Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/611
Grunddaten
- Betreff:
-
Programm Soziale Stadt Fördergebiet Schönwalde II
Integriertes Handlungskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beschlussfassung
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09.10.2007
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) für den Stadtteil Schönwalde II (siehe Anlage 1).
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Treuhändervertrag über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen zwischen der Hansestadt Greifswald und der BauBeCon vom 08.11./17.12.1991 für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt letztmalig geändert aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses B 128/09-05 am 16.08./31.08.2005 der aktuellen Situation anzupassen. Die BauBeCon Sanierungsträger GmbH soll als Sanierungsträger für die städtebauliche Maßnahme „Soziale Stadt Schönwalde II“ eingesetzt werden. Der hierfür notwendige Aufwand wird auf pauschal maximal 25 Stunden pro Monat begrenzt.
Sachdarstellung
zu 1.:
Seit dem Jahr 2004 ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit einem zweiten Programmgebiet im Bund Länder/Förderprogramm „Soziale Stadt - Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“ enthalten. Langfristiges Ziel ist es, den Stadtteil gemeinsam mit den Bewohnern zu einem dauerhaft nachgefragten und selbstständig lebensfähigen Stadtteil innerhalb von Greifswald zu entwickeln.
In der ersten Phase des langfristig angelegten Programms gilt es, die Inhalte und Ziele bekannt zu machen sowie Partner zu finden und in einem Netzwerk für das Programm nutzbar zu machen. In den Materialien des Landes (insbesondere zur Zwischenevaluation der Programmstädte) wird die Einbeziehung und Motivierung der Bürgerinnen und Bürger als besonders wichtig herausgestellt.
Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) ist dabei die formale Grundlage für die Beantragung weiterer Fördermittel und stellt gleichzeitig die Handlungsgrundlage für das Quartiersmanagement dar. Um die Beteiligung der Bevölkerung an den Planungsprozessen und politischen Entscheidungen abzusichern, wurde in einem ersten Schritt ein Grobkonzept des IHK vorbereitet, mit den Trägern der sozialen Einrichtungen und den Bürgern ausführlich erörtert und im Dezember 2005 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Hinweise und Anregungen innerhalb der Beschlussfassung des Grobkonzeptes sowie aus der Stadtteilkonferenz sind in das IHK eingeflossen.
Das IHK besteht aus einem Analyseteil, es nennt mögliche Akteure im Programmgebiet sowie die Instrumente des Programms. Darüber hinaus stellt es umfangreich die Handlungsfelder sowie den Maßnahmekatalog für die nächsten Jahre dar.
In der Stärken- und Schwächenanalyse konnten erhebliche Potentiale ermittelt werden, die maßgeblich die Handlungsfelder für die Zukunft bestimmen sollen:
- Imageverbesserung
- Bildung im Stadtteil
- Wohnumfeldverbesserung
- Soziale Kultur/Freizeit.
zu 2.:
Die Aufgaben für das Programm Soziale Stadt Schönwalde II werden gegenwärtig im Rahmen des Trägervertrages Innenstadt/Fleischervorstadt vom 17.12.1991/08.11.1991, letztmalig geändert am 16.08./31.08.2005, mit übernommen. Die Führung der Sonderkonten für die einzelnen Fördergebiete erfolgt jedoch gemäß Städtebauförderrichtlinie getrennt.
Der bestehende Vertrag mit der BauBeCon Sanierungsträger GmbH wird lediglich der bereits existierenden Situation angepasst und damit der Tätigkeitsbereich im Rahmen des Programms Soziale Stadt von der Fleischervorstadt auf das Gebiet Schönwalde II erweitert. Haushaltsrechtliche Auswirkungen bestehen nicht, da sich an der Höhe, der für die Sanierung eingesetzten Mittel bzw. der städtischen Eigenanteile nichts ändert. Lediglich die Verteilung auf die einzelnen Programme bzw. Programmgebiete ändert sich.
In Abstimmung mit der Rechtsabteilung bedarf es keiner rechtlichen Neubewertung, da die Verteilung innerhalb des Programmrahmens erfolgt und keine wesentlichen Vertragsbestandteile geändert werden.
In Auswertung des Aufwandes des Sanierungsträgers in den Jahren 2005/2006 soll eine Begrenzung des Aufwandes auf pauschal maximal 300 Stunden pro Jahr erfolgen.
Der darüber hinausgehende Aufwand, insbesondere der mit der inhaltlichen Bearbeitung, der Entwicklung neuer Projekte und der Betreuung der Bürger einhergehende Aufwand, wird über das Quartiersmanagement abgewickelt. Die Vergabe der notwendigen Leistungen erfolgt ab Januar 2007 auf der Grundlage einer Ausschreibung an das Quartiersmanagement unter der Trägerschaft der Caritas.
Anlage:
Integriertes Handlungskonzept Schönwalde II (ein Kopie-Exemplar sowie eine CD-ROM)
(siehe Ratsinformationssystem – Anlagenrecherche)