Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1085
Grunddaten
- Betreff:
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4. Fortschreibung der Kindertagesbetreuungskonzeption 2008/09 bis 2012/13 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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20.04.2009
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Geplant
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x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend
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Beratung
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20.04.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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25.05.2009
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Sachdarstellung
In den vergangenen zwei Jahren ist der Betreuungsbedarf für Kinder in Einrichtungen und in der Tagespflege in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stärker gestiegen, als im letzten Planungsbericht prognostiziert. Ursachen für diese Zunahme liegen u.a. im Geburtenanstieg (2005: 407 2008: 478), der erhöhten Inanspruchnahme der Betreuungsangebote basierend auf den gesetzlichen Änderungen bei der Elternzeit. Das hat zur Folge, dass die Kinder bereits nach zwölf bzw. 14 Monaten einen Betreuungsplatz benötigen. Weiterhin wirkt sich die positive Entwicklung auf dem ersten Arbeitsmarkt, verbunden mit den arbeitspolitischen Maßnahmen auf den Betreuungsbedarf aus (2008: 126 Zuweisungen durch die ARGE).
Deshalb wurde die Jugendhilfeplanung für den Bereich der Kindertagesbetreuung vorzeitig fortgeschrieben.
Mit dem aktuellen Planungsmaterial werden insbesondere folgende Zielstellungen verfolgt:
- bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsplätzen, insbesondere im Hinblick auf den bis zum Jahr 2013 umzusetzenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr,
- Analyse des Bedarfs an zusätzlichen Krippenplätzen als Basis zur Erstellung einer Prioritätenliste für Maßnahmen der Kapazitätserweiterung im Krippenbereich und für den Einsatz investiver Mittel entsprechend der Landesrichtlinie,
- Prüfung des Bedarfs an Angeboten mit verlängerten Öffnungszeiten,
- Prüfung der Notwendigkeit der Bereitstellung von zusätzlichen integrativen Plätzen,
- Bereitstellung von Betreuungsplätzen in kommunalen Einrichtungen unter Berücksichtigung des gegenwärtig verfügbaren Personalkontingents,
- Analyse des Stellenbedarfs als Basis für einen Stellen- und einen Personalentwicklungsplan auf Basis von 6.565 Stunden Betreuungszeit (Arbeitszeit) pro Woche,
- Neubau einer Kindertageseinrichtung durch einen freien Träger,
- Realisierung des Angebotes der Hortbetreuung zukünftig an allen kommunalen Grundschulen,
- Realisierung der Hortbetreuung an zwei Grundschulen durch einen freien Träger,
- präventive Ansätze zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung mit den vorhandenen Angeboten in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege konzeptionell, inhaltlich und organisatorisch vernetzen.
Anlage:
- 4. Fortschreibung der Kindertagesstättenkonzeption
- Jugendhilfeplanung der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
4. Fortschreibung der
Kindertagesbetreuungskonzeption
2008/09 bis 2012/13
- Notwendigkeit der vorzeitigen Fortschreibung
Am 26.02.2007 wurde durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die 3. Fortschreibung der Kindertagesbetreuungskonzeption für den Zeitraum 2006/07 bis 2011/12 beschlossen (BS-Beschluss Nr.: B357-23/07).
In Folge der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen, insbesondere aufgrund der Zunahme des Betreuungsbedarfs, ist es dringend erforderlich geworden, die Jugendhilfeplanung für den Bereich Kindertagesstätten vorzeitig fortzuschreiben.
Die Zahl der in den Kinderkrippen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald betreuten Kinder liegt im September 2008 ca. 30 % über dem ursprünglich geschätzten Bedarf. Im Kindergartenbereich werden ca. 5 % weniger Plätze benötigt. In der Betreuungsform Hort waren per 30.09. ca. 13 % mehr Kinder angemeldet, als vorausgesagt.
Diese Entwicklung ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. So wurden in den Jahren 2006 und 2007 in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mehr Kinder geboren, als in den Jahren zuvor. Hinzu kommt die Reduzierung der zweijährigen geförderten Elternzeit auf einen Zeitraum von zwölf bzw. 14 Monaten. Mit diesem Modellwechsel hängt ebenfalls in den Jahren 2008/2009 ein verstärkter Betreuungsbedarf für unter 3jährige Kinder zusammen, als in den vorangegangenen Jahren. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder bis zum Jahr 2013 ist ein weiterer Aspekt, der in den nächsten Jahren einen zunehmend steigenden Bedarf in der Betreuungsform Kinderkrippe zur Folge haben wird.
Zwischen 2003 und 2005 war die Tendenz zur Inanspruchnahme der Hortplätze rückläufig (71,01 % 68,50%). In den letzten zwei Jahren hat sich der Anteil derjenigen Kinder, die eine Hortbetreuung in Anspruch nehmen, bezogen auf die relevante Altersgruppe erhöht. Im Jahr 2006 hatten 72,48 % der Grundschüler Bedarf für die Betreuung im Hort, im darauf folgenden Jahr 2007 stieg der Anteil bereits auf
75,41 %. Als eine Ursache dieser Entwicklung wurde analysiert, dass der an den Grundschulen (GS) angegliederte Hort stärker nachgefragt wird, als die Betreuung dieser Altersgruppe in den Kindertageseinrichtungen (Hort in der Kita im Durchschnitt der Jahre 2005 – 2007 ca. 55,6%, Hort an der GS ca. 68 %). Mit der Verlagerung der Horte an die Grundschulen geht also ein Anstieg des Bedarfs einher. Im Schuljahr 2008/09 sind in der Grundschule „Käthe Kollwitz“ bereits 84 % und in der Grundschule „Karl Krull“ 85 % aller Schüler der jeweiligen Schule im Hort angemeldet.
Die Tatsache, dass die Betreuung in Kindertageseinrichtungen ein großes Potential, gerade auch für präventive Ansätze zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen bietet, muss in der zukünftigen Planung entsprechend Berücksichtigung finden und mit den Angeboten der frühen Hilfen konzeptionell, inhaltlich und organisatorisch vernetzt werden. In keinem Bereich der Jugendhilfe werden so viele Greifswalder Kinder der jeweiligen Altersgruppe sozialpädagogisch erreicht, wie in diesem: Kinderkrippe: 40 %, Kindergarten: 93 % und Hort: 69 % (Stand 09/2008, Umlandkinder rausgerechnet).
Gerade diese Möglichkeit sollte genutzt werden, um niedrigschwellige Angebote zu entwickeln. Diese frühzeitigen bedarfsgerechten Hilfen sollen in erster Linie dazu dienen, die Selbsthilfekräfte der Betroffenen zu stärken. Sie zielen damit auf die Vermeidung einer späteren intensiven Hilfeleistung, wie z.B. Hilfe zur Erziehung.
An dieser Stelle soll auch noch einmal darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Planung in einer kreisfreien Stadt im Bereich der Kindertageseinrichtungen unter zwei Aspekten erfolgt:
- einerseits ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß SGB VIII verpflichtet, die Jugendhilfeplanung durchzuführen, den Bedarf für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Bedarfsbefriedigung erforderlichen Angebote und Leistungen rechtzeitig und ausreichend zu planen, wobei auch ein unvorhergesehener Bedarf berücksichtigt werden muss. Mit den Ergebnissen des Planungsberichtes werden Rahmenbedingungen für alle Träger von Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vorgegeben, um eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsplätzen zu gewährleisten,
- andererseits wird sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Träger von Kindertageseinrichtungen in der Jugendhilfeplanung mit den für einen ordentlichen, den Normen entsprechenden Betrieb der Einrichtungen auch mit der Festlegung von Rahmenbedingungen befassen müssen, die sie ausschließlich selbst betreffen.
Der zunehmende Mehrbedarf an Betreuungsplätzen erfordert es, die Raumkonzeptionen der kommunalen Einrichtungen zu überprüfen und die vorhandenen Räume effektiver zu nutzen.
Die räumlichen Kapazitäten der freien Träger sind ausgeschöpft. Weitere Plätze können nur geschaffen werden, wenn bauliche Veränderungen erfolgen.
Anträge für einen Neubau bzw. Kapazitätserweiterung im Krippenbereich liegen von freien Trägern vor.
Gleichzeitig ist mit dem erhöhten Betreuungsbedarf unter Wahrung der durch das KiföG gesetzlich vorgegebenen Standards des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein zusätzlicher Einsatz von Fachkräften zu berücksichtigen.
All dies erfordert die Breitstellung ausreichender finanzieller Mittel und setzt insoweit voraus, dass der Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die notwendigen Spielräume aufweist.
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Ziele der Fortschreibung
- bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsplätzen, insbesondere im Hinblick auf den bis zum Jahr 2013 umzusetzenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr,
- Analyse des Bedarfs an zusätzlichen Krippenplätzen als Basis zur Erstellung einer Prioritätenliste für Maßnahmen der Kapazitätserweiterung im Krippenbereich und für den Einsatz investiver Mittel entsprechend der Landesrichtlinie,
- Prüfung des Bedarfs an Angeboten mit verlängerten Öffnungszeiten,
- Prüfung der Notwendigkeit der Bereitstellung von zusätzlichen integrativen Plätzen,
- Bereitstellung von Betreuungsplätzen in kommunalen Einrichtungen unter Berücksichtigung des gegenwärtig verfügbaren Personalkontingents,
- Analyse des Stellenbedarfs als Voraussetzung für die Erarbeitung eines Stellen- und eines Personalentwicklungsplans auf Basis einer feststehenden Anzahl von Erzieherarbeitsstunden pro Woche,
- Neubau einer Kindertageseinrichtung durch einen freien Träger,
- Realisierung des Angebotes der Hortbetreuung zukünftig an allen kommunalen Grundschulen,
- Realisierung der Hortbetreuung an zwei Grundschulen durch einen freien Träger,
- präventive Ansätze zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung mit den vorhandenen Angeboten in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege konzeptionell, inhaltlich und organisatorisch vernetzen.
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Resümee des vorangegangenen Planungsberichts
- Entwicklung der unterschiedlichen inhaltlichen Orientierungen in den Kindertageseinrichtungen
Erweiterung der pädagogischen Leistungsprofile[1]
Im Berichtszeitraum haben zum Beispiel folgende kommunale Kindertageseinrichtungen intensiv am weiteren Ausbau ihrer inhaltlichen Orientierung gearbeitet:
- „Inselkrabben“ (Riemserort): Kneipp-Gesundheitslehre,
- „Friedrich Wolf“: Zielstellung Freinetpädgogische Konzeption,
- „A. S. Makarenko“: Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Kindertageseinrichtung mit verlängerten Öffnungszeiten (s. auch Punkt 1.3),
- „Lilo Herrmann“: Vertiefung des Situationsansatzes,
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„Regenbogen“: Integrative Sport-, Spiel- und Bewegungseinrichtung (Anerkennung als Einrichtung mit besonderem pädagogischen Profil im November 2007 durch den Jugendhilfeausschuss),
seit 12/07 Projektqualifizierung zur anerkannten, gesundheitsfördernden Kindertagesstätte (Zertifizierung im März 2009) und - „Rudolf Petershagen“: seit 2007 konzeptionelle Ausrichtung – Musik.
