Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1051
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Festlegung eines Fördergebietes zum neuen Städtebauförderprogramm "Aktive Ortsteilzentren"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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11.03.2009
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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03.03.2009
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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30.03.2009
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die Fördermittel des neuen Städtebauförderprogramms „Aktive Ortsteilzentren“ innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Innenstadt/Fleischervorstadt sowie Erweiterung Innenstadt/Fleischervorstadt einzusetzen.
Sachdarstellung
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde 1990/1991 in die Städtebauförderprogramme des Bundes und des Landes M-V mit der Gesamtmaßnahme „Innenstadt/Fleischervorstadt“ aufgenommen.
Mit den Beschlüssen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt/Fleischervorstadt vom 05.05.1992/10.12.1992 (BS 748-33/92) sowie der Erweiterung des Sanierungsgebietes (BS B 154-10/05 vom 02.05.2005) wurden die Voraussetzungen für eine umfassende Sanierung sowie den Einsatz von Fördermitteln geschaffen.
Die starke Reduzierung bzw. der Wegfall von Fördermitteln aus dem landeseigenen Programm zur Städtebauförderung soll durch Mittel aus dem neu geschaffenen Programm „Aktive Ortsteilzentren“ kompensiert werden.
Für den Einsatz der zu bewilligenden Fördermittel ist ein Fördergebiet auszuweisen. Dies geschieht mit diesem Bürgerschaftsbeschluss, der den Einsatz der neuen Mittel in dem bereits förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt vorsieht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft: 43
davon anwesend: 33
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 5
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Greifswald, den
Dr. König
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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427,2 kB
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