Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wie folgt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und zur vereinfachten Änderung des Entwurfs vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 2).

 

  1. Die Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 3) wird gebilligt.

 

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Sachdarstellung

Zwischen dem Berufsbildungswerk Greifswald und dem Puschkinring südlich der Pappelallee befinden sich eine ehemalige Gewerbebrache und eine Sporthalle mit Nebenanlagen. Ausgewiesen ist diese Fläche im Flächennutzungsplan größtenteils als Allgemeine Grünfläche mit der Zweckbestimmung – Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen -.

Die Zielstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans besteht vorrangig in der Ausweisung einer Sonderbaufläche - Bildung - zur Erweiterung des Berufsbildungswerks. Die übrige baulich genutzte Fläche ist entsprechend der tatsächlichen Nutzung als Fläche für Gemeinbedarf – Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen – zu präzisieren. Im Norden stellt der Änderungsbereich die allgemeine Grünfläche entlang der Pappelallee entsprechend der Bedeutung als wichtige Fuß- und Radwegebeziehung von der Innenstadt bis zum Naturschutzgebiet Elisenhain dar.

Aus den Änderungen der Darstellungen im Flächennutzungsplan ergibt sich kein zusätzlicher Eingriff in den Naturhaushalt. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich.

Altlasten sind bisher nicht bekannt. Kleinere lokale Belastungen des Bodens sind auf Grund der langjährigen gewerblichen Nutzung nicht vollständig ausgeschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer Bürgerversammlung am 10.07.2000 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig zum Vorentwurf mit Anschreiben vom 05.07.2000 beteiligt. Die öffentliche Auslegung zum Entwurf wurde vom 22.09.2005 bis zum 25.10.2005 durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Es wurden Hinweise geäußert. Die Hinweise führten zu keiner Änderung der Planung.

Nach der öffentlichen Auslegung wurden einige Aussagen in der Begründung geändert. Das betrifft die Ergänzung von zwischenzeitlich bekannt gewordenen umweltrelevanten Daten, die zu einer Konkretisierung des Umweltberichtes führten. Weiterhin wurde ein Verweis auf ein sich anschließendes Bebauungsplanverfahren zwecks Nachweises des Ausgleichs eines Eingriffs in den Naturhaushalt entbehrlich, da im Parallelverfahren kein Bebauungsplan aufgestellt wird. Diesbezüglich fand ein vereinfachtes Änderungsverfahren statt. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden wurde mit Schreiben vom 22.01.2009 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Berufsbildungswerk und die unteren Umweltbehörden äußerten Anregungen, die gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage 1) in die Begründung eingearbeitet wurden.

 

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans ist, nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft, dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V zur Genehmigung vorzulegen und wird mit Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.

 

 

Anlagen:

 

1 - Abwägungsprotokoll

2 - 5. Flächennutzungsplanänderung

3 - Begründung

 

Die Anlagen liegen in der Kanzlei der Bürgerschaft zur Einsichtnahme vor.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft: 43

davon anwesend: 37

Ja-Stimmen:  27

Nein-Stimmen:   2

Stimmenthaltungen:  7

Ein Mitglied der Bürgerschaft hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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