Qualitative Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung
Die pädagogischen Konzeptionen wurden in den Kindertageseinrichtungen kontinuierlich fortgeschrieben. Die Vorgaben des Rahmenplanes M-V zur vorschulischen Bildung sind jährlicher Bestandteil der spezifischen Einrichtungsprofile. Da in M-V zurzeit nur ein Rahmenplan zur zielgerichteten Vorbereitung auf die Schule vorliegt, wurden in der Praxis Bildungspläne für den gesamten Bereich der frühkindlichen Bildung (von 0 Jahren bis zum Schuleintritt) erarbeitet und umgesetzt. Die Finanzmittel für die vorschulische Bildung ermöglichten es, den Mädchen und Jungen zusätzliche Angebote (wie z. B. Museumsbesuche, spezielle Projekte, Einwerbung von Honorarkräften) aber auch die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, wie z. B. Fotoapparate, Videokameras und Spiel- und Lernmaterialien.
Durch die Einführung von Beobachtung, Dokumentation und Darstellung von Entwicklungsverläufen in der pädagogischen Praxis und der Zusammenarbeit mit den Eltern konnte die individuelle Förderung der Kinder gezielter erfolgen. Die Kindertageseinrichtungen wirken so Benachteiligungen entgegen und die Kinder erhalten dadurch optimale Entwicklungsbedingungen. Durch den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab vollendetem 3. Lebensjahr haben alle Kinder den Zugang zu den Bildungsangeboten in der Kindertageseinrichtung. Die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn und die soziale Integration werden in der Kindertageseinrichtung geschaffen und bieten allen Kindern die gleichen Chancen.
Qualitätsentwicklung und -sicherung
Weitere Herausforderungen aus dem § 22 a SGB VIII wurden von den Kindertageseinrichtungen angenommen. Teilweise wurden die Strukturen in den Kindertageseinrichtungen dahingehend geändert, dass für diese spezifische Aufgabe Erzieherinnen[2] mit der besonderen Funktion „Qualitätsbeauftragte“ geschaffen wurden. Die Qualifizierungsmaßnahmen zur Einführung von Verfahren zur Selbstevaluation waren sehr kostenintensiv, so dass sich nicht alle Träger Gebrauch machen konnten.
Qualitätsentwicklung ist ein fortlaufender Prozess, der sich jährlich an die aktuellen Bedingungen und Erfordernisse anpassen und deshalb in Zukunft eine Schwerpunktaufgabe aller Kindertageseinrichtungen unserer Stadt sein muss.
Integrativer Hort als sozialpädagogische Alternative zur Tagesgruppe
Die Betreuung von Kindern mit individuellem Förderbedarf im integrativen Hort bietet gegenüber der Unterbringung in einer Tagesgruppe eine Reihe von Vorteilen. Zunächst einmal bietet das kooperative Förderzentrum mit den hier tätigen Fachkräften verschiedener Professionen (Lehrer, Sonderpädagogische Mitarbeiter, Sozialpädagogen, Erzieher u.a.) einen wesentlichen Standortvorteil. Die Kinder werden in ihrem sozialen Umfeld belassen und erfahren nach der Schule in der Freizeit weitere Förderung (u.a. auch Randzeiten, Ferien), innerhalb von Gruppen, in denen auch Kinder ohne besonderen Förderbedarf betreut werden. Durch die Mitarbeiter der Einrichtung ist eine schnelle Reaktion auf sich verändernde Hilfebedarfe ohne Antragsverfahren (Hilfeplanverfahren) möglich. Dadurch kann auch das Rotationsprinzip, d.h., der Wechsel zwischen Einzelbetreuung, Besuch der Intensivgruppe bzw. der Regelgruppe entsprechend der individuellen Situation der Kinder zeitnah und problemlos erfolgen.
Ein Vorteil des integrativen Hortes liegt in den Kosten. Für die Betreuung von acht Kindern im Hort muss die Kommune ca. 8.800 Euro aufwenden. Die gleiche Anzahl von Kindern in der Tagesgruppe untergebracht würde ca. 129.000 Euro kosten.
Als problematisch sind die räumlichen Rahmenbedingungen einzuschätzen, da in dem Gebäude neben dem Hortbetrieb Förderklassen der Grundschule „M. A. Nexö“ unterrichtet werden.
2.2. Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
Mit der Einführung des KiföG M-V zum 01.08.2004 wurde die Finanzierung der Kosten für die Kindertagesbetreuung neu geregelt. Dies war für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Die bis dahin praktizierte Finanzierung der Platzkosten durch die vom Land erlassene Regelkostenverordnung sollte nun durch den Abschluss von Vereinbarungen zwischen dem örtlichen Träger und den Trägern der Kindereinrichtungen geregelt werden. Die Verantwortung dafür wurde den örtlichen Trägern übertragen. Dies war dann auch eine schwierige Aufgabe für das Jugendamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. In Eigenverantwortung waren Verfahrensregelungen zu erarbeiten. Die Vergabe der Landesmittel musste geregelt werden, Kostenblätter für die Erfassung der leistungsbezogenen Kosten der einzelnen Kindertageseinrichtungen entworfen und Richtwerte zur Orientierung für die Träger ermittelt werden. Um diesen Prozess zu organisieren, wurde für den Zeitraum vom 01.08.2004 bis zum 31.12.2004 eine Übergangsregelung getroffen und die Finanzierung noch entsprechend der zuvor gültigen Regelkostenverordnung durchgeführt. Dies bedeutete für die Träger der Kindertageseinrichtungen, aber auch für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald als örtlicher Träger eine Finanzsicherung im laufenden Haushaltsjahr.
Im Jugendamt wurden nun für die bevorstehenden erstmaligen Verhandlungen mit den Trägern der Kindereinrichtungen die notwendigen einheitlichen Erfassungsformulare entwickelt, damit das Ziel erreicht werden konnte, mit den Trägern für das Jahr 2005 erstmals eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung nach den §§ 78 a ff. SGB VIII abzuschließen. Durch den Jugendhilfeausschuss wurde die Vergabe der Landesmittel auf der Grundlage der Betreuungsintensität für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder sowie Richtwerte für die Finanzierung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial, notwendige Weiterbildungskosten für das pädagogische Personal und für notwendige Fachliteratur etc. beschlossen.
Das Jugendamt hat einheitliche Muster für die Personalbedarfsberechnung, Kostenblätter zur Erfassung der notwendigen Kosten aufgeschlüsselt für die einzelnen Kostenpositionen wie z.B. Wasser, Heizung, Strom, Reinigungsleistungen, Abschreibungen etc., sowie ein Muster für die Qualitätsentwicklungsbeschreibung erarbeitet. So gerüstet, begannen im Oktober 2004 die Verhandlungen für das Jahr 2005. Die exakte Erfassung der Kosten für die Kindertagesbetreuung war für alle Träger auch eine neue Aufgabe und so profitierten die Träger, die schon Erfahrungen mit dem Abschluss von Leistungsvereinbarungen im Bereich der Hilfen zu Erziehung sammeln konnten. Bei unerfahrenen Trägern, wie zum Beispiel den Elternvereinen, war Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt notwendig. Teilweise war es zwischen den Trägern und dem Jugendamt ein hartes Ringen bis Einigkeit erzielt werden konnte. Da das Jugendamt auch in der Funktion als Träger der kommunalen Kindertageseinrichtungen fungierte und für diese auch eine einrichtungsbezogene Kalkulation erstellen musste, konnte dieser neue Prozess sehr praxisorientiert gestaltet werden. So gelang es, mit nur einer Ausnahme, mit den Trägern eine Vereinbarung fristgemäß abzuschließen. Im Ergebnis dieser Verhandlungen musste jedoch auch festgestellt werden, dass die finanziellen Belastungen für die beiden Kostenträger, Wohnsitzgemeinde und Eltern, deutlich gestiegen sind. Die Ursache begründet sich darin, dass erstmals den Trägern von Kindereinrichtungen die tatsächlichen Kosten in Höhe von 100 % durch die vier Kostenträger Land, örtlicher Träger, Wohnsitzgemeinde und Eltern erstattet werden. Da das Land entsprechend KiföG M-V einen Festbetrag zahlt und der örtliche Träger sich mit 28,8 % des Landesanteils an den Kosten beteiligen muss, waren es die Eltern und die Wohnsitzgemeinde, die den gestiegenen Anteil an den Platzkosten zu tragen hatten. Die deutlich gestiegenen Elternbeiträge um ca. 57 Euro in der Krippe, ca.38 Euro im Kindergarten und ca.39 Euro für die Hortbetreuung führten auf Grund der finanziellen Situation in vielen Familien zu einem deutlichen Anstieg der im Jugendamt gemäß § 90 SGB VIII gestellten Anträge auf Erlass bzw. Ermäßigung des Elternbeitrages. Die Folge war hier ein deutlicher, Anstieg des Finanzbedarfes von 661.000 Euro für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Das nach der ersten Verhandlungsrunde gezogene Fazit war folgendes:
- die kostenstellengenaue Dokumentation der tatsächlichen Kosten war für alle Träger eine neue Herausforderung,
- die erarbeiteten Formulare[3] des Jugendamtes haben sich bewährt,
- die Finanzierung der Platzkosten für den Träger hat sich deutlich verbessert,
- die finanzielle Belastung für die Wohnsitzgemeinden und Eltern ist deutlich gestiegen,
- für jede Kindertageseinrichtung wurden die individuellen Kosten ermittelt, was zu unterschiedlichen Elternbeiträgen innerhalb der Stadt geführt hat,
- die erwartete Wanderung in die Einrichtungen mit günstigern Elternbeiträgen blieb aus,
- die Verantwortung der Finanzierung wurde vom Land auf die örtlichen Träger übertragen, was zu unterschiedlichen Verfahren bei der Ermittlung der Platzkosten und Belastungen der Kostenträger im Land geführt hat,
- die Finanzierung der Platzkosten für Kinder aus dem bzw. im Umland sind schwierig und im KiföG M-V nicht optimal geregelt,
- die Ermittlung der Platzkosten und deren Finanzierung hat zu wenig Platz gelassen für die Diskussion über die Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung sowie das spezielle Leistungsangebot der jeweiligen Kindertageseinrichtung,
- Probleme bei der Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen und deren Einsatz wurden deutlich.
Schlussfolgernd wurde das Verfahren zum Abschluss der Vereinbarungen mit den Trägern für das Folgejahr optimiert. Alle Beteiligten hatten nun Erfahrungen und so wurde neben der Ermittlung der Platzkosten vor allem dem spezifischen Leistungsangebot sowie der Qualitätsentwicklung und -sicherung gemäß § 22a SGB VIII deutlich mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht. Ein weiterer Schwerpunkt war die Umsetzung der im KiföG M-V festgeschriebenen vorschulischen Bildung. So nahmen nun erstmals auch pädagogische Fachkräfte an den Verhandlungen teil. Und es gab eine weitere wesentliche Änderung. Alle Verträge wurden mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen, was bedeutete, dass die Platzkosten für drei Jahre konstant blieben und der Träger den Prozess der Qualitätsentwicklung und -sicherung kontinuierlich fortführen konnte. Da jedoch durch das Land jährlich die Landesmittel zugewiesen werden und der Betreuungsbedarf in den Kindertageseinrichtungen flexibel ist, wurde neben der für drei Jahre gültigen Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung eine Finanzierungsvereinbarung mit einer jährlichen Laufzeit, in der die Höhe der Anteile für die einzelnen Kostenträger festgeschrieben wurde, abgeschlossen. Dieses Verfahren hat sich bewährt und gibt den Trägern, aber auch der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine gewisse Finanzsicherheit.
Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass dieses neue Finanzierungssystem des KiföG M-V sich bewährt hat und zu einem Qualitätssprung in der Kindertagesbetreuung geführt hat, denn neben der nun deutlich gestiegenen Wirtschaftlichkeit und Effektivität des Einsatzes aller notwendigen Ressourcen haben sich auch die Leistungsprofile der Kindertageseinrichtungen entwickelt. Die per Gesetz geforderte Qualitätssicherung und -entwicklung sowie die frühkindliche Bildung sind wesentlicher Bestandteil der Arbeit in den Einrichtungen und haben in den letzten Jahren auch dazu beigetragen, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald über ein vielfältiges qualitativ hochwertiges pädagogisches Angebot in der Kindertagesbetreuung verfügt.
2.3. Fort- und Weiterbildung
Einrichtungsbezogene Fortbildungen
Seit 2007 verfügen kommunale Kindertageseinrichtungen über teaminterne Fortbildungsbudgets, mit denen folgende Zielstellungen verknüpft sind:
- Beteiligung des Gesamtteams an Fortbildungen und
- einrichtungsbezogene Schwerpunktsetzung zur Umsetzung und Fortschreibung der jeweiligen pädagogischen Konzeption.
Darüber hinaus wurden durch die Fachberatung weiterhin einrichtungsübergreifende sowie trägerübergreifende Fortbildungen angeboten bzw. organisiert.
Ein Schwerpunkt teaminterner Fortbildungen bildet dabei u.a. die Beobachtung und Dokumentation von Bildungs- und Entwicklungsprozessen von Kindern.
Einrichtungsübergreifende Fortbildungen
An einrichtungsübergreifenden Fortbildungen hat es im Berichtszeitraum u.a. Veranstaltungen zu folgenden Themen gegeben:
- PC-Kurse für Leiterinnen und Qualitätsbeauftragte,
- Elternberater,
- Fürsorge- und Aufsichtspflicht.
Trägerübergreifende Fortbildungen:
Zu folgenden Themenschwerpunkten haben trägerübergreifende Fortbildungen stattgefunden:
- Rahmenplan M-V,
- Integrierte Gesundheitserziehung,
- Sexualerziehung im Vorschulalter,
- Gesunde Ernährung,
- Bensberger Mediationsmodell.
Fortbildungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung
Zur Entwicklung der qualitativen Aspekte in der Kindertagesbetreuung haben Mitarbeiterinnen von Einrichtungen in freier Trägerschaft und von kommunalen Einrichtungen an 4 Teilprojekten im Rahmen der Nationalen Qualitätsinitiative teilgenommen:
- Ausbildung einer Qualitätsbeauftragten zur Qualität im Situationsansatz (Abschluss 2006),
- Ausbildung von Qualitätsbeauftragten für die Qualität von Schulkindern in Tageseinrichtungen,
- Ausbildung von Qualitätsbeauftragten/ Leiterinnen zur pädagogische Qualität für Kinder von 0-6 Jahren und Ausbildung einer Fachberaterin zur Multiplikatorin,
- Ausbildung einer Fachberaterin zur Multiplikatorin für Trägerqualität.
Sie sind damit in der Lage, die Qualität der pädagogischen Arbeit in ihren eigenen Einrichtungen anhand wissenschaftlich erprobter Verfahren zur Qualitätsentwicklung selbständig zu überprüfen und somit zu sichern bzw. zu verbessern. Die Qualitätsbeauftragten moderieren die Qualitätsentwicklung in ihren Teams.
Darüber hinaus werden durch die Fachberaterinnen die Träger im Prozess der Qualitätsentwicklung beraten. Auch der Trägerqualitätsansatz kann vermittelt werden.
2.4. Verlagerung der Hortbetreuung an zwei Grundschulen in
Schönwalde I und II
Die Aufnahme des Hortbetriebs an zwei Grundschulen in Schönwalde wird nicht, wie ursprünglich vorgesehen, zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 erfolgen können. Hauptursache für diesen Sachverhalt bilden Verzögerungen beim Umbau der Grundschule „Greif“ sowie die Verlagerung der Freizeit-Angebote des ISSA e.V. (Stadtteiltreff Labyrinth) in die Räume der Grundschule „Erich Weinert“ während der Zeit des Umbaus des Gebäudes Maxim-Gorki-Straße 1. Hier kann der Zeitplan für den Umbau des Stadtteilzentrums nicht eingehalten werden, so dass sich der zum Schuljahresbeginn 2009 geplante Umzug des Freizeitbereichs in das neue Gebäude verzögern wird.
Deshalb wird es voraussichtlich erst ab dem des Schuljahres 2010/2011 möglich sein, die Hortbetreuung an o.g. Grundschulen zu verlagern.
Die im Zusammenhang mit der Verlagerung des Betreuungsangebotes Hort an die zwei Grundschulen geplante Schließung der Kindertageseinrichtung „F. Wolf“ ist auch aufgrund des zu erwartenden steigenden Betreuungsbedarfs insbesondere für Kinder im Krippenalter derzeit nicht mehr realisierbar.
2.5. Kindertageseinrichtung mit verlängerten Öffnungszeiten
Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität, das Universitätsklinikum, das Studentenwerk Greifswald, Vertreter der Medi-Greif Gruppe, der manufactering – logistic & services GmbH & Co KG sowie weitere Institutionen und Betriebe der Region hatten Betreuungsbedarf signalisiert, die über die Regelöffnungszeiten der Einrichtungen hinaus ging. Als eine Ursache für diesen geänderten Betreuungsbedarf wird die Arbeitsmarktentwicklung angesehen, die u.a. von zunehmender Beschäftigung gekennzeichnet ist und in der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit unterschiedlichen Arbeitszeiten den Arbeitnehmern mehr Flexibilität abverlangen.
Aufgrund des festgestellten Bedarfs sollten in einer Einrichtung die Rahmenbedingungen geschaffen werden, auch nach 18:00 Uhr Kinderbetreuung zu ermöglichen.
Der ursprüngliche Ansatz, mit der Umsetzung des Angebotes einen freien Träger zu beauftragen, ist an dem vom Träger vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplan, der zu sehr hohen Platzkosten geführt hätte, gescheitert. Deshalb übernahm es die Kommune in Eigenregie, die Kindertageseinrichtung mit verlängerten Öffnungszeiten einzurichten und zu betreiben.
Die vergleichsweise höheren Platzkosten werden durch den zusätzlichen Einsatz von Mitteln des Landes, des örtlichen Trägers und durch finanzielle Beteiligung seitens der Arbeitgeber der Eltern ausgeglichen.
Seit dem 1. September 2007 wird in der Kindertageseinrichtung „A. S. Makarenko“ in der Zeit von 5:45 Uhr bis 21:00 Uhr das Angebot vorgehalten. Die Nachfrage an diesem besonderen Betreuungsangebot ist steigend. Während im September 2007 Bedarf für die Betreuung von 38 Kindern bestand, erfolgt gegenwärtig die Betreuung für bis zu 60 Kinder in den Betreuungsformen Krippe und Kindergarten.
Um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen zu können, wird ab dem Jahr 2009 die Anspruchsberechtigung halbjährlich überprüft.
2.6. Standortsicherung „Am Grünland“
Die Kindertageseinrichtung „Am Grünland“ ist nach der Schließung der Einrichtungen „A. Frank“ und „P. M. Sineoki“ die letzte in diesem Bereich verbliebene Einrichtung.
Das Gelände auf dem die Kindertageseinrichtung steht, ist durch den Eigentümer als Standort für Wohnbebauung vorgesehen. Das gegenwärtig genutzte Gebäude passt nicht in das Bebauungskonzept des Investors und soll deshalb abgerissen werden.
Da der Betreuungsbedarf im Altstadtbereich insgesamt sehr hoch ist, kann auf die Plätze der Kindertageseinrichtung „Am Grünland“ nicht verzichtetet werden. Es wird prognostiziert, dass der Betreuungsbedarf durch die vorgesehene Eigenheimbebauung noch steigen wird. Die Versorgungsquote im Bereich der Fleischervorstadt liegt bei 20,09 % und damit deutlich unter dem städtischen Durchschnitt von 70,21%.
Für die Kindertageseinrichtung „Am Grünland“ ist ein Ersatzneubau vorgesehen.
Die zukünftige Kindertageseinrichtung wird eine Kapazität von 60 Plätzen (24 Kinderkrippe und 36 Kindergarten) haben. Den Neubau übernimmt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Eigenregie und tritt anschließend auch als Betreiber auf.
Als neuer Standort ist das Gelände in der Gützkower Straße 43 vorgesehen. Die Fläche ist ca. 2.300 m2 groß. Die Nähe zur Bahntrasse wird unter Berücksichtigung des pädagogischen Ansatzes der Einrichtung als eher positiv bewertet.
Im Jahr 2008 hat es einen Realisierungswettbewerb zum Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung gegeben. Ein Preisgericht bewertete die eingereichten Entwürfe.
Sieger der Wettbewerbs war das Architektenbüro D+E Greifswald (s. Anlage).
2.7. Kindertagespflege
Im Berichtszeitraum ist der von den Eltern signalisierte Bedarf an Kindertagespflegestellen angestiegen. 2008 konnten drei weitere Kindertagespflegestellen neu eingerichtet werden. Da die gegenwärtig vorhandenen 53 Einrichtungen den Bedarf aber immer noch nicht abdecken, wurde Ende 2008 eine Kampagne zur Neugewinnung von geeigneten Personen für die Betreuung von Kindern in Tagespflege durchgeführt. An einer Beratung nahmen 30 Interessierte teil, von denen dann aber nur sechs ihre Bereitschaft erklärten, diese Tätigkeit ausüben zu wollen.
Als ein wesentlicher Grund für eine Ablehnung der Tätigkeit als Pflegeperson wurde von den Anwesenden benannt, dass die gegenwärtige Finanzierung der Leistung nicht ausreichen würde und dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der Novellierung des KiföG Unsicherheiten gibt. So ist z.B. nicht klar, wie hoch das verbleibende Einkommen sein wird, wenn Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer auf die Höhe der Platzkosten zu zahlen sind.
Um noch bestehende Unsicherheiten gerade bei der Einkommenssteuer auszuräumen, wurde im März 2009 für alle Kindertagespflegepersonen sowie potentielle Bewerber eine Informationsveranstaltung unter Beteiligung einer Steuerberaterin und eines Fachanwalts durchgeführt.
Um die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu verbessern, wurde die „Richtlinie zur Ausgestaltung und Förderung der Tagespflege“ geändert. Der Jugendhilfeausschuss hat im September 2008 die Erhöhung des Pflegesatzes von 480 Euro auf 500 Euro bzw. von 288 Euro auf 300 Euro beschlossen. Durch den Beschluss der Bürgerschaft vom 08.12.2008 wurde die maximale Belegungsgrenze von drei auf fünf Kinder in einer Kindertagespflegestelle erhöht.
Daraufhin wurde es möglich, 19 Anträge auf Kapazitätserweiterung zu genehmigen, wodurch weitere 23 Betreuungsplätze bereitgestellt werden konnten.
Im Rahmen des „Aktionsprogramms Kindertagespflege“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden für als Kindertagespflegerin geeignete Bewerberinnen, die bei der Agentur für Arbeit und der ARGE gemeldet sind, Bildungsgutscheine ausreicht. Mit diesen Bildungsgutscheinen ist eine Teilnahme an einer Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson möglich. Für sechs potentielle Tagespflegepersonen wurden im vergangenen Jahr die Qualifizierungskosten übernommen
Seit Ende 2008 bieten Bildungsträger (JAMBUS, VHS Demmin) wieder die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson an. Die Kosten der Qualifizierung betragen zwischen 500,00 Euro - 700,00 Euro.
