Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1048
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung des Entgeltes für Kindertageseinrichtungen für 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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23.02.2009
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt für 2009 zur Festsetzung der Entgelte in den Kindertageseinrichtungen folgendes Verfahren:
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der durch die Verwaltung eingebrachte Beschluss Nr. 04-09/08 - Richtwerte für die Platzkostenkalkulation der Kitas im Verantwortungsbereich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald - wird aufgehoben und
- für das Jahr 2009 wird mit den freien Trägern eine maximale Steigerung des Entgeltes von bis zu 6% vereinbart,
Sachdarstellung
Der Beschluss des Jugendhilfeausschuss zur Festlegung der Richtwerte für die Platzkostenkalkulation der Kitas im Verantwortungsbereich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat zu massiven Protesten der Träger der Einrichtungen sowie der betroffenen Eltern geführt. Schwerpunkt der Proteste war die Absenkung des Personalbestandes auf 90 % für Einrichtungen mit den Betreuungsformen Krippe und Kindergarten, auf 88 % für Einrichtungen mit den Betreuungsformen Krippe, Kindergarten und Hort sowie auf 85 % für Einrichtungen mit der Betreuungsform Hort. Zur Realisierung der gestiegenen Ansprüche bezüglich der Bildungsarbeit in den Kindereinrichtungen ist eine Reduzierung des Personalbestandes aus Sicht der Träger nicht zu verantworten. Der Bildungsbericht 2008 weist aus, dass ohnehin in M-V schon der niedrigste Personalschlüssel festgeschrieben ist. Der Personalschlüssel soll im Rahmen der Novellierung des KiföG M-V an den Bundessstandard angepasst werden. Da schon im Frühjahr 2009 ein diesbezüglicher Referentenentwurf zur Kita-Novelle angekündigt ist, hat der Unterausschuss vorgeschlagen, für 2009 eine Übergangsregelung mit den Trägern zu treffen, um eine Absenkung des vorhandenen Personalbestandes und damit eventuelle Stundenreduzierungen bzw. Kündigungen des pädagogischen Personals zu vermeiden.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
46400.672.100 |
Anteil der Wohnsitzgemeinde nach KiföG M-V für die Kitas in freier Trägerschaft |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
46400.672.100 |
1.615.000,00 |
1.822.835,09 |
+ 207.835,09 |
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Durch diese Übergangsregelung kann die geplante Absenkung der Entgelte durch die Reduzierung der Personalausgaben bei den freien Trägern nicht realisiert werden. Da die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten in den letzten drei Jahren aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung deutlich angestiegen sind, ist sogar bei gleichbleibendem Personalbestand von einer maximalen Steigerung der Entgelte von 6 % auszugehen. Dies führt zu einer finanziellen Mehrbelastung von Wohnsitzgemeinde (WSG) und Eltern. Im Jahr 2009 wird somit für den Anteil der WSG für die Einrichtungen der freien Träger gegenüber dem Planansatz 2009 ein Mehrbedarf von 207.835,09 € prognostiziert.
In den kommunalen Kindertageseinrichtungen ist die Hauhaltsplanung 2009 bei der Personalbemessung wie bisher mit 90 %, 88 % bzw. 85 % erfolgt.