Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0058-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister anschließend an den Beschluss vom 29. April 2019 (Vorlage 06/1799),

1.    Verhandlungen mit dem Eigentümer des Sibylla-Schwarz-Hauses über den Abschluss eines Mietvertrages mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufzunehmen,

2.    Gespräche mit Vertreter*innen des Sibylla-Schwarz e.V. sowie weiteren Interessierten über eine mögliche Nutzung des Gebäudes zu führen und ein Nutzungskonzept zu erstellen,

3.    Die Gremien der Bürgerschaft über das Ergebnis der Verhandlungen zu informieren und ggf. getroffene Vereinbarungen zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.    Im Falle des Scheiterns der Mietvertragsverhandlungen die Enteignung voranzubringen.

 

Beschlusskontrolle: Bürgerschaft 1. Quartal 2020

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Sachdarstellung

Das im Kern um 1300 erbaute, spätestens seit 1540 im Besitz der ratsfähigen Familie Schwarz befindliche Wohnspeicherhaus Baderstraße 2 gehört zu den bedeutendsten Baudenkmälern unserer Stadt. Laut Denkmalwertbegründung liegt es „in zentraler und dominanter Lage am Fischmarkt.“ Es „prägt das Stadtbild und die städtebauliche Identität der Stadt Greifswald in einem entscheidenden Maße mit“. „Bau- und stadthistorische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe“ sprechen „für ein öffentliches Interesse an dem Erhalt und der sinnvollen Nutzung.“

Die Stadt hat diesem Interesse zuletzt durch die Einleitung eines Enteignungsverfahrens Rechnung getragen. Ohne diesem Verfahren vorzugreifen, deutet sich jedoch die Möglichkeit an, den Eigentümer zu einer Sanierung des Gebäudes zu veranlassen, wenn ihm ein Nutzungskonzept vorgelegt wird, das das Gebäude amortisiert. Hierzu bietet sich die Möglichkeit an, dass die UHGW mit dem Eigentümer einen Mietvertrag über das gesamte Gebäude schließt. Die der Stadt entstehenden Kosten sollen größtenteils durch den Betrieb eines Sibylla-Schwarz-Cafés im Erdgeschoss, Büros verschiedener kultureller Initiativen im Obergeschoss und eventuell einen Ausstellungs- oder Konzertraum wieder eingebracht werden. Die exponierte Lage im Stadtzentrum lässt das Haus besonders für tourismusrelevante kulturelle Aktivitäten geeignet erscheinen. Das Haus kann auch einen Übergang von der Stadt zum Alfried-Krupp-Wissenschaftskolleg bilden, dessen Innenhof von der Rückseite des Hauses erreicht wird.

 

Durch die angestrebte Nutzung des Hauses wird Sibylla Schwarz in einer Rudolf Ditzen und Wolfgang Köppen vergleichbaren Art und Weise geehrt und ihre Bedeutung für die deutsche Literatur angemessen gewürdigt

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.11.2019 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen

Erweitern

03.02.2020 - Bürgerschaft (BS) - Beschlusskontrolle erfolgt