Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald setzt die Gebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung für 2020 bis 2022 auf 2,34 € und für die Beseitigung des Niederschlagswasser für 2020 bis 2022 auf 0,57 € fest.

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Sachdarstellung

Gemäß Ziffer 13.3 der Verwaltungsanweisung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Eigenbetriebsverordnung darf die absolute Höhe der Eigenkapitalverzinsung die marktübliche Verzinsung für ausfallsichere Geldanlagen nicht übersteigen. Dabei ist auf einen zeitraumbezogenen Durchschnittszinssatz für festverzinsliche Geldanlagen abzustellen, der dem langfristigen Anlagehorizont des in dem Eigenbetrieb gebundenen Kapitals der Gemeinde entspricht.

 

Die vorgelegte Änderungssatzung legt eine 4% Verzinsung des Eigenkapital zugrunde, obwohl die Zinsen seit dem Jahr 2007 kontinuierlich sinken und spätestens seit dem Jahr 2015 eine Nullzins-phase besteht. Der Bundesfinanzhof hält die gesetzlich angeordnete Verzinsung von Steuernach-forderungen und -erstattungen i.H.v. 6% (§233a Abgabenordnung) seit dem Jahr 2012 für verfassungswidrig und hat entsprechende Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

 

Auch für die nächsten Jahre ist eine Änderung der Zinssätze nicht zu erwarten, so dass auch für den neuen Kalkulationszeitraum statt der angesetzten 4% ein Zinssatz von 0% zugrunde zu legen ist.

 

Die in Anlage A1 angesetzten Zinsbeträge sind entsprechend den Betriebsabrechnungsbogen für die einzelnen Jahre auf die unterschiedlichen Leistungsbereiche aufzuteilen. Daraus folgt im Einzelnen, dass in der Kalkulation der Schmutzwassergebühr 1.345.481 € Eigenkapitalzinsen enthalten sind, 428.807 € in 2020, 448.637 € in 2021 und 468.037 in 2022, bei der Niederschlags-gebühr sind insgesamt 303.553 € Eigenkapitalzinsen enthalten, 98.955 € in 2020, 100.618 € in 2021 und 103.940 € in 2022.

 

Unter Berücksichtigung der übrigen Ergebnisse, Tz. 2.5 der Anlage 2, ergibt sich somit beim Schmutzwasser statt eines Gesamtergebnisses von 20.521.300 € ein Betrag i.H.v. 19.175.809 € und bei der Niederschlagsgebühr statt eines Betrages i.H.v. 4.086.600 € ein Gesamtbetrag i.H.v. 3.783.047 €. Unter Berücksichtigung der in Tz.. 2.5 angesetzten Mengen bzw. Flächen ergeben sich die o.a. niedrigeren Gebührensätze.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

 

Finanzhaushalt

Ja

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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04.11.2019 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt