Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderung der Satzung zu örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen in der Greifswalder Innenstadt (Gestaltungssatzung Innenstadt), um dem Anliegen von Klimaschutz und  Barrierefreiheit besser gerecht zu werden.

 

(Klimaschutz)

 

In §8 (Dächer) Nummer 3 ist der folgende Satz zu streichen:

Anlagen zur Sonnenenergiegewinnung sind nicht zulässig.

 

Damit lautet §8 Nummer 3 wie folgt;

(3) Technische Bauteile wie Rauch- und Lüftungsanlagen müssen mindestens 1,0 m hinter der Straßenfassade liegen.


(Barrierefreiheit)

 

In §12 (Eingänge und Einfahrten) ist unter Nummer 6 folgende Formulierung aufzunehmen:

(6) Zugänge zu Ladengeschäften und öffentlichen Einrichtungen sind barrierefrei zu gestalten, wenn dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

 

In §18 (Werbeanlagen und Warenautomaten) ist unter Nummer 3 der folgende Satz aufzunehmen:

 

Werbeanlagen dürfen nicht auf den in die Strassen eingelassenen Granitplatten errichtet werden. Diese Wege dienen dem barrierefreien Zugang der Innenstadt.

 

 

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Sachdarstellung

Solaranlagen dienen dem Klimaschutz, dem sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch Ihr Klimaschutzprogramm in besondere Weise verpflichtet hat. Ein prinzipielles Verbot von Solaranlagen in einem Stadtteil Greifswalds ist nicht mehr zeitgemäß und dementsprechend ist die Satzung von 1999 zu ändern.

Einerseits gibt  es inzwischen ästhetisch ansprechende Solaranlagen, deren Einbau hohen gestalterischen Ansprüchen genügt. Die Kirche in Wieck beweist, dass selbst ein Denkmal mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden kann. Andrerseits sind  auch Solaranlagen technische Bauteile, die durch §8 (3) ausreichend reglementiert werden.

 

Barrierefreiheit zu ermöglichen ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche des öffentlichen Lebens und damit auch eine Innenstadtsatzung erfassen sollte. Leider werden  oft durch Gedankenlosigkeit bei Bauplanungen künstliche Barrieren aufgebaut. In der Innenstadt gibt es genügend Beispiele von Läden, die  keine  barrierefreien Zugänge verfügen, obwohl dies beim Umbau leicht möglich gewesen wäre. Dieser Missstand lässt sich gegenüber Bürgern mit Handicap nicht begründen und gehört nicht zum Selbstverständnis der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

Mit diesen Änderungen soll erreicht werden, dass sich in der Innenstadt jeder Bauherr einer öffentlichen Einrichtung der Frage der Barrierefreiheit stellen muss.

 

Die glatten Granitwege der Innenstadt dienen Rollstuhlfahrern und Sehbehinderten, aber auch Müttern und Vätern mit Kinderwagen als Wege. Durch diese Satzungserweiterung soll darauf noch einmal ausdrücklich hingewiesen werden.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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03.03.2009 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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05.03.2009 - Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Behinderte, Senioren und Wohnen

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11.03.2009 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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16.03.2009 - Hauptausschuss (HA)