.200 |
-29.200 |
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2 |
22.277.500 |
23.081.212 |
29.200 |
23.052.012 |
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Begründung
Eine Deckungsmöglichkeit für die Mehrausgaben konnte innerhalb des Amtsbereiches nicht nachgewiesen werden. Die Minderausgaben im Deckungsring 336 wurden zur Abdeckung weiterer Mehrausgaben im Bereich Hilfen zur Erziehung benötigt. Als Deckungsquellen wurden in Abstimmung mit der Kämmerei Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen eingesetzt.