Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.    Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob für kommunale Einrichtungen (Volksstadion, Schwimmbad, Verwaltungsräume, Bürgerschaft) die Einführung einer Hausordnung mit den folgenden Punkten zweckmäßig und rechtsfest realisierbar ist :

a)    Wichtige Haftungsfragen sind zu klären.

b)    Rauchverbot in geschlossenen Räumen und auch auf Außenflächen von Kindertagesstädten.

c)    Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Kampfsportgeräte, Messer, Reizgas und Spraydosen sind verboten.

d)    Das Mitbringen von Alkohol und illegalen Drogen ist verboten.

e)    Erscheinungsformen rechtsradikaler Gesinnung und das Tragen von menschenverachtenden oder gewaltverherrlichenden Symbolen werden in unseren Gebäuden nicht toleriert. Dazu gehören u. a. Kleidungsmarken wie Thor Steinar, Consdaple, White Power, und White Skin, die eindeutig eine radikale Haltung vorgeben.

 

2.    Bei rechtsfester Realisierbarkeit einer Hausordnung nach Nummer 1 für das Volksstadion, wird die Verwaltung beauftragt, diese bis zum 01.09.2009 vorzulegen. Sollten andere Reglungen notwendig oder praktikabler sein, sind diese vorzuschlagen.

 

3.    Weitere Handlungsoptionen für diverse Einrichtungen sind nach Nummer 1, durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren zu erarbeiten und bis zum 1.11.2009 dem Liegenschaftsausschuss vorzulegen.

 

 

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Sachdarstellung

Hausordnungen sind erstrangig Verhaltensvorschriften, können aber auch weitergehenden Zielen dienen. Durch den Aushang einer Hausordnung wird auf bestehende rechtliche Gegebenheiten aufmerksam gemacht. Somit dienen Hausordnungen der Bürgerinformation im engeren Sinne und schützen vor möglichen, negativen Rechtsfolgen und Beeinträchtigungen des Einzelnen durch Dritte. Weitere Wirkungsmöglichkeiten bestehen im Bereich der Gesundheits-, Konflikt- und Gewaltprävention. Ähnliche Regelungen finden sich beispielsweise in den Hausordnungen des Deutschen Bundestages, dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und diversen Sportstätten. Diese Vorlage dient der Prüfung, ob und wie die Hausordnungen von kommunalen Einrichtungen in Greifswald im Sinne der Vorlage möglich ist.

 

 

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Beschlüsse

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20.04.2009 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend

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11.05.2009 - Hauptausschuss (HA)

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25.05.2009 - Bürgerschaft (BS)