Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1109
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Umsetzung der Maßnahmen des
Konjunkturpaketes II
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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25.05.2009
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft beschließt zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II für das Haushaltsjahr 2009 die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Sofern erforderlich, werden die maßnahmebezogenen Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen für 2010 und 2011 in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
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Die Ausgaben der Maßnahme werden jeweils zu 85 % durch vom Land ausgereichte Zuweisungen des Bundes und des Landes und zu 15 % aus kommunalen Haushaltsmitteln gedeckt. Dies gilt nicht für die Maßnahme „Sanierung Turnhalle Kollwitz-Schule“. Um diese Maßnahme zu realisieren ist ein erhöhter Eigenanteil erforderlich.
- Zur Finanzierung des 15 %igen kommunalen Eigenanteils erfolgt eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von insgesamt 865.519 EUR.
Sachdarstellung
Der vorliegende Beschluss schafft die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um möglichst schnell die am 30.04.2009 beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes (auch Konjunkturpaket II) durchzuführen.
Aus dem Sinn und Zweck des Zukunftsinvestitionsgesetzes ergibt sich, dass die Ausgaben sowohl unvorhersehbar als auch unabweisbar sind.
Durch die von der Bürgerschaft beschlossene Anzahl der Maßnahmen und das Volumen der jeweils zu beschließenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben erübrigt sich die Vorlage einer sonst nach § 50 KV M-V zu erarbeitenden Nachtragssatzung.
Nach § 16 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Erarbeitung einer Nachtragssatzung erforderlich, wenn für eine unabweisbare Sachinvestition im Einzelfall mehr als 1,5% des geplanten Gesamtjahresinvestitionsvolumens aus städtischen Haushaltsmitteln aufgebracht werden muss. Für das Haushaltsjahr 2009 werden Investitionsausgaben in Höhe von 20,7 Mio. EUR geplant. Dementsprechend wäre eine Nachtragssatzung erforderlich, sobald der städtische Eigenanteil für eine über- oder außerplanmäßige Investition 310.500 EUR beträgt.
Finanzierung |
siehe Anlage zur Darstellung der Finanzierung |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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24 kB
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