Vier Kindertagespflegepersonen haben nach einem Jahr eine Qualifizierungsmaßnahme „Qualität in der Tagespflege“ am Kooperationsinstitut der Freien Universität in Berlin PädQuis erfolgreich abgeschlossen.
Die sozialpädagogische Begleitung der Kinder in Tagespflege, für die mit dem Amt für Jugend, Soziales und Familie eine Vereinbarung abgeschlossen wurden, sowie die Fachberatung wird in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit 0,7 VZÄ wahrgenommen.
Da in der Begründung zum Gesetzentwurf des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) von einem Schlüssel von einer Fachberatungskraft für 60 Kindertagespflegefälle ausgegangen wird, ist die Ausstattung mit Fachpersonal als nicht ausreichend einzuschätzen, da gegenwärtig nur 0,7 VZÄ für 144 Kinder zur Verfügung stehen.
2.8. Anbindung der Kindertageseinrichtungen an das Internet
2008 wurden die Büros der Leiterinnen aller kommunalen Kindertageseinrichtungen mit einem DSL-Anschluss versehen und in das städtische Intranet eingebunden. Gleichzeitig wurde der Zugang für das Internet frei geschaltet. Damit ist es jetzt möglich, die zentrale Anmeldedatei für die Betreuung in den Einrichtungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Kita-Tool) durch die Kindertageseinrichtungen vor Ort zu nutzen, Veränderungen zeitnah einzugeben und damit taggenaue Belegungs- und Anmeldedaten zu erhalten.
Darüber hinaus soll mit dem Kita-Tool eine Erhöhung der Zielgenauigkeit in der Bedarfsplanung, die bessere Auslastung der vorhandenen Platzkapazitäten, die Optimierung des Anmeldeverfahrens und damit eine Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit sowie eine zeitnahe Vermittlung bei akut auftretendem unvorhergesehenem Betreuungsbedarf erreicht werden.
Auch können erforderliche Informations- und Kommunikationswege vereinfacht sowie der Datenaustausch effektiver gestaltet werden. Arbeitszeiteinsparungen im Verwaltungsbereich werden auch durch den Wegfall von Wegezeiten erwartet.
2.9. Förderung der Mittagsverpflegung
Auf Basis der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule“ erhalten Eltern mit geringem Einkommen finanzielle Unterstützung in Höhe bis zu
1,50 Euro pro Essen, damit ihre Kinder in der Einrichtung eine warme Mittagsmahlzeit einnehmen können. Anspruch auf diese Förderung haben alle diejenigen Kinder, denen Betragsfreiheit bzw. eine Ermäßigung der Elternbeitrage gewährt wird. Die Förderung, deren verfahrenstechnische Abwicklung über den Essenanbieter realisiert wird, erfolgt ausschließlich durch Mittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
2.10. Beitragsübernahme
Eltern von Kindern die im Jahr vor dem Schuleintritt eine Kindertageseinrichtung besuchen und die die Betreuungsgebühr ganz oder teilweise alleine zahlen, werden entlastet. Die entsprechende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule nach § 21 Abs. 1 Kindertagesförderungsgesetz belastet sind, beinhaltet eine monatliche Förderung pro Kind für die
Ganztagsbetreuung in Höhe von 80,00 Euro,
Teilzeitbetreuung in Höhe von 48,00 Euro,
Halbtagsbetreuung in Höhe von 32,00 Euro.
2.11. Finanzielle Entwicklungen
Mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom September 2008
(Beschluss Nr.: 04-09/08) wurden die für die Platzkostenkalkulation im Rahmen der Abschlüsse von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit den Einrichtungen Richtwerte den geänderten Erfordernissen angepasst.
Die Platzkosten für die 28 Kindereinrichtungen werden entsprechend KiföG M-V auf Basis eines vom Jugendamt entwickelten einheitlichen Kostenblattes individuell ermittelt. Dabei finden jeweils die speziellen Bedingungen, wie z.B. Heizungsart, Miet- oder Eigentumsverhältnisse etc. der Kindertageseinrichtung Berücksichtigung. Für einige Positionen haben sich die Vertragspartner darauf geeinigt, Richtwerte festzuschreiben. Zu diesen Richtwerten gehören z.B.:
- Spiel- und Beschäftigungsmaterial (3,50 Euro pro Kind pro Monat),
- Kosten für Aus- und Fortbildung (150 Euro pro vollbeschäftigte Fachkraft im Jahr),
- Fachliteratur (pro Einrichtung 200 Euro jährlich),
- Richtwerte für die Leitungskapazität,
- Verwaltungskostenpauschale in Höhe von max. 5% der Kosten für das pädagogische Personal,
- Berücksichtigung kalkulatorischer Abschreibungen für die Gebäude und das bewegliche Anlagevermögen.
Nach Empfehlung des Landesrechnungshofes und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss (Beschluss Nr.: 01-11/08) reichen die Träger der Kindertageseinrichtungen zur Herstellung von Kostentransparenz bis zum 31.03. des Folgejahres ihre Jahresrechnung beim örtlichen Träger der Jugendhilfe ein. Das bildet die Grundlage für den örtlichen Träger, bei Abweichungen zwischen vereinbarten Platzkosten und tatsächlichem Jahresabschluss, den Träger der Einrichtung zu Neuverhandlungen aufzufordern. Zugleich ist es Ausdruck dessen, dass öffentliche Mittel und Elternbeiträge sparsam und effektiv zur Betreuung von Kindern eingesetzt werden.
Unabhängig davon wird zukünftig bei Leistungsverhandlungen mit den freien Trägern die tatsächliche Auslastung der Einrichtung bei der Ermittlung des Personalbedarfs berücksichtigt.
2.12. Pädagogisches Personal in den kommunalen Kindertageseinrichtungen
Durch den in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den letzten Jahren zu verzeichnenden Geburtenanstieg (2005: 407 2008: 478), einer Zunahme des Anmeldeverhaltens im Krippen- und Hortbereich und damit einer erhöhten Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes, durch die gesetzlichen Änderungen bei der Elternzeit mit der Folge, dass die Kinder bereits nach zwölf bzw. 14 Monaten einen Betreuungsplatz benötigen und die positive Entwicklung auf dem ersten Arbeitsmarkt, verbunden mit arbeitspolitischen Maßnahmen (2008: 126 Zuweisungen durch die ARGE) war im Jahr 2008 ein stark erhöhter und so nicht erwarteter Betreuungsbedarf zu verzeichnen. Die Abweichung von der ursprünglichen Prognose betrug 248 Kinder, das entspricht 8,7% (s. Punkt 3.2.). Um den Betreuungsbedarf auf Grundlage der Anspruchsprüfung erfüllen zu können, wurden im Jahr 2008 in den kommunalen Kindertageseinrichtungen zusätzlich über den Stellenplan hinaus 14 Erzieherstellen geschaffen und besetzt. Damit wurden in den kommunalen Einrichtungen mit Stand 31. Dezember 2008 390 Kinder in der Krippe, 790 Kinder im Kindergarten und 718 Kinder im Hort betreut. Der zusätzliche Personalbedarf führte zu Mehrausgaben im kommunalen Haushalt von 1.259.400 Euro.
-
Bestands- und Bedarfsentwicklung
- Bestandsentwicklung
Übersicht 1: Entwicklung der Einwohner ausgewählter Altersgruppen in der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald per 31.12. des Jahres
Jahr/ |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
Altersgruppe |
||||||
Krippenalter1 |
1.323 |
1.298 |
1.289 |
1.303 |
1.359 |
1.415 |
Kindergartenalter2 |
1.333 |
1.389 |
1.372 |
1.387 |
1.395 |
1.354 |
Hortalter3 |
1.149 |
1.208 |
1.279 |
1.341 |
1.407 |
1.437 |
Gesamt |
3.805 |
3.895 |
3.940 |
4.031 |
4.161 |
4.206 |
1 0 bis unter 3 Jahre
2 3 Jahre bis zum Schuleintritt
3 1. bis 4. Klasse
Übersicht 2: Betreute Kinder in Einrichtungen und in Kindertagespflege in der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald per 31.12. des jeweiligen Jahres
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
Kinderkrippe |
457 |
464 |
450 |
461 |
466 |
583 |
Kindergarten |
1.313 |
1.398 |
1.406 |
1.401 |
1.429 |
1392 |
Hort |
809 |
839 |
882 |
972 |
1.061 |
1124 |
Gesamt |
2.579 |
2.701 |
2.738 |
2.834 |
2.956 |
3.099 |
Kindertagespflege |
128 |
132 |
136 |
128 |
122 |
144 |
Gesamt |
2.707 |
2.833 |
2.874 |
2.962 |
3.078 |
3.243 |
Übersicht 2a: davon in kommunalen Einrichtungen
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
Kinderkrippe |
292 |
288 |
273 |
274 |
289 |
390 |
Kindergarten |
779 |
823 |
814 |
802 |
811 |
790 |
Hort |
579 |
559 |
612 |
656 |
698 |
718 |
Gesamt |
1.650 |
1.670 |
1.699 |
1.732 |
1.798 |
1.898 |
Übersicht 2b: davon in Einrichtungen in freier Trägerschaft
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
Kinderkrippe |
165 |
176 |
177 |
187 |
177 |
193 |
Kindergarten |
534 |
575 |
592 |
599 |
618 |
602 |
Hort |
230 |
280 |
270 |
316 |
363 |
406 |
Gesamt |
929 |
1.031 |
1.039 |
1.102 |
1.158 |
1.201 |
Im Jahr 2008 ist ein weiterer Anstieg des Betreuungsbedarfs in den Betreuungsformen Krippe und Hort zu verzeichnen gewesen. Im Bereich Kindergarten ist ein leichter Rückgang eingetreten. Per 31.12.2008 wurden in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald insgesamt 3.099 Kinder in Einrichtungen betreut. Das entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von ca. 5 %.
Die Anzahl der in der Kindertagespflege betreuten Kinder stieg von Dezember 2007 bis Dezember 2008 von 122 auf 144.
3.2. Abweichungen zur geschätzten Entwicklung des vorangegangenen Planungsberichts
Übersicht 3: Abweichungen zur geschätzten Bedarfsentwicklung 2005
Jahr |
2006 |
2007 |
06/2008[4] |
09/2008 |
12/2008 |
Kinderkrippe |
|||||
prognostizierte Kinder |
444 |
445 |
453 |
||
angemeldete Kinder |
461 |
466 |
457 |
584 |
583 |
Abweichung absolut |
17 |
21 |
4 |
131 |
130 |
Abweichung relativ |
3,83 |
4,72 |
0,88 |
28,92 |
28,70 |
Kindergarten |
|||||
prognostizierte Kinder |
1.414 |
1.414 |
1.404 |
||
angemeldete Kinder |
1.401 |
1.429 |
1.569 |
1.318 |
1.392 |
Abweichung absolut |
-13 |
15 |
165 |
-86 |
-12 |
Abweichung relativ |
-0,92 |
1,06 |
11,75 |
- 6,13 |
-0,85 |
Hort |
|
||||
prognostizierte Kinder |
935 |
974 |
994 |
||
angemeldete Kinder |
972 |
1.061 |
1.017 |
1.123 |
1.124 |
Abweichung absolut |
37 |
87 |
23 |
129 |
130 |
Abweichung relativ |
3,96 |
8,93 |
2,31 |
12,98 |
13,08 |
Gesamt |
|||||
prognostizierte Kinder |
2.793 |
2833 |
2.851 |
||
angemeldete Kinder |
2.834 |
2.956 |
3.043 |
3.025 |
3.099 |
Abweichung absolut |
41 |
123 |
192 |
174 |
248 |
Abweichung relativ |
1,47 |
4,34 |
6,73 |
6,10 |
8,70 |
Die größten Abweichungen zur bisherigen Schätzung der Entwicklung des Betreuungsbedarfs gibt es im Krippenbereich. Ursachen hierfür sind, wie bereits eingangs erwähnt, im Anmeldeverhalten, bei den Veränderungen zur Förderung der Familie für die Betreuung der Kinder im ersten Jahr nach der Geburt und in einer Zunahme der Beschäftigung zu vermuten.
Ebenfalls zugenommen hat die Quote derjenigen Kinder, die im Hort für eine Betreuung angemeldet worden sind.
3.3. Bedarfsentwicklung und Maßnahmeplanung
3.3.1. Entwicklung des Platzbedarfs
Die Schätzung der Entwicklung in der altersrelevanten Einwohnergruppe basiert im Wesentlichen auf
- der Annahme, dass die Geburten in den nächsten 3 bis 4 Jahren annähernd konstant bleiben und dann langsam zurück gehen werden[5] und
- einem Wanderungssaldo von - 2,7 % bis zum Schuleintritt und - 1 % während der Grundschulzeit[6].
Studentinnen haben in der Kohorte der Frauen im gebärfähigen Alter keine Berücksichtigung gefunden.
Übersicht 4: Voraussichtliche Entwicklung der Einwohner ausgewählter
Altersgruppen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald per 31.12. des jeweiligen Jahres
Jahr/ |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Altersgruppe |
|||||
Krippenalter * |
1.472 |
1.460 |
1.460 |
1.450 |
1.420 |
Kindergartenalter ** |
1.384 |
1.442 |
1.503 |
1.554 |
1.562 |
Hortalter *** |
1.459 |
1.480 |
1.454 |
1.445 |
1.480 |
Gesamt |
4.316 |
4.381 |
4.416 |
4.449 |
4.462 |
* 0 bis unter 3 Jahre
** 3 Jahre bis zum Schuleintritt
*** 1. bis 4. Klasse
Das Anmeldeverhalten[7] in der Betreuungsform Kinderkrippe lag in den Jahren 2005 bis 2007 bei durchschnittlich 34,86 %. Im September betrug die Quote 41,8 %.
Von den 0 bis unter 1jährigen nutzen lediglich 5,73 % der Altersgruppe einen Betreuungsplatz. von den 1- bis unter 3jährigen nehmen 59,41 % einen Platz in Anspruch. Die Betreuungsform Kinderkrippe weist im September 2008 hinsichtlich der Verteilung nach Alter folgende Struktur auf:
0 bis unter 1jährigen 5,25 %,
1 bis unter 2jährigen 38,24 % und
2 bis unter 3jährigen 56,51 %.
Für den Prognosezeitraum wird eine Entwicklung des Anmeldeverhaltens von gegenwärtig ca. 41 % auf ca. 56 % für die 0 bis unter 3jährigen Kinder prognostiziert. Das entspricht einer jährlichen Steigerung von 3 %.
Für den Kindergartenbereich wird angenommen, dass das Anmeldeverhalten annähernd konstant bleibt. Als Basis wird der Durchschnittswert der letzten Jahre von 102,25%[8] zu Grunde gelegt.
In der Betreuungsform Hort lag das Anmeldeverhalten zwischen 2005 und 2007 bei durchschnittlich 62,01 %. Allerdings steigen die Werte für die Hortbetreuung an der Grundschule kontinuierlich an: 2005 - 64,7 %, 2006 - 68,4 % und 2007 - 73,8 %. In den Kindertageseinrichtungen wird weniger Hortbetreuung nachgefragt und es ist auch kein Trend erkennbar: 2005 - 49,6 %, 2006 - 53,2 %, 2007 - 51,7 %.
Da in den nächsten Jahren die Hortbetreuung zunehmend an die Grundschulen verlagert werden soll, werden die Annahmen für den Betreuungsbedarfs differenziert gestaltet. Für das Jahr 2009 wird mit einer leichten Steigerung des Betreuungsbedarfs im Hort gerechnet. Es wird eine Quote von 78,1 % angenommen. Nach der Umsetzung der Verlagerung der Hortbetreuung wird ab dem Jahr 2010 ein Anmeldeverhalten von 80,2 % zu Grunde gelegt.
Übersicht 5: Schätzung des Betreuungsbedarfes in der Universitäts- und
Hansestadt Greifswald bis 2013 per 31.12. des jeweiligen Jahres
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Kinderkrippe |
636 |
668 |
706 |
741 |
777 |
Kindergarten |
1.415 |
1.474 |
1.517 |
1.563 |
1.562 |
Hort |
1.171 |
1.187 |
1.167 |
1.160 |
1.187 |
Gesamt |
3.222 |
3.329 |
3.390 |
3.464 |
3.526 |
Kindertagespflege |
160 |
170 |
180 |
180 |
180 |
Gesamt |
3.382 |
3.499 |
3.570 |
3.644 |
3.706 |
Aufgrund der gegenwärtig gültigen Betriebserlaubnis (BE) der Einrichtungen (Stand 30.09.2008) ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 177 Krippenplätzen bis zum Jahr 2013.
Im Kindergarten- und Hortbereich fällt der zusätzlich Bedarf an Plätzen mit 48 und 44 auf Basis der BE wesentlich geringer aus.
3.3.2. Maßnahmeplanung
Die in der vorangegangenen Planungsdokumentation aufgezeigten Ziele und Maßnahmen haben, soweit sie im vorliegenden Planungsbericht nicht aufgehoben oder überarbeitet worden sind und dies nicht ausdrücklich dargestellt wurde, weiterhin Bestand.
Aufgrund des zu erwartenden Betreuungsbedarfs werden Entscheidungen hinsichtlich der personellen Entwicklung in den kommunalen Einrichtungen sowie der Entwicklung von Standorten zu treffen sein. Wenn es keine wesentlichen Veränderungen bei wichtigen Rahmenbedingungen gäbe (Betreuungsschlüssel, größere Erweiterung der Platzkapazität bei freien Trägern), würde bei den kommunalen Einrichtungen bis zum Jahr 2013 ein zusätzlicher Personalbedarf von ca. 50 Stellen a 25 Stunden/Woche (entspricht 1.250 h/W) entstehen.
Eine Grundlage für die weitere Planung ist die Festlegung, dass das gegenwärtige Stundenvolumen in Höhe von 6.565 Stunden/Woche auch zukünftig nicht überschritten werden soll.
Um das zu erreichen, sollen
- eine neue Einrichtung durch den Träger „Institut für Lernen und Leben“ e.V. (ILL) mit 24 Krippen und 54 Kindergartenplätzen errichtet,
- Kapazitäten (Krippe, Kindergarten und Hort) bei anderen freien Trägern ausgebaut,
- die beiden neuen Horte an den Grundschulen „Greif“ und „E. Weinert“ durch einen freien Träger (ILL) betrieben,
- das gegenwärtig für die Betreuung der Hortkinder in den Kindertageseinrichtungen in Schönwalde I und Schönwalde II eingesetzte Personal nicht an den Träger übergeben, sondern in den kommunalen Einrichtungen im Bereich der Krippen und Kindergärten eingesetzt und
- die Kapazität in der Kindertagespflege erhöht werden.
Die unter Punkt 4 vorgeschlagene Vorgehensweise würde in den Jahren 2010 und 2011 zu einem Personalüberhang führen. Mittels personalwirtschaftlicher Maßnahmen ist diesem prognostizierten Personalüberhang entgegenzuwirken.
Mit dem bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verbleibenden Personalbestand wird es bis 2012 möglich sein, die Betreuung in den kommunalen Einrichtungen sicherzustellen. Im Rahmen der aktuellen Bedarfsplanung ist zu prüfen, inwieweit ab 2012 zusätzliches Personal benötigt wird.
Mit der Vergabe von Betreuungskapazitäten in freie Trägerschaft kann unter Berücksichtigung eines wirtschaftlichen Betriebs der kommunalen Einrichtungen möglicherweise die Schließung von einem Haus erforderlich werden (vgl. S. 26 und
Übersicht 8).
Die Verteilung der Kinder auf Einrichtungen in freier bzw. kommunaler Trägerschaft erfolgte unter Berücksichtigung der zur Zeit bekannten Entwicklung der Kapazitäten der freien Träger, wobei der übrige prognostizierte Bedarf auf die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft unter Berücksichtigung einer möglichst effektiven Auslastung verteilt wurde.
Übersicht 6: Entwicklung der Betreuungskapazität in den kommunalen Einrichtungen
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Kinderkrippe |
438 |
434 |
448 |
483 |
518 |
Kindergarten |
769 |
756 |
781 |
827 |
816 |
Hort |
767 |
757 |
502 |
492 |
506 |
Gesamt |
1.974 |
1.947 |
1.731 |
1.802 |
1.840 |
Übersicht 7: Entwicklung der Betreuungskapazität in Einrichtungen freier Träger
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Kinderkrippe |
198 |
234 |
258 |
258 |
259 |
Kindergarten |
646 |
718 |
736 |
736 |
746 |
Hort |
404 |
430 |
665 |
668 |
681 |
Gesamt |
1.248 |
1.382 |
1.659 |
1.662 |
1.686 |
Bezogen auf die jeweilige Einrichtung werden Verschiebungen bei der Inanspruchnahme der Plätze unter Berücksichtigung der einzelnen Betreuungsformen (Betreuungssetting) im Zeitraum von 2009 bis 2013 eintreten.
Übersicht 8: Plätze in kommunalen Einrichtungen nach Betreuungssetting
|
2008 |
|
|
|
|
2013 |
|
|
|
Einrichtung |
Krippe |
KG |
Hort |
gesamt |
|
Krippe |
KG |
Hort |
gesamt |
„Lilo Herrmann“ |
40 |
80 |
0 |
120 |
|
60 |
90 |
0 |
150 |
„Friedrich Wolf“ |
30 |
97 |
43 |
170 |
|
66 |
108 |
0 |
174 |
„Regenbogen“ |
40 |
86 |
51 |
177 |
|
71 |
118 |
0 |
189 |
„S. Marschak“ |
39 |
91 |
51 |
181 |
|
78 |
110 |
0 |
188 |
„A.S. Makarenko“ |
70 |
111 |
19 |
200 |
|
78 |
108 |
0 |
186 |
„Zwergenland“ |
59 |
100 |
0 |
159 |
|
78 |
110 |
0 |
188 |
„Lütt Matten“ |
37 |
48 |
0 |
85 |
|
0 |
0 |
0 |
0 |
„Am Grünland“ |
21 |
32 |
0 |
53 |
|
30 |
30 |
0 |
60 |
„R. Petershagen“ |
28 |
91 |
0 |
119 |
|
30 |
88 |
0 |
118 |
„Weg ins Leben“ |
22 |
33 |
0 |
55 |
|
20 |
36 |
0 |
56 |
„Inselkrabben“ |
4 |
21 |
0 |
25 |
|
8 |
18 |
0 |
26 |
Krull-Hort |
0 |
0 |
179 |
179 |
|
0 |
0 |
153 |
153 |
„Kunterbunt“ (Hort) |
0 |
0 |
114 |
114 |
|
0 |
0 |
110 |
110 |
„Spatzentreff“ (Hort) |
0 |
0 |
173 |
173 |
|
0 |
0 |
154 |
154 |
„Knirpsenland“ |
0 |
0 |
88 |
88 |
|
0 |
0 |
88 |
88 |
gesamt |
390 |
790 |
718 |
1.898 |
|
519 |
816 |
505 |
1.840 |
Übersicht 9: Plätze in Einrichtungen freier Trägerschaft nach Betreuungssetting
|
2008 |
|
|
|
|
2013 |
|
|
|
Einrichtung |
Krippe |
KG |
Hort |
gesamt |
|
Krippe |
KG |
Hort |
gesamt |
“St. Josef” |
11 |
46 |
0 |
57 |
|
12 |
48 |
0 |
60 |
“St. Nikolai” |
12 |
37 |
0 |
49 |
|
14 |
38 |
0 |
52 |
„St. Marien“ |
7 |
41 |
0 |
48 |
|
18 |
42 |
0 |
61 |
„Kinderladen“ |
9 |
18 |
0 |
27 |
|
10 |
20 |
0 |
30 |
„Arche Noah“ |
21 |
51 |
0 |
72 |
|
24 |
60 |
0 |
84 |
„Rosengarten“ |
12 |
35 |
0 |
47 |
|
12 |
36 |
0 |
48 |
„Waldorfkindergarten“ |
13 |
39 |
86 |
138 |
|
12 |
54 |
85 |
151 |
„A. Puschkin“ |
35 |
99 |
44 |
178 |
|
60 |
136 |
0 |
196 |
Akt. Sonnen. Haus I |
24 |
105 |
0 |
129 |
|
24 |
108 |
0 |
132 |
Akt. Sonnen. Haus II |
0 |
0 |
128 |
128 |
|
0 |
0 |
128 |
128 |
„Käpt´n |
0 |
30 |
62 |
92 |
|
0 |
48 |
110 |
158 |
„Christuskirche“ |
49 |
101 |
0 |
150 |
|
48 |
102 |
0 |
144 |
„Lernen und Leben“ |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
24 |
54 |
0 |
78 |
Hort Greif-GS |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
170 |
170 |
Hort Weinert-GS |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
104 |
104 |
Martin-Hort |
0 |
0 |
86 |
86 |
|
0 |
0 |
85 |
85 |
gesamt |
193 |
602 |
406 |
1.201 |
|
258 |
746 |
682 |
1.686 |
3.3.2.1. Entwicklungen in den Betreuungsformen Kinderkrippe und
Kindergarten
Ausbau des Betreuungsangebotes für unter 3jährige
Aufgrund des zu erwartenden Mehrbedarfs in der Betreuungsform Kinderkrippe (vgl. Punkt 3.3.1.) auf Basis der Betriebserlaubnis (BE) vom September 2008 sind bis zum Jahr 2013 zusätzlich ca. 203 Krippenplätze bereit zu stellen.
12 Plätze „St Marien“
24 Plätze „A. Puschkin“ (nach Auszug Hort)
24 Plätze ILL
12 Plätze „L. Herrmann“
36 Plätze „F. Wolf“ (nach Auszug Hort)
26 Plätze „Regenbogen“ (nach Auszug Hort)
42 Plätze „S. Marschak“ (nach Auszug Hort)
4 Plätze „A.S. Makarenko“ (nach Auszug Hort)
23 Plätze „Zwergenland“
Erweiterung der Kapazität von Plätzen im Bereich der verlängerten Öffnungszeiten
Der Bedarf an Betreuungsplätzen über die Regelöffnungszeit hinaus ist in der Kindertageseinrichtung „A.S. Makarenko“ weiterhin sehr hoch. Deshalb wird ab 2009 halbjährlich eine Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen mit dem Ziel erfolgen, den tatsächlichen Bedarf aktuell zu ermitteln.
Von den Eltern ist für das laufende Jahr ein weiter steigender Bedarf an Betreuung über das Regelangebot hinaus signalisiert. Gegenwärtig kann aber seitens des örtlichen Trägers keine Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs vorgenommen werden. Wenn sich im Laufe des Jahres ein zusätzlicher Bedarf ergibt, besteht die Möglichkeit, in anderen Sozialräumen kurzfristig Kapazitäten für das spezifische Betreuungsangebot zu entwickeln (Kindertageseinrichtung des ILL und Kindertageseinrichtung „Regenbogen“). In diesen Prozess sind die örtlichen Unternehmen und Betriebe stärker einzubeziehen, denn sie haben ein berechtigtes Interesse an einer berechenbaren Beschäftigung ihrer qualifizierten Mitarbeiterinnen[9].
Investitionsrichtlinie des Landes M-V[10]
Zur Umsetzung des Betreuungsanspruches für Kinder vom vollendeten ersten bis dritten Lebensjahr werden durch den Bund und das Land investive Fördermittel bereitgestellt. Ziel der Förderung ist die Sicherstellung leistungsfähiger, bedarfsgerechter und regional ausgewogener Förderangebote für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. Schwerpunkte bilden dabei Maßnahmen zur Verbesserung und Sicherung der Infrastruktur der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen in den Bereichen
- frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung,
- Verpflegung und Ernährung,
- Bewegung und sportliche Betätigung,
- Begegnung und Kommunikation, Rückzug und
- Ausstattung.
Für die Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als örtlichem Träger der Jugendhilfe stehen insgesamt 1.377.914 Euro Bundes- und Landesmittel bis zum Jahr 2013 zur Verfügung.
Der Träger der Einrichtung muss mindestens einen Eigenanteil von 10% der Maßnahme erbringen.
In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist mit dem Beschluss-Nr. 01-09/08 des Jugendhilfeausschusses vom 01.09.2008 als 1. Priorität der bedarfsgerechte Neu- und Ausbau von Krippenplätzen und als 2. Priorität die Verbesserung der qualitativen Ausstattung festgelegt worden. Zur Umsetzung der Maßnahmen ist eine Prioritätenliste auf Basis der in diesem Planungsbericht getroffenen Festlegungen zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Die freien Träger sind am Verfahren zu beteiligen.
Der Jugendhilfeausschuss hat darüber hinaus am 02.03.2009 einer von der Verwaltung vorgeschlagenen grundsätzlichen Verfahrensweise zur Aufteilung der Fördermittel zugestimmt.
Von den zur Verfügung stehenden Landesmitteln sind im Jahr 2008 bereits 50.000 Euro für die Sanierung von zwei Sanitärbereichen gebunden. Darüber hinaus sollen 60.000 Euro für die Förderung der Kindertagespflegestellen bereitgestellt werden.
Die übrige Summe wird durch die Anzahl der neu zu schaffenden bzw. umzuwandelnden Betreuungsplätze (203) geteilt. Somit ergibt sich eine Pro-Platz-Förderung.
Zunächst werden Neu- und Ausbauvorhaben betrachtet. Für Neu- und Ausbauvorhaben wird der Faktor 1,5 bezogen auf den Betrag der Pro-Platz-Förderung für die zu schaffenden Kapazitäten veranschlagt.
Von dem restlichen Betrag werden 15 Bäder, von bisher für die Hortbetreuung genutzten Einheiten, entsprechend den Anforderungen des Krippenbetriebs umgebaut.
Der dann noch verbleibende Förderbetrag sollte dann als Pro-Kopf-Förderung bezogen auf alle in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Einrichtungen betreuten Krippenkinder zur Verfügung gestellt werden.
Erweiterung des Angebotes von integrativen Plätzen
Gegenwärtig gibt es in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in sechs Einrichtungen insgesamt 147 integrative Betreuungsplätze. In zwei kommunalen Häusern werden integrative Gruppen im Kindergarten vorgehalten. Darüber hinaus gibt es einen Hort mit dem speziellen Angebot. In freier Trägerschaft befinden sich der Kindergarten „Käpt´n Sprechdachs“ (Sprachheil-Kita) und jeweils ein Angebot für Kindergartenkinder und Hortkinder in Einrichtungen des „Aktion Sonnenschein“ e.V. sowie ein Angebot für integrative Hortbetreuung an der „Martinschule“
Der Bedarf an Plätzen für Kinder mit differenziertem Förderbedarf nimmt zu. Deshalb sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit in der Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ weitere 4 integrative Plätze im Verlauf des Jahres 2010 bereit gestellt werden können.
3.3.2.2. Ausbau der Kindertagespflege
Der Bedarf an Kindertagespflegeplätzen ist seit 2008 ebenfalls angestiegen und es wird prognostiziert, dass deshalb zukünftig 180 Plätze in der Betreuungsform Kindertagespflege benötigt werden. Die Kapazitätserweiterung soll schrittweise erfolgen. Um die erforderlichen Plätze zukünftig bereitstellen zu können, sind einerseits die vorhandenen Tagespflegestellen, wenn es die räumlichen Voraussetzungen und die Qualifikation der Tagespflegeperson zulassen, zu erweitern sowie andererseits mindestens weitere 10 Kindertagespflegestellen neu zu schaffen.
Gegenwärtig haben sich ca. 40 % der in Greifswald tätigen Tagespflegepersonen bereiterklärt, zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten. Damit wurde das Angebot bereits um 23 Plätze erweitert (Stand 01.03.2009).
Eine weitere Großtagespflegestelle, in der bis zu 10 Kinder betreut werden, soll II. Quartal 2009 entstehen.[11]
Für den Ausbau der Kindertagespflege werden 60.000 Euro aus der Investitionsrichtlinie bereitgestellt.
Um die zur Sicherung des Betreuungsbedarfs notwendigen zusätzlichen Kindertagespflegestellen anbieten zu können, müssen zeitnah die Aktionen für die Werbung von neuen Kindertagespflegepersonen erfolgen.
Gleichzeitig ist deren Ausbildung und fachliche Betreuung der Kindertagespflegepersonen sicherzustellen. Für einen Ausbildungszyklus sind pro Person 500 bis 700 Euro zu veranschlagen.
Entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Vereins[12] ist für jeweils 60 Kindertagespflegeverhältnisse eine Vollzeitstelle für Vermittlung, Fachaufsicht und pädagogische Fachberatung zur Verfügung zu stellen. Gegenwärtig stehen für die 144 in Betreuung befindlichen Kinder und deren Eltern 0,7 VZÄ bereit (180 Kinder 3 VZÄ).
Um diese zu entlasten und eine Konzentration auf die Kernaufgaben, wie der Gewinnung von Kindertagespflegepersonen und Vermittlung der Plätze zu erreichen, muss die Fachberatung zukünftig durch eine gesonderte Fachkraft erfolgen.
Es müssen die organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, Kindern, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, einen zeitnahen Übergang in eine Kindertageseinrichtung zu gewährleisten.
Die Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird im Jahr 2009 durch die Fachberatung des örtlichen Trägers gemeinsam mit Tagespflegepersonen und Eltern überarbeitet.
3.3.2.3. Ausbau der Hortbetreuung
Da die Hortbetreuung im Jahr 2011 überwiegend an den Grundschulen erfolgen wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Kapazitäten für den steigenden Bedarf im Hort in den Schulen zur Verfügung stehen werden.
Hort "Spatzentreff" an der Grundschule „Käthe Kollwitz“
Aufgrund des gemeldeten Bedarfs ist eine ab dem Schuljahr 2008/2009 erforderliche Kapazitätserweiterung um zwei Gruppen erfolgt. Mit der Bedarfsentwicklung ist ein Mehrbedarf von zwei Räumen für Schule und Hort erforderlich geworden.
Ein zusätzlicher Bedarf wird zukünftig nicht prognostiziert.
Hort an der Grundschule „Karl Krull“
Im „Krull-Hort“ ist ab dem Schuljahr 2008/2009 die Kapazitätserweiterung um eine Gruppe erfolgt. Eine separate Nutzung weiterer Räume für die Hortbetreuung ist nicht möglich. In Absprache mit der Schule werden Räume sowohl durch die Schule als auch durch den Hort genutzt. Ein entsprechendes Raumkonzept ist zur Erteilung der Betriebserlaubnis erarbeitet worden. Baumaßnahmen sind an diesem Standort nicht erforderlich. Die erforderliche Ausstattung mit Mobiliar und Einrichtungsgegenständen wird durch eine Umgestaltung aller bisher und zukünftig genutzten Horträume sicher gestellt.
Ein zusätzlicher Bedarf wird zukünftig nicht prognostiziert.
Hort "Kunterbunt" im Gebäude des ehemaligen Internates der Allgemeinen Förderschule „Johann H. Pestalozzi“
Zur Absicherung der erforderlichen Betreuungsbedarfe im integrativen Hort „Kunterbunt“ wurde zum Schuljahr 2009/2010 kurzfristig eine Übergangslösung im Rahmen der Raumnutzung zwischen dem Amt für Jugend, Soziales und Familie und dem Schulverwaltungsamt abgestimmt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese räumliche Regelung nicht den Bedürfnissen der Kinder entspricht und darüber hinaus eine Gewährleistung der Aufsichtpflicht einschränkt. Demzufolge musste die Betreuung der Kinder durch erhöhten Personaleinsatz erfolgen (durch Leitungskapazitäten, Praktikanten).
Für das Schuljahr 2009/2010 liegen so viele Anmeldungen für eine Hortbetreuung vor, dass eine Kapazitätserweiterung notwendig wird. Unter den gegenwärtigen räumlichen Rahmenbedingungen ist die Erweiterung der Kapazität in dem Haus nicht möglich. Die Erarbeitung eines Raumkonzeptes für das ehemalige Internat entsprechend des Gebäudegrundrisses ist zwingend erforderlich. Gegenwärtig liegt auch noch keine bestätigte Nutzungsänderung vor, so dass bauliche Veränderungen nicht möglich sind. Unter Federführung durch das Amt für Jugend, Soziales und Familie und unter Beteiligung des Schulverwaltungs-, des Immobilienverwaltungsamtes, der Schulen sowie des Hortes ist das Verfahren zur Nutzungsänderung durchzuführen und bis zum 31.05.2009 ein Raumkonzept zu entwickeln.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Investitionsmittel im Vermögenshaushalt.
Unter Bezugnahme auf die anstehende Verwaltungsreform ist zu prüfen, ob das Gebäude weiterhin durch die Kommune als Hort genutzt werden und in diesem Zusammenhang eine Zuordnung zur Grundschule erfolgen soll.
Hort an der Grundschule „Erich Weinert“
Die Hortbetreuung an der Grundschule „E. Weinert“ soll zum Schuljahr 2010/2011 aufgenommen werden. Geschätzt wird, dass ein Bedarf für ca. 100 Betreuungsplätze (ca. 5 Gruppen) bestehen wird. Die Beantragung für den Betrieb der Einrichtung ist beim Landesjugendamt bis spätestens 31.05.2010 zu stellen.
Die Erarbeitung einer Aufgabenstellung und eines gemeinsamen Raumkonzeptes für das Immobilienverwaltungsamt ist gemeinsam durch das Amt für Jugend, Soziales und Familie, das Schulverwaltungsamt und die Schule erfolgt. Die Baumaßnahmen zur Einrichtung des Hortes entsprechend der erarbeiteten Aufgabenstellung und unter Einhaltung der notwendigen Standards sind im Zeitraum von Januar bis Juli 2010 durchzuführen.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Investitionsmittel im Vermögenshaushalt.
Hort an der Grundschule „Greif“
Eine Aufgabenstellung und ein Raumkonzept, das die gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes durch die Grundschule und den Hort berücksichtigt, ist gemeinsam durch die Schule, das Amt für Jugend, Soziales und Familie, das Schulverwaltungsamt und das Immobilienverwaltungsamt erarbeitet worden. Die Planung der notwendigen Baumaßnahmen hat begonnen.
Die Beantragung einer Betriebserlaubnis für den Hortbetrieb ist beim Landesjugendamt Mecklenburg-Vorpommern bis spätestens 31.05.2010 zu stellen.
Geschätzt wird, dass eine Hortkapazität für die Betreuung von ca. 180 Kindern erforderlich ist.
Die Haushaltsmittel für die Investition sind durch entsprechende Planansätze des Vermögenshaushaltes und Verpflichtungsermächtigungen abgesichert.
3.3.3. Fortbildung und Qualitätssicherung
Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten zwei Jahre wurden die Richtwerte auf 150 Euro pro VZÄ im Jahr angepasst, um den Fortbildungsbedarf sowohl bei den freien Trägern als auch in den kommunalen Einrichtungen entsprechend der Qualitätsanforderungen abzusichern.
Synergieeffekte können durch Inhouse-Seminare der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter Einbeziehung der freien Träger sowie durch den verstärkten Einsatz der Multiplikatoren erreicht werden.
3.3.4. Abschätzung der Entwicklung des Finanzbedarfs für die Betreuung von Kindern in kommunalen Kindertageseinrichtungen
Mit der Darstellung der Abschätzung der Entwicklung des Finanzbedarfs der kommunalen Kindertageseinrichtungen wird nicht der Anspruch einer Finanzplanung für die nächsten vier bis fünf Jahre erhoben, sondern es soll lediglich der zukünftige Trend verdeutlicht werden.
Die Abschätzung des Finanzbedarfs der kommunalen Kindertageseinrichtungen erfolgt auf Basis des prognostizierten Betreuungsbedarfs (s. Übersicht 6) und der durchschnittlichen Belegung der Kindertageseinrichtungen innerhalb eines Jahres[13]. Das ist notwendig, um einen abgeschätzten Mehrbedarf für die Folgejahre zu ermitteln, für dessen Berechnung auch nur durchschnittliche Belegungswerte zugrunde gelegt werden können. Weiterhin werden das durchschnittliche Verhältnis von Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsbetreuung und eine jährliche Steigerung der Platzkosten und der Landesmittel von 2% berücksichtigt.
Übersicht 10: Abschätzung des Finanzbedarfs per 31.12. des jeweiligen Jahres
Jahr |
Gesamtbedarf (kommunaler Anteil) |
Mehrbedarf gegenüber Vorjahr |
2008 |
3.446.670 Euro |
|
2009 |
3.703.463 Euro |
256.794 Euro |
2010 |
3.907.684 Euro |
204.221 Euro |
2011 |
4.109.146 Euro |
201.461 Euro |
2012 |
4.366.556 Euro |
257.410 Euro |
2013 |
4.594.700 Euro |
228.144 Euro |
Die ausgewiesenen Beträge werden den kommunalen Haushalt zukünftig zusätzlich belasten.
Durch die verschiedenen geplanten Maßnahmen wie der Neubau einer Einrichtung sowie Verlagerung des Hortbetriebs an Grundschulen in Schönwalde I und Schönwalde II könnte eine Reduzierung des finanziellen Mehrbedarfs möglich sein. Die für eine genauere Abschätzung erforderlichen Daten (u.a. Baukosten, Mietzins, Platzkostenkalkulation) liegen zurzeit noch nicht vor. Sie müssen im Rahmen der für den Herbst 2009 geplanten Haushaltskonsolidierung erfasst und bewertet werden.
Ein Einspareffekt ergibt sich dadurch, dass der freie Träger ILL für die Ausstattung der Einrichtungen selber aufkommen wird (entspricht ca. 65.000 Euro).
Mit der Konzentration der Horte an den Grundschulen ist die Möglichkeit nicht auszuschließen, dass nach 2011 eine Einrichtung zur Schließung vorgeschlagen werden kann.
3.3.5. Abschätzung des Personalbedarfs in den kommunalen Kindertageseinrichtungen
In den Greifswalder Kindertageseinrichtungen erfolgt die Betreuung von Kindern entsprechend den Regelungen des § 10 Absatz 2 KiföG M-V grundsätzlich nur durch pädagogische Fachkräfte. Sogenannte Unterstützungskräfte wie z.B. Kinderpflegerinnen flankieren die Fachkräfte.
Zum 01.01.2011 ist voraussichtlich eine Novellierung des KiföG M-V zu erwarten, in der u.a. Veränderungen in den Regelungen zum Fachkräftegebot erwartet werden. Die sich gegenwärtig abzeichnenden Problemlagen im Personalbereich wie z.B. mangelnder Erziehernachwuchs und die Abwanderung von Fachkräften in die Altbundesländer werden die zukünftige Definition der Fachkraft in der Kindertagesbetreuung beeinflussen.
Der konkrete Personalbedarf wird von mehreren Variablen beeinflusst, wie z.B.
- dem Anmeldeverhalten,
- der Steigerungsrate bei der Bedarfsentwicklung im Bereich Kinderkrippe,
- dem Anteil der Ganztagsbetreuung,
- der Entwicklung des Bedarfs an integrativen Plätzen,
- den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.
Die nachfolgend aufgeführten Zahlen sollen lediglich einen Trend darstellen. Sie dienen als Basis für weitere Überlegungen, wie mit einem möglichen Überhang bzw. Mehrbedarf an Personal umgegangen werden soll.
Übersicht 11: Abschätzung der Personalbedarfsentwicklung
|
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
|
Kinderkrippe |
390 |
438 |
434 |
448 |
483 |
518 |
|
Kindergarten |
790 |
769 |
756 |
781 |
827 |
816 |
|
Hort |
718 |
767 |
757 |
502 |
492 |
506 |
|
Gesamt |
1.898 |
1.974 |
1.947 |
1.731 |
1.802 |
1.840 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
zusätzlicher Bedarf an Erzieherinnen |
|
5,4[14] |
-0,4 |
-7,6 |
2,0 |
7,0 |
14,4 |
Demzufolge werden nach heutigem Kenntnisstand bis zum Jahr 2013 möglicherweise zusätzlich 14,4 Erzieherinnen a 25 Stunden Arbeitszeit benötigt (entspricht 8,975 VZÄ).
Der Bedarf an Erzieherinnen muss anhand des konkreten Betreuungsbedarfs jährlich ermittelt und angepasst werden, wobei die Berechnung der Leitungskapazität der Kindertageseinrichtungen nach den Regelungen des KiföG M-V , insbesondere nach der Handreichung für den Abschluss von Leistungsverträgen nach § 16 KiföG in Mecklenburg-Vorpommern[15] erfolgt. Die entsprechende konkrete Berechnung ist durch das Haupt- und Personalamt vorzunehmen. Dazu wird dem Haupt- und Personalamt quartalsweise zum 15. des betreffenden Monats die Kinderzahl je Einrichtung, aufgeteilt nach Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und integrativen Gruppen sowie Halbtags-, Teilzeit- und Ganztagsbetreuung mitgeteilt. Ziel ist es, über eine Softwarelösung den aktuellen Zugriff für das Haupt- und Personalamt zu ermöglichen. Für die Stellen- und Personalkostenplanung ist die Meldung zum 31.05. des Jahres maßgeblich.
Der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, als Träger von kommunalen Kindereinrichtungen obliegt es, das für die Betreuung der Kinder erforderliche Personal zu planen und rechtzeitig auf sich abzeichnende Entwicklungen zu reagieren. Diese Aufgabe hat angesichts der demografischen Entwicklung an Bedeutung gewonnen und ist eine zentrale Managementaufgabe. Ein Konzept der Personalentwicklung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald soll dieses zukünftig erfassen. Lediglich in dem Bereich der Fortbildung und Weiterqualifizierung im Zusammenwirken mit der Fach- und Praxisberatung erfolgt dies systematisch.
Deshalb soll der Personaleinsatz unter Berücksichtigung folgender Zielstellung erfolgen:
- Kontinuierliche Absicherung des Personalbedarfes in jeder Kindertageseinrichtung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben,
- Effektiver und optimaler Personaleinsatz,
- Wirtschaftlicher Einsatz der Personalressourcen,
- Optimierung durch Flexibilisierung,
- Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit,
- Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe von Kindern zur Gewährleistung der Betreuungskontinuität, wie z. B. für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, Kinder mit Förderbedarf und für Kinder mit Migrationshintergrund (Reduzierung der Bezugspersonen vorrangig für die Krippenkinder).
Um auf die sich verändernden Betreuungsbedarfe adäquat reagieren zu können, sind Arbeitszeitmodelle zu entwickeln, die diesen Zielstellungen entsprechen. Die für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten der Erzieherinnen notwendigen inhaltlichen und konzeptionellen Arbeiten sind gemeinsam vom Haupt- und Personalamt sowie dem Amt für Jugend, Soziales und Familie unter Beteiligung des Personalrates durchzuführen.
3.3.6. Bauliche Unterhaltung der kommunalen Kindertageseinrichtungen
Trotz der jährlich steigenden Instandhaltungs- und Investitionsaufwendungen im Kindertagesstättenbereich (2006 – 90.300 Euro; 2007 – 116.200 Euro und 2008 – 169.800 Euro zzgl. 48.800 Euro im Jahr 2007 für die Umgestaltung der Kita „A.S. Makarenko“) ist der Investitionsbedarf in den kommunalen Kindertageseinrichtungen noch sehr hoch.
Übersicht 12: Investitionsbedarf kommunalen Kindertageseinrichtungen[16]
|
Gesamtbedarf |
davon Sanitärbereiche |
jährlicher Bedarf Außenanlagen |
„L. Hermann“ |
840.000 |
480.000 |
3.000 |
„F. Wolf“ |
840.000 |
480.000 |
3.000 |
„Regenbogen“ |
950.000 |
480.000 |
3.000 |
„S. Marschak“ |
840.000 |
480.000 |
3.000 |
„Zwergenland“ |
1.000.000 |
330.000 |
3.000 |
„A.S. Makarenko“ |
750.000 |
280.000 |
3.000 |
„Petershagen „ |
270.000 |
180.000 |
2.500 |
„Knirpsenland“ |
320.000 |
0 |
2.000 |
„Weg ins Leben“ |
350.000 |
90.000 |
2.000 |
„Inselkrabben“ |
490.000 |
90.000 |
1.500 |
„Lütt Matten“ |
0 |
0 |
0 |
Gesamt |
6.650.000 |
2.890.000 |
26.000 |
Im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturpakete läuft gegenwärtig innerhalb der Verwaltung ein Abstimmungsprozess unter Leitung der Kämmerei, um bauliche Maßnahmen im Sinne der Konjunkturpakete für die Kindertagesstätten zu planen.
Darüber hinaus werden durch die Investitionsrichtlinie zum Ausbau der Kindertagesförderung von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Mittel in Höhe von
1,3 Mio. Euro bis 2013 zur Verfügung gestellt (vgl. Pkt. 3.3.2.1., S. 22).
Der vorhandene Investitionsbedarf kann nur durch die kontinuierliche Bereitstellung der notwenigen Investitionsmittel gedeckt werden und ist in soweit von den jährlichen Budgetentscheidungen der Bürgerschaft und dem freien Finanzspielraum der Stadt abhängig.
- Zusammenfassung
- Im Jahr 2008 betrug der Betreuungsbedarf ca. 109 %, d.h., im Vergleich zu dem im vorangegangenen Planungsbericht prognostizierten Bedarf mussten per 31. Dezember 248 Kinder mehr betreut werden. Aufgrund dieser Entwicklung wurde die Kindertagesstätten-Konzeption vorzeitig fortgeschrieben.
-
Ursachen für den Mehrbedarf an Betreuungskapazitäten sind begründet in
- einem Geburtenanstieg in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in
den Jahren 2006 und 2007,
- der Reduzierung der Elternzeit von zwei Jahren auf zwölf bzw. 14 Monate,
- den Entwicklungen auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie
- arbeitspolitischen Maßnahem des zweiten Arbeitsmarktes. - In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden in Einrichtungen in freier Trägerschaft und in kommunalen Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht Betreuungsplätze bereit gestellt, insbesondere im Hinblick auf den bis zum Jahr 2013 umzusetzenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.
- Aufgrund des zu erwartenden Mehrbedarfs in der Betreuungsform Kinderkrippe sind auf Basis der Betriebserlaubnis vom September 2008 bis zum Jahr 2013 zusätzlich ca. 203 Krippenplätze in Einrichtungen der freien Träger und in kommunalen Kindertageseinrichtungen bereit zu stellen.
- Durch einen freien Träger wird eine Kindertageseinrichtung mit 78 Plätzen neu gebaut.
- Zum Beginn des Schuljahres 2010/2011 erfolgt die Verlagerung des Hortbetriebes an die Grundschulen „Greif“ und „Erich Weinert“. Die Einrichtungen werden in freier Trägerschaft betrieben.
-
Zur Umsetzung des Betreuungsanspruches für Kinder vom vollendeten ersten bis dritten Lebensjahr werden durch den Bund und das Land investive Fördermittel bereitgestellt. Dabei ist für die Verwendung dieser Mittel mit Jugendhilfeausschuss-Beschluss Nr.: 03-09/08 folgende Rangfolge festgelegt worden:
Erste Priorität hat der quantitative Ausbau der Krippenplätze in der Stadt, um zum September 2013 den Rechtsanspruch im Bereich Kinderkrippe realisieren zu können.
Zweite Priorität soll die qualitative Verbesserung der Bedingungen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren haben. - Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Betreuung mit den gegenwärtig zur Verfügung stehenden 6.565 Erzieherarbeitsstunden/Woche in den nächsten Jahren in den kommunalen Kindertageseinrichtungen abgesichert werden kann. Ab 2012 ist möglicherweise mit einem zusätzlichen Bedarf an Betreuungskapazität zu rechnen.
- Die Erzieherinnen, die zum Zeitpunkt der Verlagerung der Hortbetreuung an die Grundschulen in den betroffenen kommunalen Einrichtungen in der Hortbetreuung tätig sind, verbleiben bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und werden in den Betreuungsformen Krippe und Kindergarten eingesetzt.
- Eine auf die Zukunft ausgerichtete Personalentwicklungskonzeption ist durch das Haupt- und Personalamt gemeinsam mit dem Amt für Jugend, Soziales und Familie noch im Jahr 2009 zu erarbeiten, da eine systematische Personalentwicklung ein Steuerungselement in der Jugendhilfeplanung darstellt.
- Im Bereich der Kindertagespflege ist der Ausbau auf 180 Plätze geplant. Zur Erreichung dieses Ziels sind die Anzahl der Betreuungsplätze je Tagespflegestelle bei Vorhandensein der entsprechenden Voraussetzungen bis auf fünf Kinder zu erhöhen und weitere Kindertagespflegestellen einzurichten.
- Die Zuständigkeit der Vermittlung und der Fachaufsicht werden von der Fachberatung personell getrennt.
- Die Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird im Jahr 2009 durch die Fachberatung des örtlichen Trägers gemeinsam mit Tagespflegepersonen und Eltern überarbeitet.
- Im Hort „Kunterbunt“ zeichnet sich für das Schuljahr 2009/2010 ein erheblicher Mehrbedarf an Betreuungsplätzen ab. Unter den gegenwärtigen räumlichen Rahmenbedingungen ist die Erweiterung der Kapazität in dem Haus nicht möglich. Das Verfahren zur Nutzungsänderung ist durchzuführen und die Erarbeitung eines Raumkonzeptes ist unter Federführung durch das Amt für Jugend, Soziales und Familie unter Beteiligung des Schul-, des Immobilienverwaltungsamtes, der Schulen sowie des Hortes ist das und bis zum 31.05.2009 vorzunehmen.
- Trotz der jährlich steigenden Instandhaltungs- und Investitionsaufwendungen im ist der Investitionsbedarf in den kommunalen Kindertageseinrichtungen noch sehr hoch. Mittel aus den von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturpaketen werden auch für Kindertageseinrichtungen eingesetzt.
- Darüber hinaus werden durch die Investitionsrichtlinie zum Ausbau der Kindertagesförderung von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro bis 2013 zur Verfügung gestellt (vgl. Punkt 4).
- Nach Verlagerung der Hortbetreuung an die Grundschulen zum Schuljahr 2010/2011 kann nach heutigem Kenntnisstand möglicherweise die Schließung einer kleineren Einrichtung erforderlich werden.
- Um die Entwicklung des Betreuungsbedarfs genauer beurteilen zu können, wird die Bedarfsschätzung zukünftig jährlich überprüft und fortgeschrieben.
- Die Umsetzung der Jugendhilfeplanung setzt die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren voraus.
Anlagen
A) Inhaltliche Profilierung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
B) Verfahrensvorschlag zur Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
C) Auszug aus den Planungsunterlagen der Kindertageseinrichtung „Am Grünland“
D) Anschreiben und Auszug aus den Planungsunterlagen der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft des Trägers „Institut für Lernen und Leben“ e.V.
E) Kostenblatt zur Berechnung der Platzkosten in Kindertageseinrichtungen
F) Beschreibung Großtagespflegestelle des LAGuS
[1] Kurzfassung von Entwicklungsberichten freier Träger s. Anlage
[2] Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für die weibliche als auch für die männliche Form.
[3] siehe Anlage
[4] Stichtag im Jahr 2008 ist jeweils der 1. des Monats.
[5] Die Geburtenziffern von M-V der Jahre 2005 und 2006 (1,45 Kinder je Frau) dienen als Basis. Vom Trend her ist in der BRD und in M-V nicht mit signifikant mehr Geburten zu rechnen.
[6] Die angenommenen Werte entsprechen dem durchschnittlichen Wanderungssaldo der letzten Jahre.
[7] Anmeldeverhalten = Anzahl der in den Einrichtungen betreute Kinder auf Basis der in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald lebenden Kinder der Altersgruppe
[8] In der Quote sind ca. 11 % Kinder aus Umlandgemeinden berücksichtigt, die in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald betreut werden.
[9] Vgl. BAGLJÄ „Flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung“, Chorin April 2008
[10] Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit vom 2. Juni 2008
[11] Eine Großtagespflegestelle ist dann gegeben, wenn sich mehrere Tagesmütter zusammenschließen und gemeinsam in geeigneten Räumen die Leistung Kindertagespflege anbieten. (s. Anlage Beschreibung Großtagespflegestelle des LAGuS)
[12] Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge in Berlin ist der Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit. Zu seinen Aufgaben gehört u.a. die Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis der öffentlichen und freien sozialen Arbeit.
[13] Die Belegung der Einrichtungen ist im Verlauf eines Jahres sehr unterschiedlich. Tendenzielle Entwicklungen oder bestimmte Zyklen lassen sich in der Gesamtheit des Betreuungsbedarfs nicht nachweisen. Lediglich in den Betreuungsformen Kindergarten und Hort erfolgt zu Schuljahresbeginn eine deutliche Verschiebung der Betreuungskapazität.
[14] Positive Zahlen bedeuten Personalbedarf in dem jeweiligen Jahr, negative Personalüberhang.
[15] Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern, Stand 25. Oktober 2004
[16] Zuarbeit des Immobilienverwaltungsamtes
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
1,4 MB
|
