Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Grimmener Ton- und Umwelt GmbH & Co. KG wird eine Kaufoption für das Quartier A 9 (zwischen Rossmühlenstrasse, J.-S. Bach Straße, Hansering und Knopfstraße) auf Basis des Bodenrichtwertes für die Dauer eines Jahres mit der Maßgabe eingeräumt, dass die Kaufoption erlischt, wenn bis zum 31.12.2009 keine genehmigungsfähigen Bauantragsunterlagen bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingereicht werden.

 

 

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Sachdarstellung

Die Grimmener Ton- und Umwelt GmbH & Co. KG beabsichtigt, das Quartier zu überbauen. Im Rahmen der Überbauung soll u.a. ein SB – Frischemarkt errichtet werden. Damit kann die Grundversorgung für einen Großteil der Bewohner der Innenstadt sichergestellt werden. Insbesondere ist der Markt für den überwiegenden Teil der Bewohner der Innenstadt fußläufig erreichbar.

 

Im ersten Obergeschoss können, bei Bedarf, Mieträume für die Verwaltung (Jugend- und Sozialamt) zur Verfügung gestellt werden. Zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer solchen Anmietung wird der Investor der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ein konkretes Mietangebot unterbreiten.

 

Im zweiten Obergeschoss sind die Einordnung von Wohnungen geplant. Der Investor verpflichtet sich eine qualifizierte mit der Stadt abgestimmte Planung zu erstellen und bauantragsreife, genehmigungsfähige Planungsunterlagen bis zum 31.12.2009 beim Stadtbauamt einzureichen. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs für das Quartier A 9 ist im Zuge der Planung durch den Investor zeitgleich zu lösen.

 

Die Kaufoption beginnt mit Beschlussfassung. Für den Zeitraum wird somit garantiert, dass Abstimmungen zur Planung und Kaufverhandlungen ausschließlich mit der Grimmener Ton- und Umwelt GmbH & Co. KG geführt werden.

 

 

 

Anlage: Konzept

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.05.2009 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

25.05.2009 - Bürgerschaft (BS)