Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1091
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Mittelbewirtschaftung im Rahmen der Gestaltung der "Selbständigen Schulen" an kommunalen Schulen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entsprechend Schulgesetz M-V §§ 4 und 39a
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Sport
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Beratung
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22.04.2009
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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25.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister bis zum Oktober 2009 die Voraussetzungen zu schaffen, dass den kommunalen Schulen im Rahmen der Gestaltung der „Selbstständigen Schule“ entsprechend des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern §§ 4 und 39a die Bewirtschaftung der sächlichen und personellen Mittel ab dem Haushaltsjahr 2010 übertragen werden kann.
Sachdarstellung
Ab August 2009 tritt das neue Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft.
Ein wesentliches Ziel des neuen Schulgesetzes besteht darin, dass die Schulen den Unterricht und seine Organisation selbstständig und eigenverantwortlich gestalten. Dazu gehört auch, dass der Schulträger die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung unterstützt und ihnen Verantwortung für Personal und Sachbedarf überträgt.
Zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der „Selbstständigen Schule“ gehört vor allem, dass jede Schule auf der Grundlage der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung gestaltet. Entsprechend § 39a des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sind die Schulbehörden verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu unterstützen.
Da bereits fünf kommunale Schulen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über Beschlüsse der Schulkonferenzen signalisiert haben, ab dem Haushaltsjahr 2010 Mittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes eigenständig bewirtschaften zu wollen, sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2010 die finanztechnischen Voraussetzungen zu schaffen sowie das damit verbundene Verfahren (Abschluss von Vereinbarungen mit Schulen) zu regeln.
Alle Schulen entscheiden selbstständig, in welchem Umfang und zeitlicher Abfolge die Eigenbewirtschaftung der Mittel auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen eingeführt wird.
Die selbstständige Mittelbewirtschaftung kann folgende Schwerpunkte umfassen:
→ Einnahmen aus Elternbeiträgen, Vermietungen und sonstigen Zuschüssen
→ Lehr- und Unterrichtsmittel
→ Bürobedarf
→ Bücher und Zeitschriften
→ Post- und Fernmeldegebühren
→ öffentliche Bekanntmachungen
→ Dienstreisen
→ Lernmittel
→ Schulbücher
→ Bewegliche Investitionen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
→ EDV - Beschaffung, Wartung und Pflege
→ Geräte, Ausstattungen, Ausrüstungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
→ Dienstrechtliche Aufsicht für die technischen Mitarbeiter und Aufhebung der Poolbildung (Hausmeister, Hallenwarte, Reinigungskräfte und Sekretärinnen) und damit auch Bewirtschaftung der Personalkosten sowie Beteiligung der Schulen bei Einstellungsverfahren und Vergabe von Aufträgen an Dritte
→ Mieten und Pachten
→ Reinigungsmittel, Hausmeister- und Hallenwartbedarf
→ Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Strom, Wasser, Fernwärme -
→ Dienst- und Schutzbekleidung
Die jährliche Aufteilung der Haushaltsmittel des durch die Bürgerschaft beschlossenen Gesamtbudgets für die Schulen erfolgt nach nachvollziehbaren Kriterien, schulartbezogen und unter Berücksichtigung des baulichen und energetischen Zustandes der Schule und erreichten Ausstattungsgrades.
