Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/747

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – wie folgt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs, Entwurfs, Entwurfs (2.Durchgang) und zum vereinfachten Verfahren des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I, S. 3316), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Bebauungsplan Nr. 103 – Karl-Krull-Straße -, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
  3. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – wird gebilligt (Anlage 3).
  4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Satzung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den letzten 10 Jahren hat sich, bedingt durch den Rückgang der Schülerzahlen, eine Überversorgung mit Einrichtungen für Kinder (Kindergärten, Schulen) herausgebildet.

Im Ergebnis werden viele dieser Einrichtungen geschlossen. Diesem Trend folgend, wurden auch die beiden Schulen (Hermann-Lindgreen-Schule, Fritz-Reuter-Schule) geschlossen.

Nach bereits erfolgtem Abbruch der Schulen stellt sich das Plangebiet als brach liegende Fläche im Kern der Greifswalder Südstadt dar.

Ziel der Planung ist es, diesen Bereich zu revitalisieren und damit den städtebaulich unbefriedigenden Zustand zu beseitigen.

Folgende Leitsätze lagen u.a. der Planung zugrunde:

- Schaffung eines Wohngebietes mit zukunftorientierter Wohnbebauung,

- vielfältige Kombination der angebotenen Wohnformen zur Sicherung einer ausgewogenen

 Bewohnerstruktur,

- Berücksichtigung von ökologischen Prinzipien bei der Realisierung des Projektes um eine

 nachhaltige Entwicklung des Standortes zu gewährleisten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Bürgerversammlung am 10.03.2005. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig zum Vorentwurf des Bebauungsplans mit Anschreiben vom 14.03.2005 beteiligt. Die öffentlichen Auslegungen zum Entwurf und zum Entwurf (2.Durchgang) wurden vom 20.10.2005 bis zum 21.11.2005 sowie vom 14.09.2006 bis zum 17.10.2006 durchgeführt. Parallel dazu erfolgten jeweils die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Aufgrund eines Schallgutachtens wurde nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs (2.Durchgang) die textliche Festsetzung Nr. 7 – Lärmschutz – geändert. Da eingeschätzt wurde, dass die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wurde ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt, indem die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden um Stellungnahmen gebeten wurden.

 

Im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald geändert. Dieser sieht nunmehr für den Planbereich eine Wohnbaufläche vor, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.

 

 

Anlage 1: Abwägungsprotokoll

Anlage 2: Bebauungsplan – Satzung

Anlage 3: Begründung einschließlich Anlagen

 

Die Anlagen zur Begründung lagen den beratenden/beschließenden Gremien vor und liegen in der Bürgerschaftskanzlei zur Einsichtnahme aus.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft: 43

davon anwesend: 34

Ja-Stimmen:  32

Nein-Stimmen:   0

Stimmenthaltungen:  2

 

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.10.2007 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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18.10.2007 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I) - mit Ergänzungen

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22.10.2007 - Hauptausschuss (HA)

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05.11.2007 - Bürgerschaft (BS)

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03.06.2008 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt