Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister bis zum Oktober 2009 die Voraussetzungen zu schaffen, dass den kommunalen Schulen im Rahmen der Gestaltung der „Selbstständigen Schule“ entsprechend des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern §§ 4 und 39a die Bewirtschaftung der sächlichen und personellen Mittel ab dem Haushaltsjahr 2010 übertragen werden kann. 

 

 

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Sachdarstellung

Ab August 2009 tritt das neue Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft.

Ein wesentliches Ziel des neuen Schulgesetzes besteht darin, dass die Schulen den Unterricht und seine Organisation selbstständig und eigenverantwortlich gestalten. Dazu gehört auch, dass der Schulträger die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung unterstützt und ihnen Verantwortung für Personal und Sachbedarf überträgt.

Zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der „Selbstständigen Schule“ gehört vor allem, dass jede Schule auf der Grundlage der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung gestaltet. Entsprechend § 39a des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sind die Schulbehörden verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu unterstützen.

 

Da bereits fünf kommunale Schulen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über Beschlüsse der Schulkonferenzen signalisiert haben, ab dem Haushaltsjahr 2010 Mittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes eigenständig bewirtschaften zu wollen, sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2010 die finanztechnischen Voraussetzungen zu schaffen sowie das damit verbundene Verfahren (Abschluss von Vereinbarungen mit Schulen) zu regeln.

 

Alle Schulen entscheiden selbstständig, in welchem Umfang und zeitlicher Abfolge die Eigenbewirtschaftung der Mittel auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen eingeführt wird.

 

Die selbstständige Mittelbewirtschaftung kann folgende Schwerpunkte umfassen:

 

     Einnahmen aus Elternbeiträgen, Vermietungen und sonstigen Zuschüssen

     Lehr- und Unterrichtsmittel

     Bürobedarf

     Bücher und Zeitschriften

     Post- und Fernmeldegebühren

     öffentliche Bekanntmachungen

     Dienstreisen

     Lernmittel

     Schulbücher

     Bewegliche Investitionen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

     EDV - Beschaffung, Wartung und Pflege

     Geräte, Ausstattungen, Ausrüstungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

     Dienstrechtliche Aufsicht für die technischen Mitarbeiter und Aufhebung der Poolbildung (Hausmeister, Hallenwarte, Reinigungskräfte und Sekretärinnen) und damit auch Bewirtschaftung der Personalkosten sowie Beteiligung der Schulen bei Einstellungsverfahren und Vergabe von Aufträgen an Dritte

     Mieten und Pachten

     Reinigungsmittel, Hausmeister- und Hallenwartbedarf

     Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Strom, Wasser, Fernwärme -

     Dienst- und Schutzbekleidung

 

Die jährliche Aufteilung der Haushaltsmittel des durch die Bürgerschaft beschlossenen Gesamtbudgets für die Schulen erfolgt nach nachvollziehbaren Kriterien, schulartbezogen und unter Berücksichtigung des baulichen und energetischen Zustandes der Schule und erreichten Ausstattungsgrades.

 

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Beschlüsse

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22.04.2009 - Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Sport

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11.05.2009 - Hauptausschuss (HA)

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25.05.2009 - Bürgerschaft (BS)