Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die

Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur überplanmäßigen Ausgabe im Bereich Hilfen zur Erziehung  § 35a i.V.m. § 34 SGB VIII in Höhe von 148.200 €.

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Leistungen gemäß § 35a i.V.m. § 34 SGB VIII sind Pflichtleistungen und müssen von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald finanziert werden. Der Planung 2008 wurde die Betreuung von 4 Kindern/Jugendlichen zugrunde gelegt. Tatsächlich wurde in diesem Jahr durchschnittlich 6,58 Kindern/Jugendlichen stationäre Eingliederungshilfe gewährt.

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

0.45600.770000

§ 35a i.V.m. § 34 SGB VIII – Stationäre Eingliederungshilfe

2

0.90000.041000

Schlüsselzuweisungen

 

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

168.500

168.500

316.700

-148.200

 

2

22.277.500

23.052.012

148.200

22.903.812

 

 

Begründung

 

Eine Deckungsmöglichkeit für die Mehrausgaben konnte innerhalb des Amtsbereiches nicht nachgewiesen werden. Als Deckungsquellen wurden in Abstimmung mit der Kämmerei Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen eingesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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12.01.2009 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend

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12.01.2009 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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02.02.2009 - Hauptausschuss (HA)