Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die

Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur außerplanmäßigen Ausgabe im Bereich Hilfen zur Erziehung  § 35 SGB VIII in Höhe von 29.200 €.

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Leistungen gemäß § 35 SGB VIII sind Pflichtleistungen und müssen von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald finanziert werden. Da wir im Jahr 2007 keinen Jugendlichen durch intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe gem. § 35 SGB VIII betreuten, wurden für das Jahr 2008 keine finanziellen Mittel eingestellt. Tatsächlich machte sich der Bedarf der Betreuung eines Jugendlichen in dieser Hilfeform erforderlich.

 

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

0.45580.763000

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII

2

0.90000.041000

Schlüsselzuweisungen

 

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

0

0

29.200

-29.200

 

2

22.277.500

23.081.212

29.200

23.052.012

 

 

Begründung

 

Eine Deckungsmöglichkeit für die Mehrausgaben konnte innerhalb des Amtsbereiches nicht nachgewiesen werden. Die Minderausgaben im Deckungsring 336 wurden zur Abdeckung weiterer Mehrausgaben im Bereich Hilfen zur Erziehung benötigt. Als Deckungsquellen wurden in Abstimmung mit der Kämmerei Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen eingesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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12.01.2009 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend

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12.01.2009 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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02.02.2009 - Hauptausschuss (HA)